VMS Bund Referenznummer der Bekanntmachung: ZIB 15.08 - 0784/19/VV : 1
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]537
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
VMS Bund
Ausschreibungsgegenstand ist ein Rahmenvertrag über die Erbringung von Entwicklungs-, Liefer- und Dienstleistungen für ein Vergabemanagementsystem. Ziel ist der Einsatz eines VMS Bund anhand von in der Bundesverwaltung aufgestellten spezifischen Anforderungen.
Nach einer Implementierungsphase und Einführung im Pilotbetrieb sollen Lizenzen des Endproduktes aus diesem Rahmenvertrag zur digitalen Bearbeitung von Vergabeverfahren abgerufen werden.
Weiter umfasst das Angebot unterstützende Dienstleistungen für die Einführung, den Betrieb des VMS und ggf. die Ablösung der Altsysteme sowie eine Pflege des Systems über den gesamten Lebenszyklus.
Die Gesamtmenge bildet ein Los.
Aus der Rahmenvereinbarung kann bis zu einem Höchstwert von 20.500.000 Euro für die Erbringung von Entwicklungs-, Liefer- und Dienstleistungen für ein Vergabemanagementsystem abgerufen werden.
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Dieses wird nach den in den Vergabeunterlagen angegebenen Kriterien ermittelt.
Die Laufzeit verlängert sich zu gleichbleibenden Konditionen automatisch viermalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Vertragsverlängerung nicht spätestens drei Monate vor Vertragsende widerspricht. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt demnach sechs Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bitte füllen Sie die Anlage "Eigenerklärung Ausschlussgründe" aus und legen Sie diese dem Angebot bei.
Hierzu dient das Formular "Eigenerklärung Ausschlussgründe". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, können diese im Einzelfall aufgeklärt und die Vorlage von weiteren Nachweisen (z.B. eines polizeilichen Führungszeugnisses) verlangt werden.
Bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist für jedes Mitglied eine Eigenerklärung vorzulegen. Im Fall einer Eignungsleihe muss die Eigenerklärung des eignungsleihenden Dritten bereits mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden. Für sonstige Dritte (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe) muss die Eigenerklärung spätestens vor der Zuschlagserteilung vom Zuschlagskandidaten vorgelegt werden. Sollte die Eigenerklärung für sonstige Dritte nicht bereits mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, wird die Vergabestelle die Erklärung vor Zuschlagserteilung entsprechend gesondert anfordern.
Bitte tragen Sie in das Formular "Anlage Unternehmensdaten" die für Sie zutreffenden Angaben ein und fügen Sie es Ihrem Teilnahmeantrag bei. Die Angabe zur Unternehmensgröße dient statistischen Zwecken.
Die übrigen Angaben benötigt die Vergabestelle für die vor dem Zuschlag bzw. bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe einzuholende Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz gemäß § 150a Gewerbeordnung, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Arbeitsnehmerentsendegesetz. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Mitglied einzureichen.
Erklären Sie, ob Sie sich als Bietergemeinschaft bewerben oder beabsichtigen, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben. Legen Sie für diese Fälle die entsprechenden Anlagen "Unteraufträge" bzw. "Bewerber Bietergemeinschaftserklärung" sowie die Anlage "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe Unteraufträge" ausgefüllt vor.
Zum Nachweis der Eignung, insbesondere der Leistungsfähigkeit Ihres Unternehmens, füllen Sie bitte das Formular "Unternehmenszahlen" aus. Sie haben für sich - und für alle Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sowie für alle Unterauftragsnehmer (sofern zutreffend) - die Anlage "Unternehmenszahlen" abzugeben.
Soweit Sie für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Kapazitäten von Drittunternehmen in Anspruch nehmen, werden konzernangehörige Unternehmen ebenfalls als Drittunternehmen angesehen. Bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft und Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe werden die Umsätze aller Unternehmen addiert. Die Mindestanforderungen beziehen sich auf die addierten Zahlen.
Umsatz:
Bitte geben Sie die Höhe des Gesamtjahresumsatzes in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren an. Es wird ein Mindestumsatz in Höhe von 2.000.000 Euro netto pro Geschäftsjahr bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand gefordert.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
(1) Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit:
- mindestens drei (3) geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein (siehe Dokument "Leistungsbeschreibung"),
- wobei eine (1) der drei (3) Referenzen der öffentlichen Verwaltung (öffentlicher Auftraggeber im Sinne von § 99 GWB) stattgefunden haben muss,
- bei mindestens einer Referenz muss die Implementierung eines Vergabemanagementsystems für eine Umgebung inklusive der Anbindung an die VMS-Schnittstelle zur e-Vergabeplattform des Bundes (siehe Schnittstellenspezifikation unter Anlage 21w in den Vergabeunterlagen) sowie die damit verbundenen Support- und Softwarepflegleistungen nachgewiesen werden
- bei mindestens einer Referenz muss die Implementierung eines Vergabemanagementsystems für eine Umgebung mit mehr als 100 Mitarbeitenden sowie die damit verbundenen Support- und Softwarepflegleistungen nachgewiesen werden
Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Die Referenzen dürfen nicht älter als fünf Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung, gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand (z.B. der erreichte Meilenstein im Projekt) anzugeben. Im Falle eines nicht erfolgreichen Projektes soll grob beschrieben werden, weshalb es sich bei dem eingereichten Referenzprojekt um kein Erfolgreiches handelt. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
Für die Referenzen ist die Vorlage "Vordruck Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte mehrfach (1x je Referenz).
