Lieferung von 2 Notarzteinsatzfahrzeugen (NEF) Referenznummer der Bekanntmachung: 00.11.99-05921 B
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Borken
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 46325
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-borken.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von 2 Notarzteinsatzfahrzeugen (NEF)
2 Basisfahrzeuge und 2 Ausbauten zum Notarzteinsatzfahrzeug (NEF)
2 Basisfahrzeuge für den späteren Auf- und Ausbau als Notarzteinsatzfahrzeug (NEF)
Kreis Borken Fachbereich 32.4 Burloer Str. 93 46325 Borken Die Basisfahrzeuge sind an einen Ausbauhersteller zu liefern. Die Lieferanschrift wird zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt.
Lieferung von 2 Basisfahrzeugen zum Ausbau als Notarzteinsatzwagen (NEF)
Ausbau von 2 Basisfahrzeugen zum Notarzteinsatzwagen (NEF)
Kreis Borken Fachbereich 32.4 Burloer Str. 93 46325 Borken
Ausbau von zwei Basisfahrzeugen zum Notarzteinsatzwagen (NEF)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
2 Basisfahrzeuge für den späteren Auf- und Ausbau als Notarzteinsatzfahrzeug (NEF)
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ausbau von 2 Basisfahrzeugen zum Notarzteinsatzwagen (NEF)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPWYRP9TL9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]