Massenspektrometer mit Plasma und Laserablation (LA-HR-ICP-MS) Referenznummer der Bekanntmachung: 386/2022/6958966
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51147
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dlr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Massenspektrometer mit Plasma und Laserablation (LA-HR-ICP-MS)
Das DLR-Institut für Technische Thermodynamik (DLR-TT) plant die Beschaffung eines hochauflösenden Sektorfeld-Massenspektrometers mit induktiv gekoppeltem Plasma und Laserablation (LA-HR-ICP-MS) für die Untersuchung der Komponenten von Brennstoffzellen/Elektrolyseuren. Mithilfe dieses Analysegerätes soll die Multielementbestimmung im Spuren- und Ultraspurenbereich an festen und wässrig-flüssigen Probenmaterialien erfolgen.
Lieferung eines hochauflösenden Sektorfeld-Massenspektrometers mit induktiv gekoppeltem Plasma und Laserablation (LA-HR-ICP-MS)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Erklärung zu den Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB;
2. Nachweis einer Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister.
1. Erklärung zum Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren;
2. Erklärung oder Nachweis zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung.
Bewerber müssen eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungs-summe je Schadensereignis in Höhe von mindestens 2.000.000,00 Euro für Personenschäden und 2.000.000,00 Euro für Sach- und Vermögensschäden nachweisen. Der Nachweis bzw. die Erklärung darf nicht älter als 12 Monate sein.
1. Der Bieter muss mindestens drei Referenzprojekte aus den letzten drei Jahren nachweisen, welche den in diesen Verfahren geforderten Leistungen entsprechen;
2. Erklärung zur Mitarbeiterentwicklung im Unternehmen;
Sonstige Kriterien:
1. Erklärung, dass die Arbeitssprache bei der Durchführung des Projektes Deutsch ist, d.h. dass die gesamte Kommunikation in deutscher Sprache erfolgt;
2. Der Teilnahmeantrag muss in all seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abgefasst sein;
3. Firmenprofil/Vorstellung des Unternehmens mit folgenden Angaben:
• Datum der Unternehmensgründung,
• Standorte des Unternehmens,
• Rechtsform des Unternehmens,
• Kundenspektrum,
• Beschreibung des Kerngeschäftes;
4. Sofern zutreffend: Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer und/oder Eignung leihenden Unternehmen;
5. Sofern zutreffend: Erklärung Bietergemeinschaft;
6. Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitszeitnormen;
7. Eigenerklärung Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG);
8. Erklärung zum Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr.833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn • der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat,
• der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2020/S 026-059398 Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).