2022-0230, Beschaffung von preisgebundenen Schulbüchern für 42 Leverkusener Schulen für die Schuljahre 2023/2024, 2024/2025 und 2025/2026 mit der Verlängerungsoption um 1 Schuljahr Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0230
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leverkusen
NUTS-Code: DEA24 Leverkusen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51373
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.leverkusen.de
Abschnitt II: Gegenstand
2022-0230, Beschaffung von preisgebundenen Schulbüchern für 42 Leverkusener Schulen für die Schuljahre 2023/2024, 2024/2025 und 2025/2026 mit der Verlängerungsoption um 1 Schuljahr
Beschaffung von preisgebundenen Schulbüchern für 42 Leverkusener Schulen für die Schuljahre 2023/2024, 2024/2025 und 2025/2026 mit der Verlängerungsoption um 1 Schuljahr
Städtische Schulen Leverkusen Die 42 Leverkusener Schulen befinden sich im ganzen Stadtgebiet und über alle Postleitzahlenbereiche verteilt.
Die Stadt Leverkusen vergibt im Wege eines Offenen Verfahrens die Lieferung von Schulbüchern für die Schuljahre 2023/2024, 2024/2025 und 2025/2026 mit der Option für eine einmalige Verlängerung um ein weiteres Schuljahr im Rahmen des Lernmittelfreiheitsgesetzes (LFG) in Verbindung mit dem Gesetz über die Preisbindung für Bücher (Buchpreisbindungsgesetz - BuchPrG).
Die Ausschreibung umfasst den Schulbuchbedarf aller 42 Schulen mit einem geschätzten Umfang von ca. 950.000 EUR / Schuljahr einschließlich des Wertes der Nachbestellungen. Der tatsächliche Gesamtauftragswert kann abweichen, wenn die Schulen den jeweils zur Verfügung stehenden Betrag nicht voll ausschöpfen.
Ausführungszeitraum von Juli 2023 bis August 2026 mit der Verlängerungsoption um ein weiteres Schuljahr, längstens bis August 2027.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat mit der Angebotsabgabe folgende Unterlagen einzureichen:
1. Angebotsschreiben (Formblatt 633 EU)
2. Formblatt "EE über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen"
3. Formblatt "Eigenerklärung NRW Sanktionen"
4. Ausgefülltes und mit Preisen versehenes Leistungsverzeichnis beziehungsweise eine durch den Bieter selbst gefertigte Abschrift oder selbst gefertigte Kurzfassung mit schriftlicher Anerkennung der Urschrift des Leistungsverzeichnisses des Auftraggebers.
5. Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Firmen- oder Wohnsitzes beziehungsweise ein anderer Nachweis über die erlaubte Berufsausübung nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist; aus dem Nachweis muss sich der Gesellschafterverlauf mindestens der letzten 3 Jahre ergeben.
Diese Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen. Es erfolgt keine Nachforderung der Unterlagen gem. § 56 Abs. II S. 2 VgV. Sollten diese zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung nicht vorliegen, erfolgt ein Ausschluss.
Auf gesonderte Anforderung durch den Auftraggeber sind folgende Unterlagen vorzulegen:
1. Abfrage Unternehmensdaten für Eignungsprüfung
Das Einschalten von Nachunternehmen ist ausgeschlossen. Hiervon nicht betroffen sind Zustellfirmen für den Transport der Bücher (Anlieferung/ Rücknahme).
Beabsichtigt ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft sich bei der Erfüllung des Auftrages eines Dritten zu bedienen, kann der Auftraggeber sämtliche genannte Nachweise auch für dasjenige Unternehmen verlangen, an das die Weitergabe beabsichtigt ist.
Der Bieter hat mit der Angebotsabgabe folgende Unterlagen einzureichen:
1. Erklärung eines Versicherungsunternehmens, dass mit dem Bewerber im Auftragsfall eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird oder eine solche Versicherung bereits besteht.
2. Bescheinigung über erfüllte Beitragspflichten zur Sozialversicherung
Diese Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen. Es erfolgt keine Nachforderung der Unterlagen gem. § 56 Abs. II S. 2 VgV. Sollten diese zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung nicht vorliegen, erfolgt ein Ausschluss.
Auf gesonderte Anforderung durch den Auftraggeber sind folgende Unterlagen vorzulegen:
1. Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (siehe oben)
2. Bankauskünfte oder Bankerklärungen
3. Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung gesetzlich vorgeschrieben ist
4. Erklärung über den Gesamtumsatz und gegebenenfalls den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre
Falls für diesen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden, ist vom Bieter nachzuweisen, dass ihm die für diesen Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. In diesem Fall ist eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorzulegen.
Unterlagen, die die Auftraggeberin / der Auftraggeber über den Verein für die Präqualifizierung von Bauunternehmen e. V. bzw. über das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) abrufen kann, müssen nicht eingereicht werden. Bitte geben Sie in diesen Fällen Ihre Präqualifizierungsnummer an.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die Bieterin / Der Bieter hat mit der Angebotsabgabe folgende Unterlagen einzureichen:
1. Erklärung über die Schulbuchlieferung, dass die Bücher zu dem mit der Schule vereinbarten Termin in den von der Schule angegebenen Raum geliefert werden und dass der Lieferant am gleichen Tag den Auspackservice und die Lieferkontrolle übernimmt
2. Referenzliste über die Durchführung von Schulbuchaufträgen (Mindestaufforderungen sind weiter unten genannten)
Diese Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen. Es erfolgt keine Nachforderung der Unterlagen gem. § 56 Abs. II S. 2 VgV. Sollten diese zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung nicht vorliegen, erfolgt ein Ausschluss.
Auf gesonderte Anforderung durch den Auftraggeber sind folgende Unterlagen vorzulegen:
1. Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob sie dem Unternehmen angehören oder nicht, insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind
2. Beschreibung der technischen Ausrüstung und Maßnahmen zur Qualitätssicherung und seiner Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten
3. Angabe des Lieferkettenmanagement- und -überwachungssystems, das dem Unternehmen zur Auftragserfüllung zur Verfügung steht
4. Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens, sofern diese Nachweise nicht als Zuschlagskriterium bewertet werden
5. Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die der Unternehmer während der Auftragsausführung anwendet
6. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind
7. Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt
8. Bescheinigungen unabhängiger Stellen als Nachweis dafür, dass Bewerberinnen / Bewerber oder Bieterinnen / Bieter die vorgegebenen Normen der Qualitätssicherung erfüllen
9. Bescheinigungen unabhängiger Stellen als Nachweis dafür, dass Bewerberinnen / Bewerber oder Bieterinnen / Bieter die vorgegebenen Systeme oder Normen des Umweltmanagements erfüllen
Das Einschalten von Nachunternehmen ist ausgeschlossen. Hiervon nicht betroffen sind Zustellfirmen für den Transport der Bücher (Anlieferung/ Rücknahme)
Zu 2: Die Schulbuchaufträge haben mindestens den Wert von 80.000,00 EUR / Jahr und einer Mindestbelieferung für 1 Jahr oder vergleichbare Großaufträge innerhalb der letzten 3 Schuljahre unter Nennung des Auftraggebers samt Telefonnummer und Auftragsvolumen auf beigefügtem Vordruck. Hinzuzufügen sind hier die Referenzschreiben der Auftraggeber.
Unterlagen, die die Auftraggeberin / der Auftraggeber über den Verein für die Präqualifizierung von
Bauunternehmen e. V. bzw. über das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) abrufen kann, müssen nicht eingereicht werden. Bitte geben Sie in diesen Fällen Ihre Präqualifizierungsnummer an.
Abschnitt IV: Verfahren
Elektronische Angebotsöffnung
Die Öffnung der Angebote wird gemäß § 55 VgV von mindestens zwei Vertretern der Stadt Leverkusen als öffentliche Auftraggeberin gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eine neue Veröffentlichung erfolgt rechtzeitig vor Ablauf der Vertragslaufzeit (in Abhängigkeit davon, ob die optionale Verlängerung zum tragen kommt.)
Alle notwendigen Unterlagen und Dokumente für dieses Verfahren stehen ausschließlich im Internet auf der Seite des Vergabemarktplatzes Rheinland unter https://www.vmp-rheinland.de kostenfrei zum Herunterladen zur Verfügung. Die Anforderung von Unterlagen bei der Auftraggeberin ist nicht möglich.
Angebote, die nicht die geforderten Nachweise und Erklärungen enthalten, die bereits mit dem Angebot abgegeben werden müssen, werden gem. § 56 Abs. II S. 2 VgV ausgeschlossen. Es erfolgt keine Nachforderung.
Die gesamte Kommunikation zwischen Bewerberin / Bewerber bzw. Bieterin / Bieter und der Auftraggeberin erfolgt schriftlich über die Nachrichtenfunktion des Vergabemarktplatzes Rheinland.
Fragen und Auskunftsersuchen zu den Vergabeunterlagen sind elektronisch über den Vergabemarktplatz möglichst bis zum 3. Januar 2023 an die Zentrale Vergabestelle zu richten.
Für die einzureichenden Nachweise gilt: Unterlagen, die die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer über Präqualifizierungsmaßnahmen erworben hat, sind zugelassen. Sofern diese Unterlagen frei abrufbar sind, müssen sie nicht eingereicht werden. Bitte geben Sie in diesen Fällen Ihre Präqualifizierungsnummer an. Dies gilt entsprechend auch für Nachunternehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXVHYYRYW8966MWM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50669
Land: Deutschland
Nach §160 Abs.3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland