Rahmenverträge über Postdienstleistungen für die Stadt Löhne Referenznummer der Bekanntmachung: 60-VgV-O-LÖ 96/2022 ZV 382/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herford
NUTS-Code: DEA43 Herford
Postleitzahl: 32051
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenverträge über Postdienstleistungen für die Stadt Löhne
Die Stadt Löhne beabsichtigt, Rahmenverträge in drei Losen über die Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen, Postzustellungsaufträgen und Einschreiben zu schließen. Nicht umfasst sind Paketsendungen sowie Dialogpost und vergleichbare Produkte.
Briefsendungen in den Leitregionen 32 und 33
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
LOS 1 - Briefsendungen in den Leitregionen 32 und 33:
Abholung und Beförderung von Briefsendungen bis zu einem Einzelgewicht von 1.000 g und Zustellung der Sendungen in der Leitregion 32 und in der Leitregion 33.
Für die ausgeschriebenen Leistungen gelten folgende Eckpunkte; Details sind den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung und dem Vertrag zu entnehmen:
Der Auftraggeber betreibt in Löhne eine Poststelle, über die die auslaufende Post nach Losen sortiert und unfrankiert zur Abholung bereitgestellt wird, derzeit für 1 Kostenstelle pro Los.
Die vertragsgegenständlichen Leistungen umfassen die Beförderung (Abholung, Beförderung und Zustellung inkl. dazu erforderlichen Frankier-/Sortierleistungen) von Postsendungen an den Empfänger gemäß Vertrag und Leistungsbeschreibung, die Bestandteil der Vergabeunterlagen sind.
Das Auftragsvolumen richtet sich nach dem zukünftigen Bedarf des Auftraggebers. Als Prognose dienen die im Preisblatt enthaltenen Mengen je Los. Eine bestimmte Mindestabnahme ist hiermit nicht verbunden.
Sicherzustellen ist auch, dass bei Bedarf außergewöhnliche Mengen, zum Beispiel aufgrund gelegentlicher größerer Versandaktionen (z. B. bei Wahlen, Steuerbescheide usw.), ordnungsgemäß abgeholt und ausgeliefert werden.
Der Auftragnehmer hat die durch die Beförderung der vertragsgegenständlichen Postsendungen verursachten CO2-Emissionen bzw. CO2-Äquivalente (CO2e) klimaneutral zu stellen (näher dazu in den Vergabeunterlagen).
Zweimalige optionale Verlängerung auf Verlangen des Auftraggebers um jeweils weitere 12 Monate.
Vertragsverlängerung 2 Mal um 12 Monate
Die geschätzten Mengen pro Jahr entsprechen denen des Jahres 2021, wie sie zu Gewichtungszwecken im Preisblatt (Anlage 13 der Vergabeunterlagen) angegeben sind. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes Mindestabrufvolumen aus dem jeweiligen Rahmenvertrag.
Briefsend. nat. u. internat. ohne Leitreg. 32 u.33
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
LOS 2 - Briefsendungen national und international ohne Leitregionen 32 und 33:
Abholung und Beförderung von Briefsendungen bis zu einem Einzelgewicht von 1.000 g und Zustellung der Sendungen international und im gesamten deutschen Bundesgebiet, ausgenommen der Sendungen in der Leitregion 32 und in der Leitregion 33.
Für die ausgeschriebenen Leistungen gelten folgende Eckpunkte; Details sind den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung und dem Vertrag zu entnehmen:
Siehe oben Ziffer II.2.4 zu Los 1.
Zweimalige optionale Verlängerung auf Verlangen des Auftraggebers um jeweils weitere 12 Monate.
Vertragsverlängerung 2 Mal um 12 Monate
Die geschätzten Mengen pro Jahr entsprechen denen des Jahres 2021, wie sie zu Gewichtungszwecken im Preisblatt (Anlage 13 der Vergabeunterlagen) angegeben sind. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes Mindestabrufvolumen aus dem jeweiligen Rahmenvertrag.
PZU-Aufträge und Einschreiben nat. u. internat.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
LOS 3 - Postzustellungsaufträge und Einschreiben national und international:
Abholung, Beförderung und Zustellung von Postzustellungsaufträgen und Einschreiben im gesamten deutschen Bundesgebiet und international.
Für die ausgeschriebenen Leistungen gelten folgende Eckpunkte; Details sind den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung und dem Vertrag zu entnehmen:
Siehe oben Ziffer II.2.4 zu Los 1.
Speziell für Los 3 gilt zusätzlich:
Die förmliche Zustellung von Schriftstücken hat, unabhängig von Größe und Gewicht, gemäß §§ 177 ff. der Zivilprozessordnung und des Nordrhein-Westfälischen Verwaltungszustellungsgesetzes zu erfolgen.
Die Postzustellungsaufträge werden unsortiert übergeben.
Der AN hat über die übergebenen Postzustellungsaufträge eine tagesgenaue Einlieferungsübersicht zu erstellen.
Sendungsverfolgung: Der AN stellt durch geeignete Kennzeichnung der Sendungen und durch Aufzeichnungen über ihren Verbleib sicher, dass der Erledigungsstatus jedes übergebenen Zustellungsauftrages anhand der Angabe eines Aktenzeichens und des Auftragsdatums jederzeit abgefragt und der Verbleib nachverfolgt werden kann.
Der AN hat die Zustellungsurkunden spätestens am 3. Werktag nach erfolgter Zustellung an den AG zurückzugeben.
Zweimalige optionale Verlängerung auf Verlangen des Auftraggebers um jeweils weitere 12 Monate.
Vertragsverlängerung 2 Mal um 12 Monate
Die geschätzten Mengen pro Jahr entsprechen denen des Jahres 2021, wie sie zu Gewichtungszwecken im Preisblatt (Anlage 13 der Vergabeunterlagen) angegeben sind. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes Mindestabrufvolumen aus dem jeweiligen Rahmenvertrag.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Aktueller Nachweis, dass das Unternehmen im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes eingetragen ist, in dem es ansässig ist. Unternehmen, die in keinem Register geführt werden, legen eine Bestätigung der Gewerbeanmeldung der für sie zuständigen Stelle oder einen anderen Nachweis (z.B. Auszug aus Steuerbescheid) vor, der Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit gibt. (Einreichung eines Scans des Nachweises)
b) Lizenz nach § 5 PostG (Einreichung eines Scans der Lizenzurkunde)
c) Eigenerklärung, dass kein Widerruf nach § 9 Abs.1 PostG und keine Aufforderung der BNetzA nach § 9 Abs. 2 PostG vorliegen (Eigenerklärung gemäß Vordruck)
d) Kein Ausschluss nach §§ 123 – 126 GWB. Zur Überprüfung von Ausschlussgründen ist vom Bieter mit dem Angebot Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen einzureichen (Eigenerklärung gemäß Vordruck). Die Auftraggeberin behält sich weitere Ermittlungen vor, insbesondere auch den Abruf aus dem Wettbewerbsregister.
a) Umsätze der letzten drei Kalenderjahre (Eigenerklärung gemäß Vordruck).
Sollte das Geschäftsjahr nicht deckungsgleich mit dem Kalenderjahr sein, darf statt der Tabelle „Umsatz der letzten drei Kalenderjahre“ die Tabelle „Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre“ befüllt werden.
Der Bieter oder die Bietergemeinschaft muss in den letzten drei Kalenderjahren oder in den letzten drei Geschäftsjahren einen jährlichen Mindestumsatz mit vergleichbaren Dienstleistungen in Höhe von 200.000 EUR aufweisen.
a) Referenzen über früher ausgeführte, nach Art und Umfang vergleichbare Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren (zurückgerechnet von der Angebotsfrist) erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (Eigenerklärung gemäß Vordruck).
