67000122 - Garten-, Friedhofs- und Forstamt, Landschaftsplanungsleistung, Freiraum Stuttgart-Wangen Urbaner Bewegungsraum -Wangen macht Welle- Referenznummer der Bekanntmachung: VgV_Wangen_001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70178
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stuttgart.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.meinauftrag.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
67000122 - Garten-, Friedhofs- und Forstamt, Landschaftsplanungsleistung, Freiraum Stuttgart-Wangen Urbaner Bewegungsraum -Wangen macht Welle-
Im Rahmen des VgV-Verfahrens soll ein Landschaftsplanungsbüro für die Freianlagenplanung Stuttgart Wangen unter dem Projekttitel "Wangen macht Welle" ermittelt und beauftragt werden. Ziel des Auftrags ist die Umgestaltung eines Areals im Sinne urbaner Bewegungsräume von ca. 14.500 m2.
Bitte melden Sie sich vor Abgabe des Teilnahmeantrags über die Plattform (www.meinauftrag.rib.de-Anmeldung) kostenfrei an und Verknüpfen sich mit der E-Plattform der Landeshauptstadt Stuttgart unter Einstellungen / Firma Vergabeplattformen / Vergabeplattform Stuttgart / Verknüpfen.
Stuttgart Wangen
- Planung Freianlagen nach HOAI 2021 Teil 3 Abschnitt 2, § 40 Leistungsbild, Leistungsphasen 1-9 u. besondere Leistungen (Bestandsaufnahme, Erstellung eines Gehölzbestandplanes, Objektbetreuung / Mängelbeseitigung, Pflegekarte).
Die Beauftragung erfolgt in Abhängigkeit der Projektgenehmigung im Rahmen von Abrufverträgen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet die Leistung zu übernehmen, wenn das Vorhaben zur Realisierung kommt. Der Auftraggeber beabsichtigt die Leistungen stufenwiese zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsstufen besteht nicht.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag gemäß §17 (11) VgV auf das Erstangebot zu erteilen.
Bei dem o.g. Endtermin handelt es ich um die angestrebte Baufertigstellung. Es werden keine Vertragstermine vereinbart. Die o.g. Termine dienen lediglich der Orientierung. Der Vertrag endet mit der Fertigstellung der vertraglich geschuldeten Leistung (Ende LPH 9).
Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: Das jährliche Mittel der in den letzten drei Jahren (2019 - 2021) beschäftigten Landschaftsarchitekten (Teilzeitbeschäftigte können entsprechend ihrer Teilzeit angerechnet werden) (Mitgliedschaft in der Architektenkammer) inkl. der Führungskräfte betrug:
— bis zu 2 Vollzeitbeschäftigte: 0 Punkte,
— mehr als 2 und bis zu 4 Vollzeitbeschäftige: 30 Punkte,
— mehr als 4 Vollzeitbeschäftige: 60 Punkte.
Technische Leistungsfähigkeit:
Referenzobjekt 1 des Bewerbers: Planung und Umsetzung einer Freianlage nach HOAI Teil 3 Abschnitt 2 mind. HZ III
1) Planungsparameter:
— Artenschutz/Naturschutz/schützenswerte Bäume: 15 Punkte,
— Spielplätze/Generationsspielfläche: 15 Punkte,
— Sportflächen: 15 Punkte,
— Wasserspiel: 15 Punkte.
2) Auftraggeber:
— privater Auftraggeber: 0 Punkte,
— öffentlicher Auftraggeber gem. § 99 GWB: 20 Punkte.
3) Fläche Außenanlagen und Freiflächen:
— ab 4.000 m2: 20 Punkte,
— ab 7.000 m2: 40 Punkte.
4) Kosten Außenanlagen und Freifläche KGR 500 (in € brutto):
— kleiner 0,5 Mio. EUR: 10 Punkte,
— ab 0,5 Mio. EUR und kleiner bis 1,0 Mio. EUR: 20 Punkte,
— ab 1,0 Mio. EUR: 40 Punkte.
5) Realisierte und vollständig abgeschlossene Leistungsphasen Freianlagenplanung nach HOAI durch den Bewerber:
— Leistungsphase 2-8 insgesamt 50 Punkte.
6) Jahr der Inbetriebnahme:
— bis 31.12.2016 bzw. noch nicht in Betrieb genommen: 0 Punkte,
— ab 01.01.2017: 30 Punkte.
