Sozialpsychiatrische Hilfen innerhalb der Sozialpsychiatrischen Zentren
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DEA2C
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegburg
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53721
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rhein-sieg-kreis.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.rhein-sieg-kreis.de/cms100/buergerservice/aktuelles/beschaffungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Sozialpsychiatrische Hilfen innerhalb der Sozialpsychiatrischen Zentren
In den Sozialpsychiatrischen Zentren (SPZ) werden psychisch erkrankte bzw. behinderte Personen niederschwellig betreut und beraten. Zu den Hilfsangeboten, die im Rahmen dieses Auftrags sichergestellt werden müssen, gehören
• Kontakt- und Beratungsstelle (Inklusion und Sozialraumbezug)
• ambulant aufsuchender Dienst (Leistungen nach PsychKG)
• Betreuung von Kindern psychisch kranker Personen, mit dem Ziel der Befähigung mit der belastenden Situation umzugehen, Bewältigungsstrategien zu entwickeln und die erforderlichen Ressourcen zu ermitteln sowie Unterstützung der psychisch erkrankten Personen bei Ausfüllung ihrer Elternrolle
• gerontopsychiatrische Versorgung (Unterstützung von Menschen mit gerontopsychiatrischen Erkrankungen und deren pflegende Angehörige)
Sozialpsychiatrische Hilfen im Sozialpsychiatrischen Zentrum Eitorf
Spinnerweg 51 - 54, 53783 Eitorf
Im Sozialpsychiatrischen Zentrum Eitorf werden psychisch erkrankte bzw. behinderte Personen aus den Städten und Gemeinden Bad Honnef, Eitorf, Königswinter, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Ruppichteroth und Windeck niederschwellig betreut und beraten. Zu den Hilfsangeboten, die in Rahmen dieses Auftrags
sichergestellt werden müssen, gehören
• Kontakt- und Beratungsstelle (Inklusion und Sozialraumbezug)
• ambulant aufsuchender Dienst (Leistungen nach PsychKG)
• Betreuung von Kindern psychisch kranker Personen, mit dem Ziel der Befähigung mit der belastenden Situation umzugehen, Bewältigungsstrategien zu entwickeln und die erforderlichen Ressourcen zu ermitteln sowie Unterstützung der psychisch erkrankten Personen bei Ausfüllung ihrer Elternrolle
• gerontopsychiatrische Versorgung (Unterstützung von Menschen mit gerontopsychiatrischen Erkrankungen und deren pflegende Angehörige)
Die Sozialpsychiatrischen Zentren (SPZ) kümmern sich hierbei vorrangig um Personen, die aufgrund mangelnder Krankheitseinsicht und unzureichender Behandlungsbereitschaft von sich aus nicht in das reguläre Versorgungssystem finden und das vorhandene Hilfenetz selbstständig nutzen. Es handelt sich hierbei um ganz überwiegend schwerst- und chronisch psychisch kranke Personen sowie Patienten mit Mehrfachdiagnosen aus dem psychiatrischen Fachbereich. Die SPZ haben die Aufgabe mit diesem besonders schwierigen Klientel Kontakt aufzunehmen, Vertrauen aufzubauen sowie Beziehungs- und Motivationsarbeit zu leisten.
Die SPZ sind Einrichtungen mit einem komplexen Hilfsangebot, auch über die bereits oben genannten durch den Rhein-Sieg-Kreis finanzierten Leistungen hinaus. Dadurch ist gewährleistet, dass die Klienten umfassend in ihrem Hilfebedarf aufgefangen werden können und eine passgenaue Hilfe aus einer Hand erhalten können. Dies gilt auch für Leistungsbausteine, die nicht vom RSK finanziert werden.
Sozialpsychiatrische Hilfen im Sozialpsychiatrischen Zentrum Meckenheim
Adolf-Kolping-Str. 5, 53340 Meckenheim
Im Sozialpsychiatrischen Zentrum Meckenheim werden psychisch erkrankte bzw. behinderte Personen aus dem gesamten linksrheinischen Kreisgebiet (Städte und Gemeinden Altfer, Bornheim, Meckenheim, Rheinbach, Swisttal und Wachtberg) niederschwellig betreut und beraten. Zu den Hilfsangeboten, die im Rahmen dieses Auftrags sichergestellt werden müssen, gehören
• Kontakt- und Beratungsstelle (Inklusion und Sozialraumbezug)
• ambulant aufsuchender Dienst (Leistungen nach PsychKG)
• Betreuung von Kindern psychisch kranker Personen, mit dem Ziel der Befähigung mit der belastenden Situation umzugehen, Bewältigungsstrategien zu entwickeln und die erforderlichen Ressourcen zu ermitteln sowie Unterstützung der psychisch erkrankten Personen bei Ausfüllung ihrer Elternrolle
• gerontopsychiatrische Versorgung (Unterstützung von Menschen mit gerontopsychiatrischen Erkrankungen und deren pflegende Angehörige)
Die Sozialpsychiatrischen Zentren (SPZ) kümmern sich hierbei vorrangig um Personen, die aufgrund mangelnder Krankheitseinsicht und unzureichender Behandlungsbereitschaft von sich aus nicht in das reguläre Versorgungssystem finden und das vorhandene Hilfenetz selbstständig nutzen. Es handelt sich hierbei um ganz überwiegend schwerst- und chronisch psychisch kranke Personen sowie Patienten mit Mehrfachdiagnosen aus dem psychiatrischen Fachbereich. Die SPZ haben die Aufgabe mit diesem besonders schwierigen Klientel Kontakt aufzunehmen, Vertrauen aufzubauen sowie Beziehungs- und Motivationsarbeit zu leisten.
Die SPZ sind Einrichtungen mit einem komplexen Hilfsangebot, auch über die bereits oben genannten durch den Rhein-Sieg-Kreis finanzierten Leistungen hinaus. Dadurch ist gewährleistet, dass die Klienten umfassend in ihrem Hilfebedarf aufgefangen werden können und eine passgenaue Hilfe aus einer Hand erhalten können. Dies gilt auch für Leistungsbausteine, die nicht vom RSK finanziert werden.
Sozialpsychiatrische Hilfen im Sozialpsychiatrischen Zentrum Siegburg
Am Turm 36a, 53721 Siegburg
Im Sozialpsychiatrischen Zentrum Siegburg werden psychisch erkrankte bzw. behinderte Personen aus den Städten Hennef, Sankt Augustin und Siegburg betreut und beraten. Zu den Hilfsangeboten, die im Rahmen dieses Auftrags sichergestellt werden müssen, gehören
• Kontakt- und Beratungsstelle (Inklusion und Sozialraumbezug)
• ambulant aufsuchender Dienst (Leistungen nach PsychKG)
• Betreuung von Kindern psychisch kranker Personen, mit dem Ziel der Befähigung mit der belastenden Situation umzugehen, Bewältigungsstrategien zu entwickeln und die erforderlichen Ressourcen zu ermitteln sowie Unterstützung der psychisch erkrankten Personen bei Ausfüllung ihrer Elternrolle
• gerontopsychiatrische Versorgung (Unterstützung von Menschen mit gerontopsychiatrischen Erkrankungen und deren pflegende Angehörige)
Die Sozialpsychiatrischen Zentren (SPZ) kümmern sich hierbei vorrangig um Personen, die aufgrund mangelnder Krankheitseinsicht und unzureichender Behandlungsbereitschaft von sich aus nicht in das reguläre Versorgungssystem finden und das vorhandene Hilfenetz selbstständig nutzen. Es handelt sich hierbei um ganz überwiegend schwerst- und chronisch psychisch kranke Personen sowie Patienten mit Mehrfachdiagnosen aus dem psychiatrischen Fachbereich. Die SPZ haben die Aufgabe mit diesem besonders schwierigen Klientel Kontakt aufzunehmen, Vertrauen aufzubauen sowie Beziehungs- und Motivationsarbeit zu leisten.
Die SPZ sind Einrichtungen mit einem komplexen Hilfsangebot, auch über die bereits oben genannten durch den Rhein-Sieg-Kreis finanzierten Leistungen hinaus. Dadurch ist gewährleistet, dass die Klienten umfassend in ihrem Hilfebedarf aufgefangen werden können und eine passgenaue Hilfe aus einer Hand erhalten können. Dies gilt auch für Leistungsbausteine, die nicht vom RSK finanziert werden.
Sozialpsychiatrische Hilfen im Sozialpsychiatrischen Zentrum Troisdorf
Emil-Müller-Str. 6, 53840 Troisdorf
Im Sozialpsychiatrischen Zentrum Troisdorf werden psychisch erkrankte bzw. behinderte Personen aus den Städten Lohmar, Niederkassel und Troisdorf betreut und beraten. Zu den Hilfsangeboten, die im Rahmen dieses Auftrags sichergestellt werden müssen, gehören
• Kontakt- und Beratungsstelle (Inklusion und Sozialraumbezug)
• ambulant aufsuchender Dienst (Leistungen nach PsychKG)
• Betreuung von Kindern psychisch kranker Personen, mit dem Ziel der Befähigung mit der belastenden Situation umzugehen, Bewältigungsstrategien zu entwickeln und die erforderlichen Ressourcen zu ermitteln sowie Unterstützung der psychisch erkrankten Personen bei Ausfüllung ihrer Elternrolle
• gerontopsychiatrische Versorgung (Unterstützung von Menschen mit gerontopsychiatrischen Erkrankungen und deren pflegende Angehörige)
Die Sozialpsychiatrischen Zentren (SPZ) kümmern sich hierbei vorrangig um Personen, die aufgrund mangelnder Krankheitseinsicht und unzureichender Behandlungsbereitschaft von sich aus nicht in das reguläre Versorgungssystem finden und das vorhandene Hilfenetz selbstständig nutzen. Es handelt sich hierbei um ganz überwiegend schwerst- und chronisch psychisch kranke Personen sowie Patienten mit Mehrfachdiagnosen aus dem psychiatrischen Fachbereich. Die SPZ haben die Aufgabe mit diesem besonders schwierigen Klientel Kontakt aufzunehmen, Vertrauen aufzubauen sowie Beziehungs- und Motivationsarbeit zu leisten.
