Wissenschaftliche Begleitung, Vernetzung, Ergebnistransfer und Kooperation zum Technologieprogramm „GreenTech Innovationswettbewerb“ Referenznummer der Bekanntmachung: IC4 23305/006#043
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmwk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wissenschaftliche Begleitung, Vernetzung, Ergebnistransfer und Kooperation zum Technologieprogramm „GreenTech Innovationswettbewerb“
Die Leistungsbeschreibung ist auf der Vergabeplattform des Bundes unter Vergabeunterlagen abrufbar.
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Die Ausführung der Leistung ist nicht ortsgebunden; ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin/Deutschland
siehe Vergabeplattform des Bundes unter Vergabeunterlagen
siehe Leistungsbeschreibung (Option 1, Option 2, Option 3)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Das Vergabeverfahren besteht aus zwei Schritten. Im ersten Schritt, dem öffentlichen Teilnahmewettbewerb, ist die Eignung anhand der Kriterien Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (a), wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (b) und technische und berufliche Leistungsfähigkeit (c) nachzuweisen. Des Weiteren erklärt der Bieter das Nichtvorliegen von weiteren Ausschlusskriterien (d). Auf Grundlage dieses Nachweises wird eine Rangfolge anhand des u.a. Wertungsmodus gebildet, anhand der bis zu vier der als geeignet angesehenen Bieter zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Erster Schritt: Öffentlicher Teilnahmewettbewerb
Der Bieter muss nachweislich in der Lage sein, die geforderten Aufgaben kompetent, fristgerecht und mit der erforderlichen Flexibilität sowie weitgehend eigenständig durchzuführen. Für den Fall, dass Teile des Leistungsspektrums nicht vom Bieter selbst erbracht werden können, ist die Beauftragung von Unterauftragnehmern zulässig. In diesem Fall hat der Nachweis der u.a. Eignungskriterien auch für die Unterauftragnehmer zu erfolgen. Nachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (c) sind mindestens von dem Partner zu erbringen, der mit der Erbringung der fachbezogenen (Teil-) Leistung betraut ist.
Mit dem Teilnahmeantrag sind nachfolgende Unterlagen vorzulegen, wobei gilt:
(A)= Ausschlusskriterium, dessen Nichtvorlage den Ausschluss vom weiteren Verfahren zur Folge hat;
(W) = Wertungskriterium, das entsprechend dem dargestellten Wertungsmodus die Punktwertung des Bewerbers bestimmt.
Die Bildung der Rangfolge errechnet sich aus der Punktwertung des Erfüllungsgrades der mit (W) gekennzeichneten Eignungsmerkmale. Die Punktwertung erfolgt nach folgender Skala:
3 Punkte hoch / gut
2 Punkte mittel / befriedigend
1 Punkt gering / ausreichend
0 Punkte nicht vorhanden / unzu-reichend
a) Darstellung des Wirtschaftsteilnehmers/ Geschäftsbetriebs bzw. der Tätigkeit
- Beschreibung des Bewerbers einschließlich seiner institutionellen und organisatorischen Struktur, Anzahl und Qualifikation der Beschäftigten, Hauptfirmensitz und ggf. Niederlassungen. (A)
Mindestanforderungen:
Mindestens 3-jährige Tätigkeit mit Haupttätigkeit im ausgeschriebenen Leistungsgegenstand.
- Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bewerber ansässig ist, für Deutschland das Handelsregister. (A)
Mindestanforderung:
Aktueller Ausdruck (nicht älter als 6 Monate zum Ende der Bewerbungsfrist) erforderlich.
- Formfreie Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB (A)
- Formfreie Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie im laufenden Geschäftsjahr getrennt nach Geschäftsfeldern. (A)
Mindestanforderung:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit wird ein durchschnittlicher Jahresumsatz, ermittelt als Durchschnitt der letzten zwei abgeschlossenen Geschäftsjahre, von mindestens 3 Mio. Euro (netto) vorausgesetzt.
