Erweiterung Schule Rodenbeck - Zimmererarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 638 2022 KML
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Minden
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung Schule Rodenbeck - Zimmererarbeiten
Zimmererarbeiten
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Schule Rodenbeck in Minden plant eine Zusammenlegung der beiden Schulstandorte mit räumlicher Erweiterung des Schulgebäudes an der Wilhelm-Tell-Straße. Schüler und Schülerinnen brauchen einen sicheren Ort, an dem sie ihre Interessen und Fähigkeiten gestalten und stärken können.
Für eine Belegung von ca. 100 Kindern sollen neben neun Lerngruppen auch Kreativbereiche, ein Werk- und Technikbereich, Orte zur Ruhe und zur Bewegung, sowie Räume zur Berufsvorbereitung geschaffen werden.
Im Versorgungsbereich soll eine Schulmensa mit einem multifunktional nutzbaren Speiseraum entstehen. Die Küche ist als Aufwärmküche geplant, die Anlieferung erfolgt über die Wilhelm-Tell-Straße. Da nur die Erwärmung von Speisen und keine Zubereitung erfolgt, sind keine Duschen etc. für Mitarbeiter geplant.
Ein OGS- Bereich soll die ganztägige Betreuung in Form eines tagesgruppenanalogen Ganztagskonzeptes ermöglichen.
Neben den Räumen für Schülerinnen und Schüler soll auch der Verwaltungsbereich für ein multiprofessionelles Team überarbeitet und erweitert werden.
Das Grundstück der Schule Rodenbeck Minden, Standort Wilhelm-Tell-Straße, befindet sich in einem ländlich geprägten Einfamilienhausgebiet. Es öffnet sich zur Südseite hin in die offene Landschaft.
Das Bestandsgebäude der Schule Rodenbeck befindet sich im nördlichen Bereich des Grundstücks. Es ist von zwei eingeschossigen, parallel nebeneinander liegenden Gebäuderiegeln mit Satteldach gekennzeichnet, die an zwei Stellen mit einander verbunden sind. So wird ein zentraler, offener Patio von den Gebäudeteilen
umschlossen.
Westlich, entlang der Längsseite der Schule, befindet sich die Wilhelm-Tell-Straße, die als Haupterschließung mit dem Auto dient. Östlich befindet sich der Schulhof, sowie eine Einfeldsporthalle. Der südliche Teil des Grundstücks ist unbebaut und durch eine große Rasenfläche gekennzeichnet. Hier befindet sich ein temporärer Container mit zwei Klassenräumen. Von Süden her erreichen die Schülerinnen und Schüler die Schule
fußläufig oder mit dem Fahrrad.
Der Neubau soll eine BNB Silber-Zertifizierung für nachhaltiges und energieeffizientes Bauen erhalten. Entsprechend wird der komplette Planungs- und Bauprozess von einem BNB Koordinator begleitet.
Ausgeführt wird eine ökologisch sinnvolle Konstruktion in Hybrid Bauweise: Fundamente, Sohle, tragende und aussteifenden Gebäudekerne, sowie die Decke über EG, in Stahlbeton Bauweise - Außen- und nichttragende Wände im EG, sowie Wände und Decke im 1.OG in nachhaltiger Holzrahmenbauweise.
Eine hoch gedämmte und dichte Gebäudehülle in Kombination mit einer zentralen Lüftungsanlage im Neubau und dezentralen Lüftungsgeräten im Bestand inkl. Wärmerückgewinnung tragen zu einer hohen Energieeffizienz bei. Die Wärmegewinnung erfolgt über einen Pelletkessel und eine Solwärmepumpe, die auf Erdwärme zurückgreift, wodurch eine fast vollständige Nutzung regenerativer Energiequellen gewährleistet wird. Dies unterstützt zudem die PV-Anlage auf dem Bestand sowie großen Teilen des Neubau-Daches. Die Flachdächer der beiden eingeschossigen Eingangsbereiche werden mit einem extensiven Gründach versehen.
Ausführungstermine
17.07.2023 – 12.03.2024
Grobmassen für die Veröffentlichung
958 m² Holzrahmenwände
45 m³ Holzbinder
1090 m² Dachschalung
750 m² Holz-Fassadenbekleidung
585 m² Hochdruck-Schichtpressstoffplatten
Fassadenbekleidung (HPL
Der Bauausführung liegen die Architektenpläne, die statische Berechnung mit den
Positionsplänen, die einschlägigen DIN-Vorschriften, allgemeine bauaufsichtliche
Zulassungen sowie die VOB und die besonderen Vertragsbedingungen des
Auftraggebers mit Sicherheitsbestimmungen und zusätzlichen technischen Vorschriften in der jeweils aktuellen Fassung zugrunde.
Besonders zu beachten sind:
- die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B
neueste Fassung), DIN 18299,
- die jeweiligen gewerkebezogenen Vorschriften VOB, Teil C (allgem. techn.
Vertragsbedingungen für Bauleistungen, gültige Fassung),
- die Unfallverhütungsvorschriften und Sicherheitstechnische Regelwerke (u. a.
ZH-1/166, ZH-1/560),
- Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen für die zum Einsatz kommenden Bauteile,
- Verarbeitungshinweise der Produkthersteller,
- Baustellenverordnung - BaustellVO -,
- DIN 1055 Lastannahmen für Bauten sowie "Ergänzende Bestimmungen"
- DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen und die Auflagen der örtlichen Genehmigungsbehörden
- DIN 4108 Wärmeschutz im Hochbau
- DIN 18201/18202 Maßtoleranzen im Hochbau, Begriffe, Grundsätze, Anwendung,
Prüfung
- DIN 44 20 Gerüste
- DIN EN 12329 Korrosionsschutz von Metallen Galvanische Zinküberzüge auf
Eisenwerkstoffen mit zusätzlicher Behandlung
- DIN EN 300 Platten aus langen, flachen, ausgerichteten Spänen (OSB)
- DIN EN 302 Klebstoffe für tragende Holzbauteile
- DIN EN 335 Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten
- DIN EN 336 Bauholz für tragende Zwecke
- DIN EN 912 Holzverbindungsmittel
- Landesbauordnung des betreffenden Bundeslandes
Werden weitere DIN-Vorschriften berührt, gelten diese sinngemäß.
- Weitere besondere Vertragsbedingungen des AG
Es dürfen ausschließlich Bauprodukte und Bauarten gemäß der Landesbauordnung verwendet werden. Der AN hat stets entsprechende Nachweise zu liefern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Unterlagen werden von nicht präqualifizierten Unternehmen zum Nachweis der Eignung gefordert: A) Gewerbeanmeldung; b) Handelsregisterauszug; c) Eintragung in die Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handwerkskammer.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2514110
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.