Planungsleistungen KA Hückelhoven-Ratheim (2) Referenznummer der Bekanntmachung: 10287693-2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düren
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52353
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]09
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://wver.de/online-vergabe/
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen KA Hückelhoven-Ratheim (2)
Auf der Kläranlage Hückelhoven-Ratheim (75.000 EW) sind Planungsleistungen für die folgenden Maßnahmen zu erbringen:
- Erstellung eines Raumkonzepts mit Anbindung des Schlammstapelbehälters für das Entwässerungsgebäude
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- Erneuerung der maschinellen Schlammentwässerung und zugehöriger Polymeranlage
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- Erneuerung der mechanischen Überschussschlammeindickung und zugehöriger Polymeranlage
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- Errichtung eines Schlammstapelbehälters für den entwässerten Schlamm mit Fördersystem zur Beladung von LKW
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- Leistungs- und Energieoptimierung und Austausch der Belüfterelemente der Belebungsstufe
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- Überprüfung und Anpassung der Zulaufsituation der Belebungsstufe
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- Einbindung der gesamten Maßnahmen in das Prozessleitsystem zur Erhöhung des Gesamtautomatisierungsgrads der Kläranlage
Kläranlage Hückelhoven-Ratheim, Schieferpley 4, 41836 Hückelhoven-Ratheim *****
Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Leistungsbild
Der Auftrag wird gemäß HOAI in zwei verschiedene Leistungsbilder aufgeteilt:
1. Teil A
Technische Ausrüstung gemäß §53 ff Technische Ausrüstung, HOAI 2021, Honorarzone III, Anlagengruppe 7.2, verfahrenstechnische Anlagen. Anrechenbare Kosten: 2.028.000,00 Euro, netto
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LP 1= 1,5 %*
LP 2= 8,5 %*
LP 3= 17,0 %
LP 4= 2,0 %
LP 5= 22,0 %
LP 6= 7,0 %
LP 7= 3,0 %**
LP 8= 35,0 %
LP 9= 1,0 %
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*Für die Erneuerung der Belüftung liegt ein Erläuterungsbericht und eine Baubeschreibung vor, auf die zurückgegriffen werden kann, so dass Teile der Leistungsphase 1, 2, eingekürzt werden.
**Teile der Leistungsphase 7 (z.B. Führen von Bietergesprächen, Zusammenstellen der Vertragsunterlagen, ausgenommen der Leistungsverzeichnisse) werden vom WVER erbracht, sodass für Leistungsphase 7 eine Kürzung in Höhe von 2 Prozent auf 3 Prozent vorgenommen wird.
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Besondere Leistungen:
- Detaillierter Wirtschaftlichkeitsnachweis
- Erstellen von Bestandsplänen inkl. 3D-Scan
o step (3D)
o rvt/ifc/nwd/iam/ipt (3D, wenn vorhanden)
o dwg/dxf (2D)
o pdf (2D+3D)
o 1-fach Papier
- Prüfen und Werten von Nebenangeboten
- Mitwirken bei der Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Angeboten (Claimabwehr)
- Fortschreiben der Ausführungspläne (zum Beispiel Grundrisse, Schnitte, Ansichten) bis zum Bestand
o step (3D)
o rvt/ifc/nwd/iam/ipt (3D, wenn vorhanden)
o dwg/dxf (2D)
o pdf (2D+3D)
o 2-fach Papier
- Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist
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Weitere besondere Leistungen:
- Erstellen der Betriebsanweisung nach WVER Standard
- Erstellen von Lastenheften
- Erstellen von Messstellen- und Verbraucherlisten
- Überarbeitung und Fortschreibung des R&I-Schema
o dwg/dxf
o pdf
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2. Teil B
Ingenieurbauwerke gemäß §44 ff Ingenieurbauwerke, HOAI 2021, Honorarzone III, Anlagengruppe 2, Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung, Leitungsnetze für Abwasser mit erhöhtem Aufwand. Anrechenbare Kosten: 170.000,00 Euro, netto
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LP 1= 2,0 %
LP 2= 20,0 %
LP 3= 25,0 %
LP 4= 5,0 %
LP 5= 15,0 %
LP 6= 13,0 %
LP 7= 2,0 %*
LP 8= 15,0 %
LP 9= 1,0 %
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*Teile der Leistungsphase 7 (z.B. Führen von Bietergesprächen, Zusammenstellen der Vertragsunterlagen, ausgenommen der Leistungsverzeichnisse) werden vom WVER erbracht, sodass für Leistungsphase 7 eine Kürzung in Höhe von 2 % auf 2 % vorgenommen wird.
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Besondere Leistungen:
- Prüfen und Werten von Nebenangeboten
- Örtliche Bauüberwachung
- Erstellen von Bestandsplänen
o step (3D)
o rvt/ifc/nwd/iam/ipt (3D, wenn vorhanden)
o dwg/dxf (2D)
o pdf (2D+3D)
o 2-fach Papier
- Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist
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Die Beauftragung des Auftragnehmers erfolgt in zwei Stufen, wobei die erste Stufe mit dem Abschluss des Ingenieurvertrages erfolgt. Die erste Stufe umfasst die Leistungsphasen 1 bis 4, die zweite Stufe die Leistungsphasen 5 bis 9. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftragnehmer zu gegebener Zeit mit der zweiten Stufe zu beauftragen; diese Beauftragung bedarf der Schriftform. Im Falle einer Beauftragung der Planungsleistung hat der Auftragnehmer jedoch keinen Anspruch auf die zweite Stufe.
