Rahmenvertrag Generalplanerleistungen für die Realisierung von Investitionsmaßnahmen zur Sanierung des öffentlichen Kanalnetzes in Bochum
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44777
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bochum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Generalplanerleistungen für die Realisierung von Investitionsmaßnahmen zur Sanierung des öffentlichen Kanalnetzes in Bochum
Die Stadt Bochum führt die Aufgaben der kommunalen Abwasserbeseitigung im Stadtgebiet durch. Der Rahmenvertrag über Generalplanerleistungen dient der Realisierung von Investitionsmaßnahmen zur Sanierung des öffentlichen Kanalnetzes in Bochum.
Bochum
Die Stadt Bochum führt die Aufgaben der kommunalen Abwasserbeseitigung im Stadtgebiet durch. Der Rahmenvertrag über Generalplanerleistungen dient der Realisierung von Investitionsmaßnahmen zur Sanierung des öffentlichen Kanalnetzes in Bochum. Die Generalplanerleistungen umfassen Leistungen der Leistungsbilder Freianlagen (§§ 38 ff., Anlage 11.1 zu § 39 Abs. 4 HOAI), Ingenieurbauwerke (§§ 41 ff., Anlage 12.1 zu § 43 Abs. 4 HOAI), Tragwerksplanung (§§ 49 ff., Anlage 14.1 zu § 51 Abs. 5 HOAI) und Technische Ausrüstung (§§ 53 ff., Anlage 15.1 zu § 55 Abs. 3 HOAI) sowie besondere und zusätzliche Leistungen wie Gutachterleistungen in den Bereichen Baugrundgutachten einschließlich Versickerung und Georadar, Vorbereitung der Grubenbildeinsichtnahme, Kampfmittel, landschaftspflegerische Begleitplanung, ökologische Baubegleitung/Artenschutzprüfung, die pauschal oder nach nachgewiesenem Stundenaufwand honoriert werden. Für die Sanierung des öffentlichen Kanalnetzes wird voraussichtlich ein Investitionsvolumen in Höhe von 40 Mio. EUR über vier Jahren vorhanden sein. Das Investitionsvolumen wird i.H.v. 7% über den Zeitraum von vier Jahren wertgesichert, so dass für den benannten Zeitraum voraussichtlich ein Investitionsvolumen zur Sanierung des öffentlichen Kanalnetzes i.H.v. 42,8 Mio. EUR zur Verfügung steht. Dabei handelt es sich um eine Schätzung des Auftraggebers.
Es handelt sich um einen Rahmenvertrag mit einem Unternehmen (Ein-Partner-Modell).
Unter dem Rahmenvertrag kommt die Realisierung der folgenden Investitionsmaßnahmen zur Sanierung des öffentlichen Kanalnetzes in Betracht:
Kanalplanung im innerstädtischen Bereich, ergänzend mit naturnaher Regenwasserbewirtschaftung und Behandlung von Niederschlagswasser von Verkehrsflächen, Kanalplanung die besondere Erfordernisse haben, wie zum Beispiel Rohrvortrieb oder mit Stollenbau, Offene Bauweise mit Baugrubentiefen größer 5 m.
Die Ingenieurleistungen richten sich nach den Leistungsbildern der HOAI, wobei der Umfang der Leistungen in den einzelnen Projekten unterschiedlich sein kann.
Mit dem ersten Einzelabruf unter dem Rahmenvertrag ist unmittelbar nach dem Abschluss des Rahmenvertrages zu rechnen.
Die Beauftragung der Planungsleistungen innerhalb der Einzelabrufe erfolgt stufenweise:
Stufe 1: Lph 1-3
Stufe 2: Lph 4
Stufe 3: Lph 5-7
Stufe 4: Lph 8
Stufe 5: Lph 9
Der Höchstwert unter dem Rahmenvertrag wird auf 15 Mio. EUR (Höchstwert) geschätzt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag Generalplanerleistungen für die Realisierung von Investitionsmaßnahmen zur Sanierung des öffentlichen Kanalnetzes in Bochum
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabestelle stellt für das Verfahren einen Verfahrensleitfaden mit weiteren Informationen und Hinweisen zur Verfügung. Diese sind ergänzend zu dieser Bekanntmachung zu beachten. Der Verfahrensleitfaden steht unter dem unter Ziff. I.3 genannten Link zur Verfügung. Bewerber- und Bieterfragen sind elektronisch in Textform unter Verwendung des Formblatts ausschließlich über die Vergabeplattform zu richten.
Für den Teilnahmeantrag sind die vorgegebenen Formblätter zwingend zu verwenden. Die Formblätter dienen der Unterstützung der Bewerber bei der Erstellung des Antrags. Soweit die Formblätter bzw. der Verfahrensleitfaden gegenüber dieser Bekanntmachung weitergehende Informationen enthalten, sind diese – ggf. zusätzlich – maßgeblich. Das Antrag ist unter Einhaltung der genannten Frist ausschließlich elektronisch auf der Vergabeplattform einzureichen. Nicht fristgerecht eingereichte Anträge werden im Verfahren nicht berücksichtigt.
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Leistungsfähigkeit und über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen vorgelegt werden (§ 48 Abs. 8 VgV). Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) (§ 50 VgV). Darüberhinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
Wenn der Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens (bspw. im Wege einer Unterbeauftragung oder in sonstiger Weise) verweisen möchte (Eignungsleihe):
Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss für den jeweiligen Eignungsleihgeber die erforderlichen Erklärungen und Unterlagen vorlegen sowie seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen. Für den Fall, dass ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nehmen will, verlangt der Auftraggeber eine entsprechende gemeinsame Haftung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung, entsprechend § 48 Abs. 3 VgV.
Falls eine Unterauftragsvergabe ohne Eignungsleihe beabsichtigt ist, sind die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen.
Bis zum Ablauf der Teilnahmefrist ist der Bewerber verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente zu achten. Hierzu ist es erforderlich, die unter dem Link unter Ziff. 1.3 erreichbare Datei regelmäßig erneut herunter zu laden. Ein separater Hinweis durch die Vergabestelle erfolgt nicht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/zustaendigkeit_vergabekammer/index.html
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in §135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.