Planungsleistung 110 kV / 10 kV Umspannwerk mit 110 kV Kabelanbindung Referenznummer der Bekanntmachung: C-2022-003
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Coesfeld
NUTS-Code: DEA35 Coesfeld
Postleitzahl: 48653
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stadtwerke-coesfeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistung 110 kV / 10 kV Umspannwerk mit 110 kV Kabelanbindung
Erbringung von Planungsleistungen für die Errichtung eines 110 kV / 10 kV Umspannwerks mit 110 kV Kabelanbindung
Stadtwerke Coesfeld GmbH Dülmener Straße 80 48653 Coesfeld
Planungsleistung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Hiplan Elektrotechnik GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Haßloch
NUTS-Code: DEB3C Bad Dürkheim
Postleitzahl: 67454
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXVHYYEYWPDF985D
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich, spätestens aber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe eines Teilnahmeantrags oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, muss der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingehen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Für die Einzelheiten vgl. § 160 GWB und § 161 GWB.