Labortechnische Anlagen Referenznummer der Bekanntmachung: ZBT HTLab 20/22, Projekt 91801
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47057
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.zbt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Labortechnische Anlagen
Das Forschungsinstitut ZBT beschäftigt sich mit Forschungs- und Entwicklungsaufgaben im Bereich Brennstoffzellen und Wasserstofftechnik. Die bestehenden Laborgebäude sollen umgebaut werden. In diesem Zusammenhang werden verschiedene Bauleistungen ausgeschrieben. Gegenstand dieses Verfahrens sind Bauleistungen für labortechnische Anlagen (KG 473.1).
Zentrum für Brennstoffzellen-Technik GmbH Carl-Benz-Straße 201 47057 Duisburg
Im Zuge der Erneuerung und Erweiterung der Laborinfrastruktur in den Gebäuden des Forschungsinstituts ZBT ist der Neuaufbau und die Erweiterung Labortechnischer Anlagen, insbesondere der Labormöbelausstattung durchzuführen. Außerdem sind Demontagearbeiten bestehender Laborausstattung vorzunehmen.
Für die Labore werden Labortische mit Einhausung, mobile Labortische (beide teilweise elektrisch höhenverstellbar), eine Laborspüle mit Augendusche, Laborstühle und Stehhilfen, Metallregale und Metall-Werkzeugschränke benötigt.
Des Weiteren sind 5 begehbare Abzüge und 55 m Medienversorgungsflügel fachgerecht zu demontieren und zu entsorgen. Gegenstand dieses Verfahrens sind Bauleistungen für labortechnische Anlagen (KG 473.1). Einzelheiten zu den Leistungen ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis.
Das Projekt wird im Wege der institutionellen Förderung des Landes Nordrhein-Westfahlen finanziert.
Die Vergabestelle wird ab einer Auftragssumme von mehr als EUR 30.000,00 für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister einholen. Die Vergabestelle behält sich ferner vor, ab einer Auftragssumme von mehr als EUR 30.000,00 für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur
Bestätigung der Erklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz ("MiLoG") einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister einholen
(§ 19 Abs. 4 MiLoG).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Labortechnische Anlagen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52068
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Jede Korrespondenz zum Vergabeverfahren ist ausschließlich über das Vergabeportal zu führen.
2. Bei technischen Problemen mit dem Vergabeportal wenden Sie sich bitte direkt an die Hotline des
Vergabeportals bzw. den dortigen Support. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass es in dem Vergabeportal
www.dtvp.de auf Bieterseite ein Service- & Support-Center gibt, über das sich Bewerber/Bieter informieren
können. Dies ist auch möglich, ohne an dem Verfahren teilgenommen zu haben. Dort finden sich ferner
Leitfäden für Unternehmen zum Umgang mit dem Vergabeportal.
3. Das Angebotsleistungsverzeichnis ist mit Angebotsabgabe im PDF- und im GAEB-Format einzureichen.
4. Sicherheiten, Zahlungsbedingungen, Vertragsbedingungen: Es gelten die BVB nach Formblatt 214.
5. Rechtsform von Bietergemeinschaften, Einsatz von Unterauftragnehmern: Es gelten die die Teilnahmebedingungen nach Formblatt 212 EU.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YTE6E6U
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: D-50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag kann bei der unter Ziffer VI.4.1 genannten Stelle bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Auf die Rügepflichten des Bieters gemäß § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; die in § 134 Abs. 2 GWB genannte Frist von 10
bzw. 15 Kalendertagen läuft auch dann ab, wenn der Antragsteller einen Vergaberechtsverstoß gemäß § 160
Abs. 3 S. 1 GWB gerügt hat.
Ferner wird auf § 135 GWB hingewiesen.