UK Essen / Generalplanungsleistungen Umbau Theodor-Althoff-Str. 1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uk-essen.de
Abschnitt II: Gegenstand
UK Essen / Generalplanungsleistungen Umbau Theodor-Althoff-Str. 1
Das Universitätsklinikum Essen beabsichtigt, das Bestandsgebäude in der Theodor-Althoff-Str. 1 in 45133 Essen umfassend umzubauen und mit z.T. neuen Nutzungseinheiten zu belegen. Hierzu gehören u.a. Laborflächen mit notwendigen Nebenflächen, Büroflächen, Besprechungs-/Schulungsräume, Kreativflächen.
Das Bestandsgebäude befindet sich in der Theodor-Althoff-Str. 1 in 45133 Essen mit einer Grundstücksgröße von 13.089 m². Das Gebäude ist in den neunziger Jahren als flexible Gewerbeimmobilie für
unterschiedliche Büro- und Verwaltungsnutzungen für einen Informationstechnologiekonzern erbaut worden.
Das Objekt hat 6 Obergeschosse und 3 Untergeschosse. Die Bruttogeschossfläche liegt bei 39.321 m².
Das UK Essen plant, das Bestandsgebäude umfassend umzubauen und mit z.T. neuen Nutzungseinheiten zu belegen. Hierzu gehören u.a. Laborflächen mit notwendigen Nebenflächen, Büroflächen, Besprechungs-/Schulungsräume, Kreativflächen.
Die benötigten Planungsleistungen umfassen die LPH 1 bis LPH 8 im Bereich Objektplanung, HLSK-Planung, ELT-Planung, Laborplanung, Brandschutzplanung, Bauphysik-Planung und Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator.
Der Auftraggeber erwartet auch eine Leistungserbringung in den Bereichen Küchenplanung, Tragwerksplanung, Freianlagenplanung und Vermessung. Art und Umfang dieser Leistungserbringung ist im Angebotswettbewerb nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs in jedem Fall zu bepreisen, wobei sich der Auftraggeber einen optionalen Abruf vorbehält.
Weitere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die Leistungen werden insgesamt stufenweise/optional beauftragt.
Der öffentliche Auftrag wird eine Laufzeit entsprechend der tatsächlichen Projektdauer haben, d.h. vom Zuschlag bis zur Fertigstellung der Maßnahme. Die vorstehenden Angaben sind daher unverbindlich.
Die Auswahlkriterien kommen zur Anwendung, wenn mehr als die angegebene Bewerberzahl die Eignungskriterien erfüllt. Die Bewerber mit der jeweils höchsten Punktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Die Auswahl erfolgt anhand von Referenzen gemäß den folgenden Vorgaben:
Referenzen über die Begleitung vergleichbarer Projekte und Tätigkeiten entsprechend der Angaben dieser EU-Bekanntmachung sowie der bekanntgemachten Wertungsmatrix Stufe 1, vorbehaltlich der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit einer Mitteilung einschließlich Angabe der Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer des Ansprechpartners bei dem jeweiligen Auftraggeber der als Referenz genannten Aufträge.
Die Bewerber werden gebeten, sich auf die Vorlage vergleichbarer Referenzen zu beschränken. Je Bieter werden 3 Referenzen gewertet.
Wenn der Bewerber – bezogen auf eine Fachdisziplin – mehr als 3 Referenzen einreichen sollte, hat er jeweils die 3 Referenzen zu benennen, die für die Auswahlkriterien gewertet werden sollen. Damit soll sichergestellt werden, dass der Bewerber die aus seiner Sicht maßgebliche Entscheidungsgrundlage gegenüber der Vergabestelle bestimmt. Es werden nur Referenzen gewertet, die den entsprechenden Vermerk haben. Sollten mehr als 3 Referenzen entsprechend gekennzeichnet sein, wird der Auftraggeber die 3 zu wertenden Referenzen nach der Reihenfolge der Nummerierung festlegen. Die 3 zur Wertung gekennzeichneten Referenzen mit den niedrigsten Nummern werden gewertet.
Grundsätzlicher Bewertungsmaßstab ist die Vergleichbarkeit der Referenz mit den ausgeschriebenen Leistungen. Die Referenzen sind ausschließlich mit den im Teilnahmeantrag enthaltenen Formblättern nachzuweisen. Zusätzlich ist jedes Referenzobjekt auf mind. 1 und höchstens 4 weiteren A4-Blättern näher zu erläutern.
Die Referenzleistungen müssen innerhalb der letzten 7 Jahre, gerechnet ab dem Datum der Veröffentlichung dieser EU-Bekanntmachung erbracht, d.h. begonnen, durchgeführt und abgeschlossen worden sein.
Genaue Angaben zu Einzelheiten der Referenzbewertung sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Auf die Wertungsmatrix Stufe 1 der Vergabeunterlagen wird ausdrücklich hingewiesen.
