Planungsleistungen Grundschule Lippborg / Lippetal Referenznummer der Bekanntmachung: S-LIPPE-2022-0035
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lippetal
NUTS-Code: DEA5B Soest
Postleitzahl: 59510
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lippetal.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen Grundschule Lippborg / Lippetal
Planungsleistungen
Grundschule Lippborg
Ludgeristraße 5
59510 Lippetal
Laut LV
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Jeder Bieter und jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft müssen mit dem Angebot die nachfolgend genannten Eigenerklärungen abgeben:
Handelt es sich bei dem Bieter bzw. den Mitgliedern einer Bietergemeinschaft um eine juristische Person, oHG, KG oder eine Partnergesellschaft, so ist dem Angebot ein aktueller Auszug aus dem Handels- oder Partnerschaftsregister oder aus einem vergleichbaren Register des Herkunftslandes des Bieters beizufügen.
Angabe zur Eintragung in das Berufs-/Handels-/Partnerschaftsregister
Für Bieter wird als Berufsqualifikation der Beruf des Architekten oder des (Bau-)Ingenieurs gefordert. Erforderlich ist, dass der Bieter nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden (§ 75 Abs. 1 + 2 VgV). Hierzu sind die Kammernummer anzugeben und eine Kopie der Eintragungsurkunde vorzulegen oder eine gleichwertige Bescheinigung anderer EU-Mitgliedstaaten in Kopie vorzulegen.
Juristische Personen müssen für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen mit der Berufsqualifikation des Berufs des Architekten oder (Bau-) Ingenieurs namentlich benennen (§ 43 Abs. 1 Satz 2 VgV, § 75 Abs. 3 VgV)
Jeder Bieter und jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft müssen mit dem Angebot die nachfolgend genannten Eigenerklärungen abgeben:
•Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Mindestanforderung: Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft gelten für den Auftrag nur als geeignet, wenn von ihm / von ihr ein Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren von mehr als 1.000.000 EUR erwirtschaftet wurde.
•Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio. € für Personenschäden und 1 Mio. € für Sach- und Vermögensschäden. Die Deckungssummen müssen für mehrere Verstöße während eines Versicherungsjahres mindestens zweifach zur Verfügung stehen. Mängel am Bauwerk müssen ausdrücklich mitversichert sein.
Sollte eine Haftpflichtversicherung in dieser Höhe noch nicht bestehen, haben Bieter ihrem Angebot eine schriftliche Erklärung eines Versicherers beizufügen, in der bestätigt wird, im Auftragsfall die ausgeschriebenen Leistungen mit den o.g. Mindestdeckungssummen zu versichern. Bietergemeinschaften haben den Nachweis für die Bietergemeinschaft zu erbringen.
Jeder Bieter und jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft müssen mit dem Angebot Eigenerklärungen zu Referenzen und zur Beschäftigtenanzahl und Anzahl der Führungskräfte abgeben.
Mindestanforderung:
•Eigenerklärung über eine Referenz über Sanierungs-/Modernisierungsprojekte mit Planungsanforderungen, die hinsichtlich der Objektplanung mit der zu vergebenden Planungsleistung vergleichbar sind und anrechenbare Kosten i.S.v. § 33 Abs. 1 und 2 HOAI von mindestens 1.000.000 € haben. Die Referenz muss mindestens die Leistungsphasen 3-8 i.S.v. § 34 Abs. 3 Nr. 5-8 HOAI umfassen. Die Leistungsphase 8 muss in den letzten zehn Jahren, gerechnet ab Absendung der Auftragsbekanntmachung an das EU- Amtsblatt, abgeschlossen worden sein.
Hinweis:
Es müssen mindestens zwei Referenzprojekte nachgewiesen werden.
Für jede Referenz muss als Anlage eine DIN A4-Seite mit der Beschreibung des Projekts und der erbrachten Leistungen beigefügt werden.
Für Bieter wird als Berufsqualifikation der Beruf des Architekten oder des (Bau-)Ingenieurs gefordert. Erforderlich ist, dass der Bieter nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden (§ 75 Abs. 1 + 2 VgV). Hierzu sind die Kammernummer anzugeben und eine Kopie der Eintragungsurkunde vorzulegen oder eine gleichwertige Bescheinigung anderer EU-Mitgliedstaaten in Kopie vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).