Lieferung und Inbetriebnahme von Elektrokardiogramm- / Defibrillator-Einheiten in verschiedenen Varianten, der Um-/Ausrüstung von Krankenkraftwagen, die Rahmenvereinbarung Verbrauchsmaterialien Referenznummer der Bekanntmachung: VgV/EU/22/029
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59067
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Inbetriebnahme von Elektrokardiogramm- / Defibrillator-Einheiten in verschiedenen Varianten, der Um-/Ausrüstung von Krankenkraftwagen, die Rahmenvereinbarung Verbrauchsmaterialien
Die Feuerwehr der Stadt Hamm (Auftraggeber) schreibt die Lieferung und Inbetriebnahme von Elektrokardiogramm- / Defibrillator-Einheiten (EKG) in den Varianten "Basis" und "Erweitert" inkl. der Um-/Ausrüstung von 27 Krankenkraftwagen, sowie die Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Verbrauchsmaterialien zum Betrieb der Geräte europaweit aus.
Die Anforderungen ergeben sich aus dieser Leistungsbeschreibung sowie den Leistungsverzeichnissen der Lose 1, 2 und 3.
Der gesamte Leistungsumfang ist ausschließlich im fabrikneuen Zustand auszuliefern. Zulässige Abweichungen sind der Leistungsbeschreibung oder den Leistungsverzeichnissen zu Los 1 bis 3 entnehmen.
Die Ausschreibung erfolgt in 3 Losen. Der Auftraggeber wird den Auftrag als Gesamtauftrag an einen Bieter erteilen. Es werden nur Bieter berücksichtigt, die alle drei Lose angeboten haben.
Elektrokardiogramm- / Defibrillator-Einheiten "Basis"
Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Zivilschutz Hafenstr. 45 59067 Hamm
Lieferung von Elektrokardiogramm- / Defibrillator-Einheiten, Typ "Basis"
Die Anforderungen an die Elektrokardiogramm- / Defibrillator-Einheiten "Basis" ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis zu Los 1.
zu II.2.7) Die Laufzeit des Vertrages wurde mit dem Beginn: 01.11.2022 (spätester Termin für die Zuschlagerteilung) sowie einem voraussichtlichen Ende: 02.12.2022 (spätester Termin für die Übergabe der komplett ausgestatteten, betriebsfertigen und mangelfreien Geräte ) definiert.
Die Übergabe muss bis spätestens Kalenderwoche 48/2022 erfolgen. Ein Übergabetermin nach der Kalenderwoche 48/2022 führt zum Ausschluss des Angebotes von der Wertung.
Elektrokardiogramm- / Defibrillator-Einheiten "Erweitert"
Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Zivilschutz Hafenstr. 45 59067 Hamm
Lieferung und Inbetriebnahme der Elektrokardiogramm- / Defibrillator-Einheiten "Erweitert".
Die Anforderungen an die Elektrokardiogramm- / Defibrillator-Einheiten "Erweitert" ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis zu Los 2.
zu II.2.7) Die Laufzeit des Vertrages wurde mit dem Beginn: 01.11.2022 (spätester Termin für die Zuschlagerteilung) sowie einem voraussichtlichen Ende: 02.12.2022 (spätester Termin für die Übergabe der komplett ausgestatteten, betriebsfertigen und mangelfreien Geräte ) definiert.
Die Übergabe muss bis spätestens Kalenderwoche 48/2022 erfolgen. Ein Übergabetermin nach der Kalenderwoche 48/2022 führt zum Ausschluss des Angebotes von der Wertung.
Rahmenvereinbarung
Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Zivilschutz Hafenstr. 45 59067 Hamm
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Verbrauchsmaterialien zum Betrieb der Geräte
Die Anforderungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis zu Los 3.
Die Option zur Verlängerung der Rahmenvereinbarung wird bei Bedarf durch den Auftraggeber spätestens 3 Monate vor dem Vertragsende schriftlich ausgeübt. Die voraussichtlichen Stückzahlen für die Optionszeiträume ergeben sich aus den geschätzten Stückzahlen analog zur Vertragslaufzeit.
Der Rahmenvertrag tritt am Tag der Lieferung in Kraft und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf nach 24 Monaten ab Inkrafttreten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50996
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://zoll.com/de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei dieser Veröffentlichung handelt es sich lediglich um die gesetzlich vorgeschriebene Bekanntmachung eines bereits vergebenen Auftrages. Es können keine Vergabeunterlagen angefordert werden.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDDDCSR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html