2022-0225, Betrieb der öffentlichen Straßenbeleuchtung in der Stadt Leverkusen im Zeitraum 01.07.2023 bis 30.06.2033 mit Verlängerungsoption bis längstens 30.06.2038 Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0225
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leverkusen
NUTS-Code: DEA24 Leverkusen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51373
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.leverkusen.de
Abschnitt II: Gegenstand
2022-0225, Betrieb der öffentlichen Straßenbeleuchtung in der Stadt Leverkusen im Zeitraum 01.07.2023 bis 30.06.2033 mit Verlängerungsoption bis längstens 30.06.2038
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Betrieb der öffentlichen Beleuchtung in der Stadt Leverkusen. Der Betreiber der öffentlichen Beleuchtung ist insbesondere für die technische Betriebsführung, die Instandhaltung, die Erneuerung sowie den Neu- und Rückbau der Beleuchtungsanlagen verantwortlich; nicht Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Energiebelieferung der Beleuchtungsanlagen. Der Betreiber schuldet nicht eine rein anlassbezogene Tätigkeit, sondern den dauerhaften Beleuchtungserfolg.
Stadtgebiet Leverkusen Diverse Leverkusen Der Erfüllungsort befindet sich im gesamten Stadtgebiet Leverkusens in allen Postleitzahlgebieten (51371 bis 51381).
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Betrieb der öffentlichen Beleuchtung für mindestens zehn Jahre in der Stadt Leverkusen. Der Betreiber der öffentlichen Beleuchtung ist insbesondere für die technische Betriebsführung, die Instandhaltung, die Erneuerung sowie den Neu- und Rückbau der Beleuchtungsanlagen verantwortlich.
Seine Tätigkeit umfasst unter anderem die folgenden Bereiche:
- Technische Betriebsführung inkl. der Anlagensteuerung,
- Leuchtmittelwechsel; Störungs- und Schadensbeseitigung; Managementtätigkeiten (Beratung der Stadt, Lagerhaltung, Einkauf, Planung, Zuarbeit KAG-Beiträge),
- Festlegung des Turnus für Wartung und Inspektionen,
- regelmäßige Instandhaltungsarbeiten an Leuchten, Tragsystemen, Schaltstellen und Beleuchtungskabeln (Kabelfehlerbehebung im Beleuchtungskabelnetz); regelmäßige Kontrollen der Anlagen,
- Garantie der baulichen und elektrotechnischen Sicherheit und Integrität der Anlagen,
- Erneuerung der Beleuchtungsanlagen und des Beleuchtungskabelnetzes nach Abstimmung mit der Stadt.
Nicht Gegenstand der Ausschreibung ist eine Eigentumsübertragung des für die Beleuchtung genutzten Anlagevermögens. Die Stadt Leverkusen ist und bleibt Eigentümerin der Beleuchtungsanlagen. Sie räumt dem obsiegenden Bieter jedoch eine unentgeltliche Nutzungsbefugnis an den für den Beleuchtungserfolg notwendigen Beleuchtungsanlagen ein. Ebenfalls nicht Gegenstand des Vertrages ist die Stromlieferung.
Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer der Parteien spätestens sechs Monate vor dem jeweiligen Vertragsende schriftlich gekündigt wird, jedoch insgesamt auf maximal 15 Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorlage einer Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB nicht gegeben sind. Eine einheitliche Europäische Eigenerklärung (§ 50 VgV) wird akzeptiert.
2. Vorlage einer Unternehmensdarstellung, aus der insbesondere die bisherige Geschäftstätigkeit im Bereich der öffentlichen Beleuchtung, die Mitarbeiteranzahl, die Gesellschaftsstruktur, ggf. die Konzernzugehörigkeit, etwaige Niederlassungen und Beteiligungen an anderen einschlägigen Unternehmen hervorgehen.
3. Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Firmen- oder Wohnsitzes beziehungsweise ein anderer Nachweis über die erlaubte Berufsausübung für Straßenbauarbeiten nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist.
4. Eine besondere Rechtsform für Bietergemeinschaften wird nicht verlangt. Mitglieder von Bietergemeinschaften müssen in ihrem Angebot jedoch einen Vertreter benennen, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Zudem müssen sie verbindlich darlegen, dass sie im Fall der Auftragserteilung eine gesamtschuldnerische Haftung für die angebotenen Leistungen übernehmen. Diese Erklärungen sind von allen Mitgliedern rechtswirksam zu unterzeichnen.