Die Leistungen werden optional/stufenweise abgerufen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für die Bewerbung zur Teilnahme am Wettbewerb wird ein Teilnahmeantrag/Bewerbungsbogen zur Verfügung gestellt. Die Bewerbung hat unter Verwendung dieses Teilnahmeantrages/Bewerbungsbogens zu erfolgen. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. In den Bekanntmachungsunterlagen geforderte Nachweise sind mit dem Antrag vorzulegen. Die von den Bewerbern einzureichenden Unterlagen ergeben sich insgesamt aus Ziffer III.1.1 bis III.1.3 sowie III.2.2.
Bewerbergemeinschaften müssen die geforderten Nachweise, Erklärungen und sonstige Angaben – mit Ausnahme der unter Ziff. III.1.3. geforderten Referenzen – von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft einreichen.
Der Bewerber legt zum Nachweis seiner Eignung folgende Unterlagen oder vergleichbare Informationen vor:
- unterschriebene Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen
- Eigenerklärung (Russland-Sanktionen) in Bezug auf Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
- Angaben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist oder ob und auf welche Art er auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeitet
Hinweise der Vergabestelle:
Der Teilnahmewettbewerb dient der abschließenden Eignungsprüfung, d.h. die Eignungsunterlagen sind auch für wesentliche Planungs-Partner nebst entsprechenden Verpflichtungserklärungen vorzulegen. Nicht ausreichend ist es insbesondere, ein etwaiges Unternehmen erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zu benennen. Ein Bewerber, der nicht selbst über die zur Aufführung eines Auftrags erforderlichen technischen Mittel verfügt, hat in seinem Teilnahmeantrag von sich aus darzulegen und den Nachweis zu erbringen, welche Unternehmen, die solche technischen Mittel besitzen, er sich bei der Ausführung des Auftrages in der Weise bedienen wird, dass diese Mittel als ihm tatsächlich zu Gebote stehend anzusehen sind. Die Vergabestelle wird bei sog. „eignungsvermittelnden Nachunternehmern“ eine umfassende Eignungsprüfung durchführen. Sämtliche in der EU-Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweise sind auch für „eignungsvermittelnde Nachunternehmer“ vorzulegen. Auf die Regelung des § 47 VgV wird hingewiesen.
Die nicht rechtzeitige Vorlage der in Ziff. III.1.1 bis III.1.3 sowie III.2.2 genannten Unterlagen kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern und Bewerber oder Bewerbergemeinschaften vom Verfahren auszuschließen, die auf einmalige Nachforderung keine oder nur unvollständige Unterlagen nachreichen. Ein Anspruch auf Nachreichung von Unterlagen besteht jedoch nicht, insbesondere kann die Vergabestelle im Rahmen der Gleichbehandlung aller Bieter entscheiden, bei keinem Bieter etwaig fehlende Unterlagen nachzufordern. Auf die Regelung des § 56 VgV wird hingewiesen.
Die Vergabestelle behält sich zudem vor, zusätzlich zu den Eigenerklärungen vor Vergabe des Auftrages entsprechende Bescheinigungen der zuständigen behördlichen Stelle zu verlangen.
Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig Gesellschafter einer Bewerbergemeinschaft, werden ausgeschlossen, sofern die betroffenen Bewerber nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden. Die Vergabestelle wertet es nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bewerbern eingebunden werden. Zwingende Maßgabe hierbei ist es jedoch einerseits, dass seitens der Nachunternehmer keine Kenntnis von den Angebotspreisen der relevanten Bewerber hat. Dies ist durch rechtsverbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Andererseits darf die Doppelbeteiligung von Nachunternehmern nicht dazu führen, dass ein Bewerber zwingende Rückschlüsse auf den Angebotspreis eines anderen Bewerbers ziehen kann (z.B. infolge weit überwieg
Angaben zum durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz sowie zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in dem hier ausgeschriebenen Leistungsbereich und sonstigen damit zusammenhängenden oder ähnlichen Leistungen
Referenzen über die Begleitung vergleichbarer Projekte und Tätigkeiten entsprechend der Angaben dieser EU-Bekanntmachung sowie der bekanntgemachten Wertungsmatrix Stufe 1, vorbehaltlich der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit einer Mitteilung einschließlich Angabe der Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer des Ansprechpartners bei dem jeweiligen Auftraggeber der als Referenz genannten Aufträge.
Die Referenzleistungen müssen innerhalb der letzten 7 Jahre, gerechnet ab dem Datum der Veröffentlichung dieser EU-Bekanntmachung erbracht, d.h. begonnen, durchgeführt und abgeschlossen worden sein.
Voraussetzung ist die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
Juristische Personen erfüllen diese Voraussetzungen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungs- bzw. Ingenieurleistungen gerichtet ist und sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen an die Vergabestelle sind ausschließlich schriftlich über die Vergabeplattform Deutsche eVergabe zu richten.
Hinweis: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt.
Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
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Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/