Die SPZ sind Einrichtungen mit einem komplexen Hilfsangebot, auch über die bereits oben genannten durch den Rhein-Sieg-Kreis finanzierten Leistungen hinaus. Dadurch ist gewährleistet, dass die Klienten umfassend in ihrem Hilfebedarf aufgefangen werden können und eine passgenaue Hilfe aus einer Hand erhalten können. Dies gilt auch für Leistungsbausteine, die nicht vom RSK finanziert werden.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die Sozialpsychiatrischen Zentren (SPZ) kümmern sich vorrangig um Personen, die aufgrund mangelnder Krankheitseinsicht und unzureichender Behandlungsbereitschaft von sich aus nicht in das reguläre Versorgungssystem finden und das vorhandene Hilfenetz selbstständig nutzen. Es handelt sich hierbei um ganz überwiegend schwerst- und chronisch psychisch kranke Personen sowie Patienten mit Mehrfachdiagnosen aus dem psychiatrischen Fachbereich.
Aufgrund des gesundheitlich erheblich beeinträchtigten Zustandes und der ohnehin mangelnden Behandlungsbereitschaft des betroffenen Klientels und den ohnehin durch den Umgang mit der kranken / behinderten Person schon übermäßig belasteten Angehörigen ist die Kontinuität der Leistungserbringung zur Erzielung des Maßnahmenerfolgs und einer nachhaltigen Verbesserung der Lebenssituation der Betroffenen durch einen identischen Personenkreis und – beim Maßnahmenwechsel – zur Vermeidung von „Betreuungsbrüchen“ in der gleichen Einrichtung unabdingbar. Darüber hinaus können die einzelnen Maßnahmen besser aufeinander abgestimmt und im „schleichenden“ Übergang fortgesetzt werden.
Die Kontinuität der Beratung und Betreuung des betroffenen Klientels kann nur durch eine weitere Übertragung der oben genannten Aufgaben an die vorgesehenen Träger (Auftragnehmer) bzw. dessen Personal gewährleistet werden. Andere Einrichtungen mit einem vergleichbaren Leistungsprofil stehen nach hiesiger Kenntnis im Einzugsbereich der jeweiligen SPZ nicht zur Verfügung.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
SPZ Eitorf
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegburg
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53721
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
SPZ Meckenheim
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegburg
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53721
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
SPZ Siegburg
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Troisdorf
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53840
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
SPZ Troisdorf
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegburg
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53721
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es handellt sich vorliegend um eine freiwillige Ex-Ante Transparentbekanntmachung. Die Leistungsvereinbarungen wurden noch nicht geschlossen. Der Vertragsabschluss soll frühestens nach Ablauf von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, erfolgen. Unter Ziffer V.2.1 wurde das Datum dieser Bekanntmachung eingetragen, da das Formular keine Eintragung von Daten in der Zukunft zulässt und eine Angabe zwingend erfolgen muss.
Aufgrund einer Plausibilitätsprüfung in der für die Erstellung dieser Bekanntmachung verwendeten Software mussten zudem zwingend Auftragswerte in dieser Bekanntmachung angegeben werden. Aus den in § 39 Abs. 6 Ziffern 3 und 4 VgV genannten Gründen wurden nicht die geschätzten bzw. die tatsächlichen Auftragswerte angegeben, sondern fiktive, die keinesfalls den ordnungsgemäß geschätzten bzw. den tatsächlichen Auftragswerten entsprechen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Das Verfahren für Verstöße gegen das Vergaberecht richtet sich im vorliegenden Fall nach den Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter bzw. einem Bewerber ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von diesem mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Im Falle eines Antrages auf Feststellung der Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB gelten die Regelungen zu § 160 Abs. 3 GWB nicht.
Unter Berücksichtigung dieser Bekanntmachung und der Regelung nach § 135 Abs. 3 GWB, nach dem die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB dann nicht eintritt, wenn:
— der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
— der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen und
— der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde,
müsste ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens somit innerhalb der genannten Frist von 10 Kalendertagen gestellt sein.