Die angegebenen Kategorien stellen die maximal zu erreichende Punktzahl dar, die jeweiligen Abstufungen sind dem Teilnahmeantrag zu entnehmen. Die Ausschluss-, Auswahl- und Eignungskriterien sind über den beigefügten TNA zu erbringen. Alle erforderlichen / geforderten Nachweise und Eigenerklärungen sind der Bewerbung beizufügen. Bei einer Bewerbergemeinschaft müssen alle Teilnehmer die Ausschlusskriterien separat erfüllen. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Aufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Nachforderung von Unterlagen:
Eine Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 56 Abs. 2 VgV sieht der Auftraggeber nur in dem Falle vor, wenn weniger als 5 Bewerber die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Die 3 bis 5 Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden zu den Verhandlungsgesprächen eingeladen. Bei punktgleichen Bewerbungen entscheidet gemäß § 75 Abs. 6 VgV das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis des besonderen Berufstandes und der Qualifikation gem. §§ 44, 75 VgV als „Landschaftsarchitekt“ durch Mitgliedschaft in die Architektenkammer.
Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 42 VgV in Verbindung mit §§123 und 124 GWB.
Erklärung des Bewerbers zum Nichtvorliegen eines Bezugs zu Russland im Sinne der Russland-Sanktionen gem. 5. EU-Sanktionspaket nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Ausschlusskriterium).
Die Vergabestelle behält sich vor zum Nachweis der Eignung anzufordern:
— Bescheinigung und Erklärung über Bilanzen, Erklärungen über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, nach § 45 VgV.
Konkrete auf den Auftrag bezogene Eignungsnachweise oder Mindestanforderungen des AG:
— Berufshaftpflicht § 45 Abs 4 Nr. 2 VgV (Eigenerklärung, Nachweis ist spätestens bei Beauftragung vorzulegen),
— Beschäftigte nach § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV.
Referenz: Planung und Umsetzung einer Freianlage nach HOAI Teil 3 Abschn. 2 min. HZ III-Gewichtung 80 %
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Die Vergabestelle behält sich vor, zum Nachweis der Eignung anzufordern:
— Erklärungen und Nachweise nach § 46 VgV, insbesondere Angaben zu Betriebsgröße und Mitarbeiteranzahl.
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Berufliche Qualifikation nach § 75 Abs. 1 VgV (Eintragung in ein Berufsregister oder Nachweis eines Abschlusses, bspw. Diplom-/Bachelor-Masterurkunde). Teilnahmeberechtigt sind: Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung "Landschaftsarchitekt" berechtigt sind. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Architekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweisverfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist. Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, und der Planungsaufgabeentspricht und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllt. Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, gemäß § 43, Absatz 3 VgV nach Zuschlagserteilung eine bestimmte Rechtsform vorzuschreiben.
Rechtsform von Bietergemeinschaften im Auftragsfall: Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit gesamtschuldnerischer Haftung. Es sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Sollte eine Bewerber-/ Bietergemeinschaft angestrebt werden, ist das Formblatt 234 zu verwenden.
Erklärungen gemäß Tariftreuegesetz des Landes Baden-Württemberg sind abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber stellt den Teilnahmeantrag in Form einer Excel-Datei zur Verfügung. Die Bewerbungsunterlagen stehen unter der unter Ziffer I.3) genannten Internetplattform bis zum Ablauf der unter Ziffer IV.2.2 genannten Frist zum Herunterladen bereit und sind nur auf diesen Weg erhältlich. Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Bewerbungsunterlagen zu verwenden und ausgefüllt abzugeben. Die vollständig ausgefüllten Bewerbungsunterlagen mit Angabe der erreichten Gesamtpunktzahl sind auf der von der Einreichungsstelle zur Verfügung gestellten Vergabeplattform hochzuladen. Die jeweiligen Angaben sind mit prüfbaren Unterlagen zu belegen und als Anlagen beizulegen. Ansprechpartner (Bauherrenvertreter) für Auskünfte zu den angegebenen Referenzprojekten sind zu benennen. Zusätzliche Unterlagen, über die geforderten hinaus, werden nicht gewertet.
Die Angebote können elektronisch in Textform oder elektronisch mit fortgeschrittener oder qualifizierter Signatur abgegeben werden.
Schriftliche Angebote (Papierangebote) sind ab dem 19.10.2018 nicht mehr zugelassen und werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Die Vergabeunterlagen sind unter www.meinauftrag.rib.de kostenfrei erhältlich
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Bieter erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung bzw. zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB) oder soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem nach Zuschlagserteilung unzulässig (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post, unabhängig davon, ob die Fristen gem. § 160 Abs. 3 GWB abgelaufen sind (§ 134 Abs. 2 GWB).