Beschaffung von Ultraschallgeräte / Sonographiegeräte Referenznummer der Bekanntmachung: kx-Ultraschallgeräte-2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sindelfingen
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 71065
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Ultraschallgeräte / Sonographiegeräte
Beschaffung von Ultraschallgeräte / Sonographiegeräte mittels VgV-Verfahren mit Teilnahmeantrag
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Für mehrere Funktionsbereiche im Klinikverbund Südwest GmbH sind zeitgemäße diagnostische Ultraschallgeräte zu beschaffen. Es sind ca. 3 Klassen an Ultraschallgeräte zu definieren, die dann als Standard den Nutzern zur Verfügung gestellt werden. Grundsätzlich müssen die Ultraschallgeräte die Mindestanforderungen der einzelnen Anwendungsklassen gemäß gültiger Vereinbarung der kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) erfüllen. Es sollte eine einheitliche Bedienphilosophie zwischen den Geräteklassen zur Verfügung stehen. Der Wettbewerb soll in einer Rahmenvereinbarung münden. Abhängig von der Nutzerbewertung behält sich der Klinikverbund vor, mehrere Rahmenvereinbarungen zu schließen. Die Laufzeit richtet sich nach der Preissicherheit und Portfoliobeständigkeit. Es ist beabsichtigt ca. 15 Ultraschallgeräte pro Jahr zu beschaffen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Sindelfingen
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 71065
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.