Stuttgart Netze GmbH - BPO-Dienstleistung - Bekanntmachung über vergebene Aufträge Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/2507
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70190
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stuttgart-netze.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stuttgart Netze GmbH - BPO-Dienstleistung - Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gegenstand der Ausschreibung waren Netz- und Messstellenabrechnungsdienstleistungen und Energiedatenmanagement inkl. der Bereitstellung der hierfür benötigten IT-Systeme.
Die Stuttgart Netze GmbH besitzt aktuell keine eigenen IT-Systeme für die Abrechnung und das Energiedatenmanagement und hat die Erbringung der BPO-Dienstleistungen inklusive der dazu gehörigen IT-Systemleistungen nach Durchführung dieses Vergabeverfahrens beauftragt.
Die Stuttgart Netze GmbH steht außerdem vor der Herausforderung, zukünftig die Smart Meter Gateway Administration im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Rollouts und Betriebs intelligenter Messsysteme durchzuführen.
Die Ausschreibung umfasste zwei voneinander getrennte Lose.
In Los 1 wurden Abrechnungsdienstleistungen und Energiedatenmanagement für die Marktrollen VNB und MSB ausgeschrieben.
In Los 2 wurden die vollumfängliche Gateway Administration ausgeschrieben.
Abrechnungsdienstleistungen und Energiedatenmanagement für die Marktrollen VNB und MSB
Stuttgart Stöckachstraße 48 70190 Stuttgart Die Leistungserbringung erfolgt ergänzend in weiteren Orten in Baden-Württemberg.
Folgende Funktionsblöcke wurden in Los 1 ausgeschrieben:
- VNB:
1. Basis Markt-Kommunikation und HES
2. Marktprozesse VNB
3. Auftrags-/Vertragsmanagement VNB
4. Messwertmanagement VNB
5. Abrechnung VNB
6. Zahlungsmanagement VNB
7. Forderungsmanagement VNB
8. Standard-Reporting VNB
9. Gerätemanagement VNB
10. Bilanzierung VNB
11. Kundenservice
12. Einspeiseanlagen
13. Redispatch 2.0
14. Digitales Archiv / Outputmanagement / Online-Portal
- MSB:
1. Basis Markt-Kommunikation und HES
2. Marktprozesse MSB
3. Auftrags-/Vertragsmanagement MSB
4. Messwertmanagement MSB
5. Abrechnung MSB
6. Zahlungsmanagement MSB
7. Forderungsmanagement MSB
8. Standard-Reporting MSB
9. Gerätemanagement MSB
10. Sperrungen und Entsperrung MSB
11. Kundenservice
12. Digitales Archiv / Outputmanagement / Online-Portal
Es bestehen zwei einseitige Vertragsverlängerungsoptionen zugunsten des Auftraggebers von jeweils drei Jahren.
Ferner besteht in beiden Losen die einseitige Option zugunsten des Auftraggebers auf Erweiterung der zu erbringenden Dienstleistungen auf die Sparte "Gas".
Die Bewertung der Angebote erfolgte an Hand der Erweiterten Richtwertmethode (siehe Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen, Version vom April 2018, Bundesministeriums des Innern).
Smart Meter Gateway Administration
Stuttgart Stöckachstraße 48 70190 Stuttgart Die Leistungserbringung erfolgt ergänzend in weiteren Orten in Baden-Württemberg.
Folgende Funktionsblöcke wurden in Los 2 ausgeschrieben:
1. Smart Meter-Gateway-Administration
2. Dienste
3. Administration und Konfiguration
4. Monitoring
5. Messwertverarbeitung
6. Sicherheitsanforderungen
7. Auditierung und Zertifizierung
8. Verwaltung Public Key Infrastructure (PKI)
9. Verwendung PTB-konformer Server (NTP-Server)
10. Kommunikative Anbindung der iMS
Es bestehen zwei einseitige Vertragsverlängerungsoptionen zugunsten des Auftraggebers von jeweils drei Jahren.
Ferner besteht in beiden Losen die einseitige Option zugunsten des Auftraggebers auf Erweiterung der zu erbringenden Dienstleistungen auf die Sparte "Gas".
Die Bewertung der Angebote erfolgt an Hand der Erweiterten Richtwertmethode (siehe Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen, Version vom April 2018, Bundesministeriums des Innern).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
BPO-Dienstleistungen für die Abrechnung, Marktkommunikation und das Energiedatenmanagement
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Smart Meter Gateway Administration
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Verfahrensleitfaden für den Teilnahmewettbewerb sowie weitere Vergabeunterlagen, die für den Teilnahmewettbewerb von Relevanz sind.
(2) Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
(3) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihungsunternehmen, sind daher zu beachten.
(4) Das erste von den zur Angebotsabgabe aufgeforderten Unternehmen einzureichende Angebot muss bereits verbindlich sein. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag in Los 1 und/oder Los 2 auf Grundlage der Erstangebote zu erteilen, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ6E0F
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Maßgeblich ist die Bestimmung des § 160 GWB. Dieser lautet:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. der Ablauf der Frist nach § 134 Ansatz 2 bleibtr unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.