Schulbausanierung der Sek. I der Gesamtschule Rosenhöhe _Objektplanung Gebäude und lnnenräume Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-6110 EX
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bielefeld.de/node/7868
Abschnitt II: Gegenstand
Schulbausanierung der Sek. I der Gesamtschule Rosenhöhe _Objektplanung Gebäude und lnnenräume
Die Stadt Bielefeld beabsichtigt den Umbau der Gesamtschule Rosenhöhe in eine Schule des "gemeinsamen Lernens" (Inklusion seit 2015). In diesem Zusammenhang soll auch die Gebäudesanierung, gekoppelt mit einer energetischen Optimierung, erfolgen. Im Gesamtkontext sind für einige Fachbereiche (MINT-Fächer) auch die Belange einer "Talentschule" besonders zu berücksichtigen.
Hierfür schreibt sie die erforderlichen Planungsleistungen für die Realisierung des Sanierungsprojektes aus. Nähere Angaben zum Ausschreibungsverfahren finden sich insbesondere unter Ziffer VI. 3.) dieser Auftragsbekanntmachung.
Gesamtschule Rosenhöhe An der Rosenhöhe 11 33647 Bielefeld
Die zu beplanende Baumaßnahme gliedert sich auf in die bauliche Anpassung des Objektes zur Einhaltung der Inklusionsvorgaben, die Berücksichtigung von Optimierungen zur Umwandlung der Schule in eine sogenannte Talentschule und eine energetische Sanierung.
An Talentschulen soll erprobt werden, wie besondere Fähigkeiten der Kinder noch besser unterstützt werden können. Dies ist eines der Leitbilder der Sanierung des Objektes und soll in der Planung berücksichtigt werden.
Im Zuge von Vorbereitungsmaßnahmen betreffend die Umsetzung der inklusionsbedingten Umbaumaßnahmen wurde im Rahmen einer "Phase Null" ein pädagogischer Architekt (Architektur und Entwicklungsräume) engagiert, der maßgeblich an der Konzeption für die Neuausrichtung der Schule gearbeitet hat. Eine weitere, flankierende Beratung kann in diesem Zusammenhang nicht ausgeschlossen werden. Die entsprechenden Informationen werden den Bewerbern im Rahmen der Ausschreibung, soweit sie die hier ausgeschriebene Leistung betreffen, zur Verfügung gestellt.
Die Maßnahmen zur Umsetzung der Inklusionsvorgaben bestehen in der Optimierung von Raumzusammenhängen mit Cluster-Flächen, den Umbaumaßnahmen innerhalb des Gebäudes und der Schaffung einer Seilnetzkonstruktion im Innenhof.
Eine den Vergabeunterlagen beigefügte Machbarkeitsstudie samt alter Planungsunterlagen gibt Einblick in den zu integrierenden Seilnetzbereich, der im Planungsablauf mit zu berücksichtigen ist. Die Seilnetzkonstruktion ist nicht Teil des Planungsauftrages. Sie wird nach derzeitigem Planungsstand durch ein spezialisiertes Unternehmen geplant und durchgeführt werden. Die hier ausgeschriebene Planung muss allerdings die zum Sanierungsprojekt auftretenden Schnittstellen berücksichtigen.
Eine Auslagerung der Schule während der Sanierungsphase ist erforderlich und Teil der zu beauftragenden Planung. Die komplette Sekundarstufe I (Jahrgänge 5 - 10, 740 Schüler*innen) ist für die Dauer der Sanierung inkl. Funktionsänderungen an einem oder mehreren Standorten interimsweise unterzubringen. Auch dies hat die Auftragnehmerin des hier gegenständlichen Auftrages bei ihrer Planung zu berücksichtigen und abzubilden.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung sowie den Vergabeunterlagen.
Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um einen Stufenauftrag.
Zunächst werden die Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen werden von dem Auftraggeber separat abgerufen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Löhne
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 32584
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
b.) Erläuterungen zur Angebotswertung
-Angebotswertung: Preis und Leistung werden nach der Formel "Leistung-durch-Preis" (L/P=Z) gewertet. Daswirtschaftlichste Angebot ist dasjenige, welches den größten Quotienten "Z" aufweist. Hierfür werden die für jeden Bieter ermittelten Leistungspunkte je Konzept zusammengezählt und durch den Wertungspreis gemäß Preisblatt (netto) dividiert.
Die Zuschlagskennzahl ist umso höher, je mehr Leistungspunkte der Bieter erzielt bzw. je kleiner sein Angebotspreis ist. Den Zuschlag erhält das Angebot, welches die höchste Zuschlagskennzahl erzielt.
c.) Erläuterungen zur preislichen Bewertung des Angebots
Die in dem Angebotsformular angegebenen Einzelpositionen (netto) werden addiert und so der Angebotspreis (netto) ermittelt. Dies ist der Preis, der bewertet wird (Wertungspreis).
d.) Erläuterung zur konzeptionellen Bewertung des Angebots
Die Leistung wird auf der Basis eines Projektdurchführungskonzeptes bewertet.
Hierbei müssen die Bieter auf die Besonderheiten und Herausforderungen des ausgeschriebenen Projekts eingehen. Die Bieter haben darauf zu achten, dass das mit dem Angebot abzugebende Konzepte konkret auf den vorliegenden Sachverhalt angewendet wird und nicht nur allgemeine Aussagen zur Projektdurchführung in ähnlich gelagerten Fällen beschreibt. Eine einfache Beschreibung der Projektorganisation ist hierfür ebenfalls nicht ausreichend.
Es muss aus dem Konzept ein konkreter Projektbezug erkennbar werden, der die konkrete Durchführung des Auftrags erläutert.
e.) Einzelheiten zur konzeptionellen Angebotswertung
Für das Konzept kann ein Bieter maximal 30 Punkte erreichen. Das Projektdurchführungskonzept gliedert sich in drei Unterkriterien. Die einzelnen Unterkriterien werden wie folgt bewertet:
1.Kriterium: Besondere Anforderungen des ausgeschriebenen Projekts (max. 10 Punkte):
Der Bieter soll im Rahmen dieses Unterkriteriums darlegen, welche besonderen Anforderungen an das Projekt er auf Basis der Leistungsbeschreibung und übrigen Projektunterlagen erkannt hat. Wichtig ist der Auftraggeberin insbesondere, wie er mit den besonderen Anforderungen an die energetische Sanierung sowie den Schnittstellen zur Seilnetzkonstruktion umgeht. Diese sind konzeptionell zu berücksichtigen und zu erläutern. Eine nachhaltig und auf lange Lebensdauer angelegte Gebäudeplanung wird besonders honoriert. Dabei sind die Anpassungen zur Einhaltung der Inklusionsvorgaben zu beachten. Die Planungsleistung muss erkennen lassen, dass eine Optimierung zur Umwandlung in eine Talentschule berücksichtigt wurde. Auch hier wird besonders honoriert, falls der Bieter für diese Besonderheit einen überzeugenden Lösungsansatz vorstellt.
2.Kriterium: Kooperation mit den übrigen Projektbeteiligten (max. 10 Punkte):
Hier wird gewertet, wie der Bieter mit den weiteren an diesem Projekt beteiligten Personen im Rahmender Auftragserbringung zusammenarbeiten möchte und die unterschiedlichen Nutzerwünsche und -bedürfnisse zu koordinieren gedenkt. Dabei soll dargestellt werden, mit welchen Methoden (z. B. regelmäßige Jour Fixes, Einrichten eines Share-Points zur gemeinsamen Dokumentenverwaltung) er die weiteren Planungsbeteiligten über die Einzelheiten des Projektes informieren und eine interessengerechte Abstimmung der verschiedenen Planungsleistungen sicherstellen will. Der Bieter soll für eine reibungslose und synergiebetonte Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Projektbeteiligten Sorge tragen und darstellen, wie eine kurzfristige und schnelle Erreichbarkeit realisiert werden kann. Die Koordinierung von Nutzerwünschen und Bedürfnissen sind konzeptionell zu berücksichtigen. Seine hierauf beruhenden Maßnahmen sind in seinem Konzept zu beschreiben. Besonders honoriert wird eine frühzeitige und über den gesamten Projektverlauf fortlaufende Einbeziehung sämtlicher Projektpartner und Projektbeteiligter.
3.Kriterium: Termin- und Kostenkontrolle (max. 10 Punkte):
Hier wird bewertet, wie der Bieter sicherzustell
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ9T6H
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit:
1)Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Der Ablauf der Fristnach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4)Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
§134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]