Es sind nur drei (3) Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, weitere als bedingungsgemäß betrachtete Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
(2) Mitarbeiterzahlen
Bitte geben Sie die durchschnittliche Gesamtmitarbeiteranzahl pro Jahr in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand an.
Dabei werden folgende Mindestbedingungen gestellt:
- Die Zahl der angestellten Mitarbeiter in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand über die Erbringung von Entwicklungs-, Liefer- und Dienstleistungen für ein Vergabemanagementsystem muss mindestens 10 pro Jahr betragen.
- In der angegebenen Anzahl dürfen nur Mitarbeiter/innen berücksichtigt werden, die über ein angestelltes Arbeitsverhältnis mit dem Bieter verfügen (keine Freiberufler).
Füllen Sie dazu bitte die Anlage "Unternehmenszahlen" aus. Sie haben für sich - und für alle Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaften sowie für alle Unterauftragnehmer (sofern zutreffend) - die Anlage "Unternehmenszahlen" abzugeben. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe werden die Mitarbeiterzahlen aller Unternehmen addiert. Die Mindestanforderungen beziehen sich auf die addierten Zahlen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Vorbefasste Unternehmen
Die Unternehmen BearingPoint GmbH, PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Sopra Steria SE, Capgemini Deutschland GmbH, Partnerschaft Deutschland sowie Accenture GmbH haben im Rahmen der Markterkundung und bei der Erstellung der Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung, Leistungskriterien, Preisblatt) unterstützt.
Die Unternehmen BearingPoint GmbH und PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft werden auch bei der Durchführung des Verfahrens und der Auswertung der Angebote sowie in der Test- und Rolloutphase der Software unterstützend tätig sein.
(2) Liste der abrufberechtigten Bedarfsträger
Die unmittelbare Bundesverwaltung der Bundesrepublik Deutschland sowie folgende Behörden, Einrichtungen und Organe:
Akademie der Künste
Alexander von Humboldt-Stiftung
Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation
Beschaffungsamt des Bundesministerium des Innern
Bund der Vertriebenen
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Bundesamt für Güterverkehr
Bundesamt für Justiz
Bundesamt für Kartographie und Geodäsie
Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Bundesamt für Naturschutz
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Bundesamt für Soziale Sicherung
Bundesamt für Strahlenschutz
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe
Bundesanstalt für Gewässerkunde
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
Bundesanstalt für Post und Telekommunikation
Bundesanstalt für Straßenwesen
Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen
Bundesanstalt für Wasserbau
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Bundesarbeitsgericht
Bundesarchiv
Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung
Bundesausgleichsamt
Bundeseisenbahnvermögen
Bundesfinanzhof
Bundesgerichtshof
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Bundesinstitut für Berufsbildung
Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung
Bundesinstitut für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa
Bundesinstitut für Risikobewertung
Bundesinstitut für Sportwissenschaft
Bundeskanzleramt
Bundeskartellamt
Bundeskriminalamt
Bundesministerium der Finanzen
Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Bundesministerium für Gesundheit
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Bundesnachrichtendienst
Bundesnetzagentur
Bundespatentgericht
Bundespolizei
Bundespräsidialamt
Bundesrat
Bundesrechnungshof
Bundessortenamt
Bundessozialgericht
Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung
Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung
Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Bundesverfassungsgericht
Bundesverwaltungsamt
Bundesverwaltungsgericht
Bundeszentralamt für Steuern
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Bundeszentrale für politische Bildung
Büro der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz
BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH
BWI GmbH
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Deutsche Bundesbank
Deutsche Nationalbibliothek
Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V.
Deutscher akademischer Austauschdienst e.V.
Deutscher Bundestag
Deutscher Verband für Landschaftspflege e.V.
Deutscher Wetterdienst
Deutsches Archäologisches Institut
Deutsches Biomassenforschungszentrum gGmbH
Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e. V.
Deutsches Patent- und Markenamt
Deutsches Weininstitut GmbH
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Eisenbahn-Bundesamt
Erdölbevorratungsverband
Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V.
Fernstraßen-Bundesamt
Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt
Generalzolldirektion
Germany Trade and Invest GmbH
Hanns-Seidel-Stiftung
Heinrich-Böll-Stiftung e.V.
Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
Informationstechnikzentrum Bund
Johann Heinrich von Thünen-Institut
Julius-Kühn-Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen
Kraftfahrt-Bundesamt
Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten
Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin GmbH
Kunstverwaltung des Bundes
Luftfahrt-Bundesamt
Max Rubner-Institut, Bundesforschungsinstitut für Ernährung und Lebensmittel
Nationale Anti Doping Agentur
Paul-Ehrlich-Institut
Physikalisch-Technische Bundesanstalt
Postbeamtenkrankenkasse
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Robert Koch-Institut
Statistisches Bundesamt
Stiftung Bundespräsident Theodor Heuss Haus
Stiftung Deutsches Historisches Museum
Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland
Stiftung Jüdisches Museum Berlin
Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg
Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Umweltbundesamt
Unabhängiger Kontrollrat
Unfallversicherung Bund und Bahn
Verbraucherzentrale Bundesverband
Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.