Software für Lizenzmanagement (Software Asset Management) Referenznummer der Bekanntmachung: ZIB 15.03 - 9957/21/VV : 1
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]537
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Software für Lizenzmanagement (Software Asset Management)
Software für Lizenzmanagement (Software Asset Management)
Die Gesamtleistung wird in einem Los abgebildet.
Die Laufzeit verlängert sich zu gleichbleibenden Konditionen automatisch zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Vertragsverlängerung nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit widerspricht. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt demnach vier Jahre.
Zusammenfassung des Leistungsspektrums:
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Softwarelösung für das Softwarelizenzmanagement ("SAM-Tool"), nebst zugehöriger Softwarepflege sowie technischer Implementierungs- und Supportleistungen. Über die beschriebenen Leistungen wird ein Rahmenvertrag durch das Beschaffungsamt des BMI geschlossen, der von verschiedenen Bedarfsträgern in der Bundesverwaltung genutzt werden kann. Als Hauptansprechpartner fungiert das Bundesministerium des Innern und für Heimat, in dessen Verantwortung die Gestaltung eines bundweit-einheitlichen Lizenzmanagements liegt.
Das SAM-Tool muss dabei in Form einer dauerhaften Überlassung ("Lizenzkauf") angeboten werden. Das anzubietende Lizenzpaket muss alle in der Leistungsbeschreibung geforderten Funktionen für ein Lizenzmanagement von Client- und Serversoftware, in physischen und virtuellen Umgebungen, unabhängig des Betriebssystems umfassen. Im Lizenzpaket sollen ebenfalls die benötigten Nutzungsrechte für die geforderten Inventarisierungs-, sowie Optimierungskomponenten für Oracle und SAP enthalten sein, auch wenn nicht jeder Bedarfsträger alle Komponenten nutzen wird.
Ein solches Lizenzpaket muss letztlich pro "im SAM-Tool verwalteter Person" ("managed user") lizenziert und etwaige Mehrbedarfe bei Bedarf auf jährlicher Basis nachbeschafft werden können ("TrueUp"-Prinzip).
Das SAM-Tool muss auf Basis der Lizenzen wahlweise lokal bei den Bedarfsträgern oder in Form eines SaaS-Modells beim IT-Dienstleister des Bundes implementiert werden können. Übergänge aus dem einen in das andere Modell müssen ohne Auswirkung auf den Lizenzbedarf möglich sein.
Verifizierende Teststellung:
Nach der formalen Prüfung der Angebote, wird die Auftraggeberin eine verifizierende Teststellung veranlassen, in der die gewünschten Funktionen der Leistungsbeschreibung überprüft werden.
Den Termin sowie dessen Ausgestaltung (ob Präsenztermin bzw. Remote stattfindender Termin, benötigtes technisches Equipment, Anzahl der teilnehmenden Personen etc.) zur Demonstration der Software wird die Auftraggeberin nach Abschluss der Angebotsprüfung bekannt geben (voraussichtlich 4 Wochen nach Angebotsabgabe).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bitte füllen Sie die Anlage "Eigenerklärung
Ausschlussgründe" aus und legen Sie diese dem Angebot
bei.
Bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist für jedes Mitglied eine Eigenerklärung vorzulegen. Im Fall einer Eignungsleihe muss die Eigenerklärung des eignungsleihenden Dritten bereits mit dem Angebot eingereicht werden.
Für sonstige Dritte (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe) muss die Eigenerklärung spätestens vor der Zuschlagserteilung vom Zuschlagskandidaten vorgelegt werden. Sollte die Eigenerklärung für sonstige Dritte nicht bereits mit dem Angebot eingereicht werden, wird die Vergabestelle die Erklärung vor Zuschlagserteilung entsprechend gesondert anfordern.
Bitte tragen Sie in das Formular "Anlage Unternehmensdaten" die für Sie zutreffenden Angaben ein und fügen Sie es Ihrem Angebot bei. Die Angabe zur Unternehmensgröße dient statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt die Vergabestelle für die vor Zuschlag (bzw. bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe) einzuholende Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a Gewerbeordnung,
§ 19 Mindestlohngesetz, § 21 Arbeitsnehmerentsendegesetz und die ab dem 01.06.2022 zusätzlich erforderliche Auskunft aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 WRegG.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Mitglied einzureichen.
Erklären Sie, ob Sie sich als Bietergemeinschaft bewerben oder beabsichtigen, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben. Legen Sie für diese Fälle die entsprechenden Anlagen "Unteraufträge" bzw. "Bewerber Bietergemeinschaftserklärung" sowie die Anlage "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe Unteraufträge" ausgefüllt vor.
Zum Nachweis der Eignung, insbesondere der Leistungsfähigkeit Ihres Unternehmens, füllen Sie bitte das Formular "Unternehmenszahlen" aus. Sie haben für sich - und für alle Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sowie für alle Unterauftragsnehmer (sofern zutreffend) - die Anlage "Unternehmenszahlen" abzugeben. Soweit Sie für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Kapazitäten von Drittunternehmen in Anspruch nehmen, werden konzernangehörige Unternehmen ebenfalls als Drittunternehmen angesehen.
Bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft und Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe werden die Umsätze aller Unternehmen addiert. Die Mindestanforderungen beziehen sich auf die addierten Zahlen.
Umsatz:
Bitte geben Sie die Höhe des Gesamtjahresumsatzes in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren an. Es wird ein Mindestumsatz in Höhe von 20 Mio. Euro netto pro Geschäftsjahr gefordert.
Zusätzlich geben Sie bitte den Umsatz im Bereich der Überlassung (Lizenzierung) und der Implementierung sowie Beratungsleistungen von SAM-Tools innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre an. Hierbei wird ein Mindestumsatz von 10 Mio. Euro netto pro Geschäftsjahr gefordert.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
1) Referenzen:
Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand von vier Referenzen dar, wobei eine (1) der vier (4) Referenzen der öffentlichen Verwaltung (öffentlicher Auftraggeber im Sinne von § 99 GWB) stattgefunden haben muss.
Folgende inhaltliche Anforderungen werden an die zu benennenden Referenzen gestellt:
- Implementierung eines SAM-Tools für eine Umgebung mit mehr als 20.000 Mitarbeitenden (bei Referenzen aus dem Bereich der öffentlichen Verwaltung mindestens 2.000 Mitarbeitende).
- Mindestens eine der Referenzen muss die Realisierung in Form mehrerer Instanzen des Tools, zumindest jedoch mit mandanten-getrennter Datenhaltung für verschiedene Geschäftsbereiche/Unternehmen/Behörden beschreiben.
- Bei allen Referenzen muss die Realisierung der Inventarisierungslösung in getrennten Netzen erfolgt sein.
- Mindestens eine Referenz muss inhaltlich den Aufbau eines SaaS-Angebots im Bereich Software Asset Management abbilden sowie die Realisierung von modernen CI/CD Methoden für die kontinuierliche Integration und Verteilung von Produkt- und Konfigurationsaktualisierungen beinhalten.
Hinweis: Als entsprechende Referenz zählt auch, wenn eine entsprechende Umgebung im Rahmen des Eigenbetriebs für diverse Kundensysteme realisiert wurde.
Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung, gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand (z.B. der erreichte Meilenstein im Projekt) anzugeben. Im Falle eines nicht erfolgreichen Projektes soll grob beschrieben werden, weshalb es sich bei dem eingereichten Referenzprojekt um kein Erfolgreiches handelt. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
Für die Referenzen ist die Vorlage "Vordruck Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte mehrfach (1x je Referenz).
Es sind nur vier (4) Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, weitere als bedingungsgemäß betrachtete Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
2) Mitarbeiterzahlen
Bitte geben Sie die durchschnittliche Gesamtmitarbeiteranzahl pro Jahr in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren an.
Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss über mindestens 25 Fachkräfte mit ausgewiesener technischer Implementierungskompetenz zu der angebotenen Lösung verfügen (Details siehe Leistungsbeschreibung Kapitel 2.2). Die Kompetenz der jeweils angebotenen Fachkraft muss erst im Rahmen der Einzelbeauftragung nachgewiesen werden.
Füllen Sie dazu bitte die Anlage "Unternehmenszahlen" aus. Sie haben für sich - und für alle Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaften sowie für alle Unterauftragnehmer (sofern zutreffend) - die Anlage "Unternehmenszahlen" abzugeben. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe werden die Mitarbeiterzahlen aller Unternehmen addiert. Die Mindestanforderungen beziehen sich auf die addierten Zahlen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Vorbefasste Unternehmen:
Die Unternehmen HiSolutions AG und Taylor Wessing haben in diesem Verfahren im Rahmen der Markterkundung und bei der Erstellung der Vergabeunterlagen (Projektzuarbeit, Leistungsbeschreibung) unterstützt.
Im Anschluss an das Vergabeverfahren werden die beiden genannten Firmen auch bei den Demotests der Software als auch der Auswertung der Angebote unterstützend tätig sein.
2) Liste der abrufberechtigten Bedarfsträger:
Abrufberechtigt sind das Bundesministerium des Innern und für Heimat sowie folgende Behörden, Einrichtungen und Organe:
- Agentur für Innovation in der Cybersicherheit GmbH
- ALDB GmbH
- Auswärtiges Amt
- Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik
- Beschaffungsamt des BMI
- Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
- Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
- Bundesamt für Güterverkehr
- Bundesamt für Kartographie und Geodäsie
- Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
- Bundesamt für Naturschutz
- Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
- Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
- Bundesamt für Strahlenschutz
- Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
- Bundesamt für Verfassungsschutz
- Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
- Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
- Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe
- Bundesanstalt für Gewässerkunde
- Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
- Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
- Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
- Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost
- Bundesanstalt für Straßenwesen
- Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen
- Bundesanstalt für Wasserbau
- Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
- Bundesarbeitsgericht
- Bundesfinanzhof München
- Bundesgerichtshof
- Bundeskanzleramt
- Bundeskartellamt
- Bundesministerium der Finanzen
- Bundesministerium der Justiz
- Bundesministerium des Innern und für Heimat
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales
- Bundesministerium für Bildung und Forschung
- Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- Bundesministerium für Gesundheit
- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
- Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
- Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
- Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
- Bundespolizei
- Bundespräsidialamt
- Bundessortenamt
- Bundesverwaltungsamt
- BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH
- Bw Bekleidungsmanagement
- Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR
- Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt
- Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V.
- Deutscher Akademischer Austauschdienst
- Deutscher Wetterdienst
- Deutsches Archäologisches Institut
- Deutsches Institut für Entwicklungspolitik
- Deutsches Patent- und Markenamt
- Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR)
- Deutsches Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen (DZNE) e.V.
- Die Autobahn GmbH des Bundes
- DRK Suchdienst
- Eisenbahn-Bundesamt
- Engagement Global gGmbH
- Erdölbevorratungsverband K.d.ö.R.
- Fraktion der SPD im Deutschen Bundestag
- Fraktion von Bündnis90/Die Grünen im Deutschen Bundestag
- Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt
- Generalzolldirektion, Direktion VIII Zollkriminalamt
- Hanns-Seidel-Stiftung e.V.
- Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
- ITZBund (inkl. Kunden)
- Johann Heinrich von Thünen-Institut
- Konrad Adenauer Stiftung e.V.
- Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin GmbH
- Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH
- Max Rubner-Insitut
-Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V.
- Nationale Anti Doping Agentur
- Paul-Ehrlich-Institut
- Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
- Robert-Koch-Institut
- Statistisches Bundesamt
- Stiftung Bundespräsident Theodor-Heuss-Haus
- Stiftung Preußischer Kulturbesitz
- Stiftung Wissenschaft und Politik
- Umweltbundesamt
- Unfallversicherung Bund und Bahn
- Verbraucherzentrale Bundesverband eV
- Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.