Alle Referenzaufträge müssen mindestens jeweils über einen Zeitraum von 6 Monaten durchgeführt worden sein, um hinreichend aussagekräftig zu sein.
Sofern mehr wertungsfähige Referenzaufträge bestehen als die Mindestanforderungen vorsehen (dazu sofort nachstehend), regt die Vergabestelle an, vorsorglich mehr als die geforderten Referenzaufträge anzugeben.
Mindestens drei Referenzen, die den vorstehenden Vorgaben entsprechen.
Der Auftragnehmer hat die durch die Beförderung der vertragsgegenständlichen Postsendungen verursachten CO2-Emissionen bzw. CO2-Äquivalente (CO2e) durch eine Kompensation über Emissionsreduktionen („VER“) klimaneutral zu stellen. Der Auftraggeber schuldet dafür kein gesondertes Entgelt. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Tag: 01/02/2023 Ortszeit: 00:00 Uhr - nur elektronische Angebote!
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Stadt Löhne führt dieses Vergabeverfahren nach den Bestimmungen für die Vergabe von Dienstleistungen (VgV) durch.
2. Das Angebot ist ausschließlich elektronisch über die eVergabe-Plattform Deutsche eVergabe (www.deutsche-evergabe.de) im Projektraum (https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/f40abb98-f76d-4d17-a974-f3d3ce9c7dc7) einzureichen. Dazu ist die Registrierung auf der e-Vergabeplattform unter www.deutsche-evergabe.de notwendig;
3. Alle weiteren Informationen und Unterlagen in diesem Verfahren erhalten die Bieter ausschließlich über die eVergabe-Plattform Deutsche eVergabe (www.deutsche-evergabe.de) im Projektraum (https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/f40abb98-f76d-4d17-a974-f3d3ce9c7dc7).
4. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.2) und Ziffer III.1.3) der Bekanntmachung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. auf einen Nachunternehmer oder ein konzernverbundenes Unternehmen) berufen (sog. Eignungsleihe). Die Unternehmen, auf die sich der Bieter beruft, sind im Angebot zu benennen (Formblatt Eigenerklärung Eignungsleihe). Daneben muss der Bieter durch eine Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens nachweisen, dass ihm dessen Kapazitäten im Auftragsfall tatsächlich zur Verfügung stehen. Diese Verpflichtungserklärung fügt der Bieter in Form des ausgefüllten Formblatts Verpflichtungserklärung für den Fall der Eignungsleihe bei.
5. Die Abgabe von Angeboten durch Bietergemeinschaften ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter zulässig. Bietergemeinschaften fügen ihrem Angebot eine entsprechende Erklärung bei (Formblatt Bietergemeinschaftserklärung)
6. Dem Bieter ist bekannt, dass er sowie seine Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften die Verpflichtungen aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW) einhalten müssen. Die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen werden im Auftragsfall Vertragsbestandteil.
7. Der Bieter muss die Leistungen, für die er Nachunternehmer einsetzen möchte, im Angebot angeben und die Nachunternehmer namentlich benennen (Formblatt Nachunternehmereinsatz). Er muss durch eine Verpflichtungserklärung der vorgesehenen Nachunternehmer nachweisen, dass diese ihm im Auftragsfall
tatsächlich zur Verfügung stehen (Formblatt Verpflichtungserklärung Nachunternehmer ohne Eignungsleihe). Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Bieter zudem geeignete Unterlagen zum Nachweis der Eignung der Nachunternehmer einzureichen. Für die Inanspruchnahme von Leistungen der Deutsche Post AG aufgrund von deren gesetzlichen Kontrahierungszwangs sind die vorstehenden Angaben und Unterlagen nicht einzureichen.
8. Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aus wichtigem Grund ganz oder teilweise aufzuheben. Insbesondere behält sich der Auftraggeber ausdrücklich die Aufhebung des Verfahrens vor, wenn der Beschaffungsbedarf des Auftraggebers nachträglich wegfallen sollte oder der Auftraggeber kein wirtschaftliches Angebot erhält.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.