Ausschreibung eines Vertrags zum Beitritt zu einer Einkaufsgemeinschaft im Gesundheitswesen Referenznummer der Bekanntmachung: OTK-1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Offenburg
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77654
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ortenau-klinikum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung eines Vertrags zum Beitritt zu einer Einkaufsgemeinschaft im Gesundheitswesen
Ausschreibung eines Vertrages zum Beitritt zu einer Einkaufsgemeinschaft im Gesundheitswesen mit dem Ziel der Erbringung von Einkaufsdienstleistungen durch den Auftragnehmer
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Ortenau Klinikum ist ein Eigenbetrieb des Ortenaukreises. Mit seinen rund 5.800 Mitarbeitern ist es der viertgrößte kommunale Klinikverbund in Baden-Württemberg. An seinen derzeit sieben stationären Häusern in der Ortenau mit 1.602 Planbetten sowie einem Pflege- und Betreuungsheim sorgt es gemeinsam mit seinen wichtigsten Partnern, den niedergelassenen Ärzten, für eine umfassende Gesundheitsversorgung auf hohem Niveau. So lassen sich jährlich rund 64.000 Patienten stationär im Ortenau Klinikum behandeln. Und jährlich erblicken ca. 4.000 Babys in unseren Kreißsälen das Licht der Welt. Zudem bieten wir für 336 pflegebedürftige, ältere geistig behinderte, psychisch kranke und alkoholkranke Menschen ein Zuhause in unserem Pflege- und Betreuungsheim in Gengenbach-Fußbach.Das Ortenau Klinikum ist derzeit in vertragliche Vereinbarungen mit einer Einkaufsgemeinschaft eingebunden. Das Ortenau Klinikum (AG) beabsichtigt, die Unterstützung durch eine Einkaufsgemeinschaft (AN) zur Beschaffung von Dienstleistungen, Investitionsgütern, IT-Bedarfen, medizinischen und pflegerischen Gebrauchs- und Verbrauchsmaterialien, von Labor-Verbrauchsmaterialien, von Pharmazie/ Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Artikeln sowie apothekenüblichen Waren und sonstigen Apothekenartikeln, von Desinfektions- und Hygieneartikeln, von medizinischen Gasen und medizintechnischen Bedarfen sowie von Wirtschafts- und Verwaltungsbedarfen neu zu vergeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Ismaning
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85737
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs.3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: ,,Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkennt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB). Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig.(§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)