Technische Ausrüstung für Verkehrsanlagen - Neubau ZOB am Europaplatz in Mönchengladbach
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mönchengladbach
NUTS-Code: DEA15 Mönchengladbach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 41236
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.new.de
Abschnitt II: Gegenstand
Technische Ausrüstung für Verkehrsanlagen - Neubau ZOB am Europaplatz in Mönchengladbach
Gegenstand der hier beschriebenen Leistungen sind die Arbeiten der Technischen Ausrüstung für die Straßenbeleuchtung vom Neubau des ZOB Europaplatz, vor dem Hauptbahnhof Mönchengladbach. Der Umsteigepunkt ZOB Europaplatz ist der zentrale Umsteigepunkt im Innenstadtbereich von Mönchengladbach mit Busbahnhof und Anschluss an den Hauptbahnhof Mönchengladbach. Die ca. 20 Jahre alten Anlagen entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen an einen modernen Verknüpfungspunkt und sollen barrierefrei um- und ausgebaut werden. Für den Neubau des ZOB wurde vorab ein Provisorium errichtet,
sodass der Busbetrieb über den gesamten Bauzeitraum fortgeführt werden kann.
Mönchengladbach
Die Baustelle befindet sich auf dem Zentralen Omnibusbahnhof Mönchengladbach (Europaplatz). Der Baubereich erstreckt sich von der Goebenstraße (Einmündung Franz-Gielen-Straße) bis in die Sittardstraße (Einmündung Sittardplatz), in der Humboldtstraße sowie in die Hindenburgstraße bis zur Kreuzung Eickener Straße.
Mit der vorliegenden Leistungsbeschreibung schreibt die NEW mobil und aktiv Mönchengladbach GmbH als Auftraggeber (AG) Leistungen für die Beleuchtung der öffentlichen Verkehrsflächen (Mastleuchten) im Bereich Bahnhofsvorplatz, Hindenburgstraße sowie am Europaplatz aus. Es wird ein neuer Außenverteilerschrank in der Hindenburgstraße errichtet.
Die in der Ausschreibung beschriebenen Kabel werden in das bauseits errichtete System aus Kabelschutzrohren und Kabelzugschächten eingezogen. Die Masten für die Beleuchtung werden anhand der beschriebenen Positionen geliefert, an den Tiefbauer übergeben und durch den Tiefbauer gesetzt. Die Montage der Leuchten an den Masten sowie die elektrischen Anschlussarbeiten sind Gegenstand der hier beschriebenen Leistungen. Die bestehenden Mastleuchten werden abgeklemmt, die Anschlüsse gesichert,
um im Anschluss durch den Tiefbauer demontiert und entsorgt zu werden.
Die Bussteige werden bauseits mit einem Dynamischen Fahrgastinformationensystem (DFI-System) ausgestattet. Gegenstand der hier ausgeschriebenen Leistungen ist der Kabelzug für das DFI-System zu den Kombi-Masten, an denen neben der Beleuchtung auch ein Bussteiganzeiger vom DFI-System installiert wird.
Grundsätzlich wird die beschriebene Leistung nicht durchgängig vor Ort erbracht. Der Bauablauf unterteilt sich in Teilbereiche der einzelnen Platz-, Straßen- und Gehwegabschnitte. Es werden 3 Bauabschnitte entstehen, die nochmals in bis zu 4 Bauphasen unterteilt sind. Nach jeder Bauphase wird der jeweilige Teilbereich in Betrieb genommen. Die Vorleistungen und darauffolgenden Arbeiten ermöglichen somit keine kontinuierlichen Arbeiten vor Ort. Die zu erwartenden Unterbrechungen sind keine Behinderungen, sondern vielmehr Bestandteil der Leistungen und demzufolge genau wie die einzelnen Inbetriebnahmen der Teilbereiche in die Einheitspreise mit einzurechnen.
Die hier beschriebenen Leistungen Neubau ZOB MG sind ein gemeinsames Vorhaben der Stadt Mönchengladbach und der NEW mobil und aktiv Mönchengladbach GmbH. Die Abrechnung erfolgt getrennt nach den zwei Förderbereichen ZOB und Städtebau der Leistungsbeschreibung. Die separierte Rechnungsstellung wird vorausgesetzt und ist in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB, § 124 Abs. 1 GWB,
2) Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung durch die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes des Bieters, § 6a EU Nr. 1 VOB/A.
1) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung über mindestens 5,0 Mio. EUR für Personenschäden und 5,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis bzw. die Erklärung darf nicht älter als 12 Monate sein und muss dem Angebot beigelegt sein. Bietergemeinschaften müssen einen entsprechenden Nachweis bzw. eine Erklärung für die Bietergemeinschaft oder für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorlegen. Eine projektbezogene Aufstockung der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall wird akzeptiert, ist jedoch mittels schriftlicher Versicherungsbestätigung mit den Angebotsunterlagen vorzulegen.
2) Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
zu 2) Gefordert wird ein Umsatz von mindestens 1,5 Mio. € pro Jahr in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
1) Angabe über die Ausführung von Leistungen der letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, § 6a EU Nr. 3 lit. a) VOB/A.
2) Angabe der technischen Fachkräfte oder technischen Stellen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind und die, über die der Bieter für die Ausführung der Leistungen verfügt, § 6a EU Nr. 3 lit. b) VOB/A.
3) Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal, § 6a EU Nr. 3 lit. g) VOB/A.
(4) Erklärung über die Ausstattung, die Geräte und die technische Ausrüstung des Bieters für die Erfüllung des Auftrags, § 6a EU Nr. 3 lit. h) VOB/A.
Den Nachweis der Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) können präqualifizierte Unternehmen durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) führen. Beim Einsatz von Nachunternehmern ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzungen für die Präqualifikation erfüllen. Selbstverständlich kann der Eignungsnachweis entsprechend der gesetzlichen Vorgaben auch durch Vorlage von Einzelnachweisen in Form von Eigenerklärungen erbracht werden. Der Auftraggeber akzeptiert ferner die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber Bieter, die eine Eigenerklärung abgegeben haben, jederzeit während des Vergabeverfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der Nachweise beizubringen.
Der Auftraggeber fordert in jedem Fall vor Zuschlagserteilung den Bieter, an den der Auftrag erteilt werden soll und der bislang nur Eigenerklärungen als vorläufigen Nachweis vorgelegt hat, auf, die einschlägigen Nachweise unverzüglich beizubringen.
zu 1) gefordert wird die Vorlage von drei Referenzobjekten. In diesen muss vom Bieter das Gewerk Elektrotechnik aufgeführt werden. Es wird eine Mindestauftragssumme von 200.000,00 € je Referenzobjekt gefordert.
zu 2) gefordert wird, dass mindestens 6 festangestellte Facharbeiter (abgeschlossene Berufsausbildung zum Elektroinstallateur, o. vergleichbar) aktuell beschäftigt sind und im Mittel der letzten 3 Jahre im Unternehmen beschäftigt wurden, die zur Ausführung der ausgeschriebenen Arbeiten vorgesehen sind. Der Bieter muss dem Aufraggeber nachweisen, dass der vorgesehene Projektleiter gleichwertige Projekte erfolgreich geleitet hat.
Die NEW mobil und aktiv Mönchengladbach GmbH hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) zu beachten. Sie wird einen fairen Wettbewerb um das wirtschaftlichste Angebot bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sicherstellen, bei gleichzeitiger Sicherung von Tariftreue und Einhaltung des Mindestlohns. Hierzu wird die NEW mobil und aktiv Mönchengladbach GmbH Vertragsbedingungen verwenden,
— durch die der Auftragnehmer verpflichtet ist, die in den § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG-NRW genannten Vorgaben einzuhalten,
— die ihr ein Recht zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der Vorgaben einräumen und dessen Umfang regeln und die ihr ein außerordentliches Kündigungsrecht sowie eine Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung der in § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG-NRW genannten Pflichten einräumen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Auftragsplattform subreport (www.subreport-elvis.de). Interessierte Bieter werden gebeten, sich unterwww.subreport.de/E96463565 zu registrieren (kostenlos) und die Vergabeunterlagen dort herunterzuladen. Eine Versendung der Vergabeunterlagen in Papierform seitens des Auftraggebers erfolgt nicht.
2. Die Angebote einschließlich der geforderten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich elektronisch über subreport einzureichen. Zur Wahrung der Angebotsfrist ist der Eingang des digitalen Angebots in Textform nach § 126b BGB entscheidend. Angebote ausschließlich in Papierform, per E-Mail oder Telefax oder Angebote, die über das Bieterkommunikationstool im elektronischen Projektraum eingereicht werden, sind nicht zugelassen und werden von der Wertung ausgeschlossen. Anfragen von Bietern sind ebenfalls ausschließlich elektronisch über subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Auskünfte werden seitens der ausschreibenden Stelle ebenfalls nur elektronisch über subreport erteilt. Die Vergabestelle behält sich vor, Anfragen, die nicht bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Angebotsabgabefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs.3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.