D1806_MVG_Planungssystem Referenznummer der Bekanntmachung: X-BLIC-2022-0001
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüdenscheid
NUTS-Code: DEA58 Märkischer Kreis
Postleitzahl: 58507
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mvg-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
D1806_MVG_Planungssystem
Erneuerung Fahr- und Dienstplansystem
Lüdenscheid
Das neu zu beschaffende Fahr- und Dienstplanungssystem ist die Solldatengrundlage für die zukünftige Verkehrsleistungserbringung im Bedienungsgebiet der MVG.
Hierbei soll ein System eingeführt werden, welches dem aktuellen Stand der Planungssysteme entspricht und gleichzeitig auch die aktuellen Möglichkeiten im Hinblick auf Optimierung beinhaltet und weiteren Anforderungen genügen soll:
• Eingabe von Fahrplänen
• Import von Fahrplänen nach VDV 452
• Versorgung der Umsysteme mit allen aus dem Planungsprogramm kommenden und für die spezifische Anwendung benötigten Daten
• Durchführung von Fahrplanungen für einzelne Linien, insb. auch Elektromobilität
• Durchführung und Planung von Anschlüssen zu internen und externen Linien
• Optional: Durchführung von Fahrplanungen für On-Demand-Verkehre, mind. aber Berücksichtigung dieser in der Haltestellenbedienung
• Publikation der Fahr-, Umlauf-, und Dienstplanprodukte
• Export von Netz- und Fahrplandaten über Standardschnittstellen zur direkten Versorgung des Auskunftssystems auf Basis DIVA 4
• Auswertemöglichkeiten aller Planungsdaten
• Monetäre Bewertung der Fahrplanleistung mit Szenarien
• Integrierte Optimierung Fahr-/Umlauf-/Dienstplanung
siehe Ausschreibungsunterlagen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber bestätigt die Eintragung in einem Handelsregister oder einem einschlägigen Berufsregister.
Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handels-register und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 aufgeführt.
Zum vorläufigen Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung ist das Formblatt 2.1 des Teilnahmeantrags auszufüllen
gesamtschuldnerisch haftend
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Münster
Land: Deutschland
Gem. § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzuläs-sig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einrei-chen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134, Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewertung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt wer-den,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.