1. Eigenerklärungen des Bewerbers zur Umsatz- und Ergebnisentwicklung (gerundet auf volle 100 000 EUR) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren,
2. Nachweis einer gültigen Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung eines Versicherers mit einer Versicherungssumme von mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 2 Mio. EUR für sonstige Schäden. Ausreichend ist auch der Nachweis einer unwiderruflichen Deckungszusage eines Versicherers (nicht Maklers), dass im Auftragsfall eine Versicherung mit den oben genannten Mindestsummen geschlossen werden wird,
3. Vorlage der Absichtserklärung einer deutschen Großbank oder Versicherung zur Stellung einer unbefristeten und selbstschuldnerische Bürgschaft für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft in Höhe von 10% des Gesamtauftragswerts zu Vertragsbeginn (bedingt um die Erteilung des Zuschlags)
Erfahrungen in den Bereichen Betrieb, Instandhaltung, Erneuerung, Neu- und Umbau von Beleuchtungsanlagen, sowie verwandte Tätigkeiten;
1. Referenzprojekte für ganz oder teilweise vergleichbare Leistungen der letzten 3 Jahre mit Angabe der jeweiligen Auftraggeber sowie Ausführungen zu Leistungsgegenstand, -umfang und - zeit;
2. Angaben zu der dem Bieter für die Ausführung der zu vergebenden Leistung zur Verfügung stehenden personellen und sachlichen Mittel, mit Ausführungen zur Qualifikation des verantwortlichen Personals. Bezieht sich der Bieter bei der Darlegung seiner Leistungsfähigkeit auf die Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers, so muss eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers vorlegen, wonach ihm dessen sachliche und/oder personelle Mittel im Fall einer Auftragserteilung zur Verfügung stehen.
3. Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt (Erklärung ist auf gesonderte Anforderung der ausschreibenden Stelle vorzulegen)
Zu 1. Referenzprojekte: Nachweis des Betriebs von mindestens 10.000 Lichtpunkten:
- Ein Lichtpunkt ist jedes einzelne Tragsystem, mit der/den Leuchte/n. Leuchten ohne eigenes Tragsystem, wie Decken-, Wand-, Boden- oder Pollerleuchten, werden ebenfalls als Lichtpunkt betrachtet.
- Der Betrieb eines Lichtpunkts liegt beim Bieter bzw. der Bietergemeinschaft, wenn er mindestens für dessen technische Betriebsführung und die Instandhaltung (inkl. Wartung, Inspektion, Instandsetzung) verantwortlich ist.
- Die Anzahl von mindestens 10.000 Lichtpunkten kann sich aus mehreren Referenzen ergeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Elektronische Angebotsöffnung
Die Öffnung der Angebote wird gemäß § 55 VgV von mindestens zwei Vertretern der Stadt Leverkusen als öffentliche Auftraggeberin gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eine neue Veröffentlichung erfolgt rechtzeitig vor Ablauf der Vertragslaufzeit (in Abhängigkeit davon, ob die optionale Verlängerung zum tragen kommt).
1. Alle notwendigen Unterlagen und Dokumente für dieses Verfahren stehen ausschließlich im Internet auf der
Seite des Vergabemarktplatzes Rheinland unter https://www.vmp-rheinland.de kostenfrei zum Herunterladen zur Verfügung. Die Anforderung von Unterlagen beim Auftraggeber ist nicht möglich.
2. Die gesamte Kommunikation zwischen Bewerberin / Bewerber bzw. Bieterin / Bieter und der Auftraggeberin erfolgt schriftlich über die Nachrichtenfunktion des Vergabemarktplatzes Rheinland.
3. Fragen und Auskunftsersuchen zu den Vergabeunterlagen sind elektronisch über den Vergabemarktplatz bis möglichst zum 13. Januar 2023 an die Zentrale Vergabestelle zu richten.
4. Für die einzureichenden Nachweise gilt: Unterlagen, die die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer über Präqualifizierungsmaßnahmen erworben hat, sind zugelassen. Sofern diese Unterlagen frei abrufbar sind, müssen sie nicht eingereicht werden. Bitte geben Sie in diesen Fällen Ihre Präqualifizierungsnummer an. Dies gilt entsprechend auch für Nachunternehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXVHYYRYW7TF0UCS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50669
Land: Deutschland
Nach §160 Abs.3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland