Aktive Netzwerkskomponenten Rathausgebäude II Referenznummer der Bekanntmachung: LXXXIII/2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lahr
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77933
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lahr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Aktive Netzwerkskomponenten Rathausgebäude II
Die Stadt Lahr ist dabei veraltete Netzwerksinfrastruktur sukzessive zu modernisieren und in diesem Zusammenhang die Netzwerksicherheit zu erhöhen. Hierbei sollen die Verwaltungsgebäude mit neuen Netzwerkkomponenten ausgestattet und direkt an unser Rechenzentrum zentral angebunden werden.
In Kürze werden die Sanierungsarbeiten der Gebäudeverkabelung im Rathaus „Luisenschule“ abgeschlossen. Da sich hierbei insbesondere die Anzahl der Stockwerksverteiler geändert hat, müssen die vorhandenen Verteilerswitche erweitert und teilweise ersetzt werden.
Durch die Umstellung von Kupfer- auf Glasfaserkabel bis in die Büroräume, sind in jedem Büro Switche erforderlich. Neben PC’s, Netzwerkdrucker und anderer netzwerksfähiger Peripheriegeräte, sollen auch Telefone angeschlossen werden. Die Switche müssen aufgrund des Lärmschutzes unbedingt lüfterlos sein und müssen Peripherigeräte mit Strom (PoE) versorgen können.
Die Stadt Lahr ist dabei veraltete Netzwerksinfrastruktur sukzessive zu modernisieren und in diesem Zusammenhang die Netzwerksicherheit zu erhöhen. Hierbei sollen die Verwaltungsgebäude mit neuen Netzwerkkomponenten ausgestattet und direkt an unser Rechenzentrum zentral angebunden werden.
In Kürze werden die Sanierungsarbeiten der Gebäudeverkabelung im Rathaus „Luisenschule“ abgeschlossen. Da sich hierbei insbesondere die Anzahl der Stockwerksverteiler geändert hat, müssen die vorhandenen Verteilerswitche erweitert und teilweise ersetzt werden.
Durch die Umstellung von Kupfer- auf Glasfaserkabel bis in die Büroräume, sind in jedem Büro Switche erforderlich. Neben PC’s, Netzwerkdrucker und anderer netzwerksfähiger Peripheriegeräte, sollen auch Telefone angeschlossen werden. Die Switche müssen aufgrund des Lärmschutzes unbedingt lüfterlos sein und müssen Peripherigeräte mit Strom (PoE) versorgen können.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes o. Wohnsitzes (Nachweis durch Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug bzw. bei der Industrie- u. Handelskammer. Anderere Nachweise für die Erlaubnis zur Berufsausübung, falls keine Verpflichtung zur Eintragung in eine Berufs-/Handelsregisters besteht.)
- Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (Nachweis über Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaft. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für sie zuständigen entsprechenden Versicherungsträger an.)
- Zugelassen sind Bieter nur wenn keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, z.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), Verstoß gegen § 81 Absatz 1 Nummer 1 GWB, rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten zwei Jahre gegen Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben einschließlich der Überwachung der Geschäftsführung oder der sonstigen Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung wegen Terrorismusfinanzierung oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen (§ 89c StGB), Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§ 108e StGB), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), Bildung krimineller Vereinigungen (§ 129 StGB), Bildung terroristischer Vereinigungen (§ 129a StGB), kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland (§ 129b StGB), Menschenhandel (§§ 232, 233 StGB), Förderung des Menschenhandels (§ 233a StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Geldwäsche (§ 261 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265 b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhänge mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324 a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde.
Dass kein Mitarbeiter in Leitungsfunktion die letzten zwei Jahren aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden ist.
Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
- Als Nachweis zur Erfüllung der vorgenannten Punkte genügt vorerst das Einreichen einer Eigenerklärung zur Eignung (VHB 124_LD) welche den Angebotsunterlagen beigefügt ist. Die Eignungsnachweise werden dann vom Bieter der engeren Wahl nachgefordert. Unsere Vergabestelle erklärt sich bereit, die Vorlage eines Präqualifizierungszertifikats, welches in der PQ−VOL−Datenbank eingetragen ist, zu akzeptieren. Der Bieter hat seine PQ-Nummer der Vergabestelle in seinem Angebot mitzuteilen. Der Auftraggeber akzeptiert auch den Eignungsnachweis mittels EEE §122 GWB.
- Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen)
- Insolvenzverfahren und Liquidation (Ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren darf weder beantragt noch eröffnet sein, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet)
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
- Als Nachweis zur Erfüllung der vorgenannten Punkte genügt vorerst das Einreichen einer Eigenerklärung zur Eignung (VHB 124 LD) welche den Angebotsunterlagen beigefügt ist. Die Eignungsnachweise werden dann vom Bieter der engeren Wahl nachgefordert. Unsere Vergabestelle erklärt sich bereit, die Vorlage eines Präqualifizierungszertifikats, welches in der PQ−VOL−Datenbank eingetragen ist, zu akzeptieren. Der Bieter hat seine PQ-Nummer der Vergabestelle in seinem Angebot mitzuteilen. Der Auftraggeber akzeptiert auch den Eignungsnachweis mittels EEE §122 GWB.
- Nachweis über Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Drei Referenznachweise aus den letzten drei Jahren mit mindestens folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausfühungszeitraum)
- Anzahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten. Benennung der für die Leitung vorgesehenen Personen.
- Als Nachweis zur Erfüllung der vorgenannten Punkte genügt vorerst das Einreichen einer Eigenerklärung zur Eignung (VHB 124 LD) welche den Angebotsunterlagen beigefügt ist. Die Eignungsnachweise werden dann vom Bieter der engeren Wahl nachgefordert. Unsere Vergabestelle erklärt sich bereit, die Vorlage eines Präqualifizierungszertifikats, welches in der PQ−VOL−Datenbank eingetragen ist, zu akzeptieren. Der Bieter hat seine PQ-Nummer der Vergabestelle in seinem Angebot mitzuteilen. Der Auftraggeber akzeptiert auch den Eignungsnachweis mittels EEE §122 GWB.
Abschnitt IV: Verfahren
77933 Lahr
Angebotsöffnung ist nicht öffentlich, Bieter oder ihre bevollmächtigten Vertreter sind nicht zugelassen § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Hinweis zur Geltendmachung von Vergaberechtsverstößen vor der Vergabekammer: Das Serviceportal der Vergabekammer Baden-Württemberg (https://www.service-bw.de/web/guest/leistung/-/sbw/Nachpruefungsverfahren+vor+der+Vergabekammer+beantragen-392-leistung-0) gibt wichtige Hinweise die zu beachten sind für die Beantragung eines Vergabe Nachprüfungsverfahrens, insbesondere auch zu Form und Fristen für Rechtsbehelfe.
Die Stadt Lahr weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Absatz 3 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Stadt Lahr gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden. (https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/index.html)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx