Studienbegleitendes Trainingsprogramm für Geförderte des Hilde Domin-Programms Referenznummer der Bekanntmachung: 270/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.daad.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Studienbegleitendes Trainingsprogramm für Geförderte des Hilde Domin-Programms
Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) fördert aus Mitteln des Auswärtigen Amtes (AA) das Hilde Domin-Programm. Ziel des HiDoPs ist es, gefährdeten Studierenden sowie Doktorandinnen und Doktoranden weltweit ein Studium oder eine Promotion an einer deutschen Hochschule zur Erlangung eines Abschlusses in sicherer Umgebung zu ermöglichen.
Alle MA- und PhD-Geförderten sowie Alumni des Stipendienprogramms sollen in einem gesellschaftswissenschaftlichen Trainingsprogramm überfachlich weiterqualifiziert werden, um die freie Entfaltung der Persönlichkeit und den gesellschaftlichen Beitrag zu stärken. Das Trainingsprogramm ist Gegenstand dieser Ausschreibung.
Bonn
Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) fördert aus Mitteln des Auswärtigen Amtes (AA) das Hilde Domin-Programm. Ziel des HiDoPs ist es, gefährdeten Studierenden sowie Doktorandinnen und Doktoranden weltweit ein Studium oder eine Promotion an einer deutschen Hochschule zur Erlangung eines Abschlusses in sicherer Umgebung zu ermöglichen.
Alle MA- und PhD-Geförderten sowie Alumni des Stipendienprogramms sollen in einem gesellschaftswissenschaftlichen Trainingsprogramm überfachlich weiterqualifiziert werden, um die freie Entfaltung der Persönlichkeit und den gesellschaftlichen Beitrag zu stärken. Das Trainingsprogramm ist Gegenstand dieser Ausschreibung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Studienbegleitendes Trainingsprogramm für Geförderte des Hilde Domin-Programms
Ort: Konstanz
NUTS-Code: DE138 Konstanz
Postleitzahl: 78464
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html?nn=3590536
Belehrung zu den Rechtsbehelfsfristen
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt frühestens 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.