Ausschreibung Ökostrom Stadt Werdohl 2023ff Referenznummer der Bekanntmachung: 221519-Strom
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Werdohl
NUTS-Code: DEA58 Märkischer Kreis
Postleitzahl: 58791
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.werdohl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung Ökostrom Stadt Werdohl 2023ff
Lieferung von Ökostrom an die Stadt Werdohl, ca. 168 Abnahmestellen, ca. 1,64 GWh/a, Lieferbeginn 01.01.2023
58791 Werdohl
Lieferung von Ökostrom an die Stadt Werdohl, ca. 168 Abnahmestellen mit und ohne Leistungsmessung, jährlicher Verbrauch ca. 1,64 GWh, Lieferbeginn 01.01.2023, Lieferung über 2 Jahre
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ausschreibung Ökostrom Stadt Werdohl 2023ff
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.