Die Kostenberechnung nach Leistungsphase 3 gilt als Grundlage für die Honorarberechnung und muss den Anforderungen der HOAI gemäß § 2 Abs. 11 genügen.
Nachforderung fehlender Unterlagen:
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, behalten wir uns vor, auf die Nachforderung von fehlenden, unvollständigen, fehlerhaften unternehmens-bezogene Unterlagen oder fehlende, unvollständige leistungs-bezogene Unterlagen zu verzichten, sofern genügend Bewerbungen vorliegen, die die gestellten Kriterien vollständig erfüllen.
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Tariftreue- und Vergabegesetz NRW--
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass beim Wasserverband Eifel-Rur die im Tariftreue- und Vergabegesetz NRW festgelegten Grundsätze Anwendung finden.
Bei Zustandekommen einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und dem Auftragnehmer wird Folgendes Vertragsbestandteil nach § 2 Abs. 6 TVgG NRW:
1) der Auftragnehmer verpflichtet sich, die in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Vorgaben einzuhalten. Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr für die Einhaltung dieser Bedingungen für alle seine Nachunternehmer.
2) der öffentliche Auftraggeber hat das Recht zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Vorgaben.
3) dem öffentlichen Auftraggeber wird ein vertragliches außerordentliches Kündigungsrecht sowie die Festsetzung einer Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung der in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Pflichten durch das beauftragte Unternehmen oder seiner Nachunternehmer eingeräumt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planungsleistungen KA Hückelhoven-Ratheim
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52070
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.atdgmbh.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ergänzung zu VI.2) elektronische Rechnungsstellung:
Die elektronische Rechnungsstellung (digitale Zustellung der Rechnung per Mail) wird seitens des WVER (AG) nur dann akzeptiert, wenn nach Beauftragung und vor Stellung der ersten Rechnung eine Vereinbarung zwischen dem AG und AN unterzeichnet wird. Die Vereinbarung ist Bestandteil der Verdingungsunterlagen.
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Verdingungsunterlagen:
Die Unterlagen stehen ausschließlich als kostenloser Download unter https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/company/welcome.do zur Verfügung. Die Weitergabe an Dritte, sowie die gewerbliche Nutzung der Vergabeunterlagen sind nicht gestattet.
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Kommunikation im laufenden Vergabeverfahren:
Die gesamte Kommunikation zwischen der Zentralen Vergabe und den Bewerbern / Bietern - von der Bekanntmachung bis zur Zuschlagserteilung - erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform der Wirtschaftsregion Aachen.
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Bieterfragen:
Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die Kommunikationsfunktion des Vergabeportals der Wirtschaftsregion Aachen zu beantragen!
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Arbeitsgemeinschaften / Bietergemeinschaften
Angebote von Unternehmensgemeinschaften (Bewerber- und Bietergemeinschaften - § 53 Abs. 9 VgV) haben nur dann Gültigkeit, wenn mit dem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform mit folgenden Angaben abgegeben wird, sofern in den Vergabeunterlagen keine anderen Angaben gefordert werden:
- Ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung der/des bevollmächtigten Vertreters/in, in der die Bildung einer Arbeits- / Bietergemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird und
- eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete bzw. digital signierte Erklärung, dass die/der bevollmächtigte Vertreter/in die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Wasserverband Eifel-Rur rechtsverbindlich vertritt, die/der bevollmächtigte Vertreter/in berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
- alle Mitglieder für die Vertragserfüllung als Gesamtschuldner haften.
Sofern in den Vergabeunterlagen bzw. der Bekanntmachung nichts Gegenteiliges hervorgeht, werden Angebote von Unternehmens-gemeinschaften, die sich erst nach Angebotseinreichung gebildet haben, nicht zugelassen.
Des Weiteren finden die Bestimmungen des § 47 Abs. 1 und 3 VgV für Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften Anwendung.
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Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe)
Beabsichtigt das Unternehmen / die Unternehmensgemeinschaft, teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche, wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss es die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen.
Für den Unterauftragnehmer (Nachunternehmer) gelten dieselben Eignungs- bzw. Wertungskriterien, wie für das Unternehmen / die Unternehmensgemeinschaft.
Mit Einreichung des Teilnahmeantrages bzw. Angebotes sind für den Unterauftragnehmer (Nachunternehmer) dieselben Nachweise und Erklärungen (Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3)) einzureichen, wie für das Unternehmen / die Unternehmensgemeinschaft selbst.
Das Unternehmen / Die Unternehmensgemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Es hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
Nimmt das Unternehmen / die Unternehmensgemeinschaft in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, haften beide gemeinsam für die Auftragsausführung; die Haftungserklärung
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YRRY39T
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gem. § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düren
Postleitzahl: 52353
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]