- sofern zutreffend: Formfreie Eigenerklärung zum beabsichtigten Einsatz von Subunternehmen unter genauer Bezeichnung des vom Subunternehmer zu übernehmenden Leistungsteils, sowie unter Vorlage einer rechtsverbindlich unterzeichneten Verpflichtungserklärung des Subunternehmers, in der dieser sich verpflichtet die bezeichneten Leistungsteile im Falle der Auftragserteilung als Subunternehmer zu übernehmen. Sofern der Bewerber Subunternehmer einsetzen will, handelt es sich bei der Vorlage der Eigenerklärung und der Verpflichtungserklärung um ein Ausschlusskriterium. (A)
c) Formfreie Eigenerklärung zu Ausführungsbedingungen
- Formfreie Eigenerklärung, dass der Bewerber im Zusammenhang mit der zu vergebenden Leistung keine eigenen auftragsfremden wirtschaftlichen Interessen gegenüber Dritten verfolgt. (A)
- Formfreie Eigenerklärung, dass potenzielle Interessenkollisionen mit anderen Aufgabenfeldern auch künftig durch strukturelle Separierungen ausgeschlossen werden. (A)
- Formfreie Eigenerklärung über die Bereitschaft, im Falle der Zuschlagserteilung mit dem Auftraggeber eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AV-V) entsprechend den Vorschriften der DSGVO und des BDSG (wird mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe übersandt) abzuschließen und sich ggf. schriftlich zur Einhaltung weiterer Vertraulichkeitsvorschriften zu verpflichten. (A)
- Nachweis entsprechender Kompetenzen und Erfahrungen in der Steuerung von Projekten (u.a. Methodik) durch Vorlage entsprechender Referenzen der letzten fünf Jahre (W)
- Nachweis erforderlicher Qualifikationen und Erfahrungen sowie ggf. entsprechender Vorarbeiten und Veröffentlichungen. Dazu bedarf es u.a.
- fundierter Kenntnisse und praktischer Erfahrungen in der wissenschaftlichen Begleitung, Analyse, Kommunikation, Dokumentation und weitergehenden Unterstützung von komplexen Innovations- und Entwicklungsprozessen, die hinsichtlich ihrer Größenordnung mit den bei „GreenTech Innovationswettbewerb“ angestrebten anwendungsorientierten Technologievorhaben vergleichbar sind (W),
- vertiefter Kenntnisse und Erfahrungen der auf dem Gebiet des „GreenTech Innovationswettbewerbs“ zugrunde liegenden Technologien und damit in Zusammenhang stehender organisatorischer, ökonomischer und rechtlicher Aspekte (W);
- hinreichender Kenntnisse der adressierten Anwendungsfelder, über potenzielle Nutzerkreise, Branchen und Märkte sowie Kontakte zu relevanten Zielgruppen und Akteuren, die in den genannten Themenfeldern aktiv sind bzw. führende Rollen einnehmen (W);
Referenzen der letzten drei Jahre mit Angabe des Rechnungswerts, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber sowie abstrakt-funktionale Beschreibung der zu erbringenden Leistung zu dem genannten Thema [nicht mehr als 2 A4-Seiten].
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Alle Unterlagen und gegebenenfalls gestellte Bieterfragen und Antworten stehen auf der Vergabeplattform des Bundes unter „Vergabeunterlagen“ zur Verfügung.
Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich.
Ihren Teilnahmeantrag reichen Sie über die Vergabeplattform des Bundes ein (www.evergabe-online.de); hierzu bedarf es der Registrierung. Eine Signierung ist nicht erforderlich. Der Teilnahmeantrag muss (komplett mit allen Bestandteilen) in einer PDF-Datei zusammengefasst spätestens am14.02.2023 bis 09:00 Uhr eingestellt worden sein.
Die Einreichung über die Vergabeplattform ist - bis zum Ablauf der Abgabefrist - zu jeder Tageszeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) und zu seinen Vorteilen können Sie auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer (0 30 18) 6 10-12 34 (zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder per E-Mail „[gelöscht]“ erhalten.
Wenn bis zum 01.03.2023 keine Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgte, wurde Ihr Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt; eine Benachrichtigung erfolgt nicht (auf entsprechenden Antrag können Sie Auskunft über die Gründe der Nichtberücksichtigung erhalten).
Arbeitsgemeinschaften / Kooperationen - auch internationale - sind zulässig. Die Zusammenarbeit mit oder Unterbeauftragung von aktiven oder ehemaligen Mitarbeitern des BMWK bedarf der Genehmigung des BMWK.
Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde und Leistungsfähigkeit) besitzen (§§ 122 GWB, 44, 45, 46 VgV), und nicht gem. §§ 123, 124 GWB auszuschließen sind. Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden verschiedene durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien berücksichtigt (§ 58 Abs. 2 VgV). Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend (§ 127 GWB).
Bieterfragen richten Sie bitte auch an die in Abschnitt I Nr. 1 angegebene E-Mail-Adresse.
Der Verzicht auf eine Auftragsvergabe bleibt vorbehalten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 11019
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bmwk.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, d. h. dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
Sieht sich ein Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß binnen 10 Tagen beim BMWK zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem BMWK geltend gemacht werden. Teilt das BMWK dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei einer Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 (1) GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BMWK geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BMWK.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 11019
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bmwk.de