Stromabnehmer (Pantograph) für Forschungszwecke Referenznummer der Bekanntmachung: 10028132_V2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52062
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rwth-aachen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stromabnehmer (Pantograph) für Forschungszwecke
Lieferung eines Stromabnehmers (Pantograph) für Forschungsfahrzeuge
Lehrstuhl und Institut für Kraftfahrzeuge Steinbachstr. 7 52074 Aachen
Lieferung eines Stromabnehmers (Pantograph) für Forschungsfahrzeuge
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
§14 Abs. 4 Ziff. 2 Bst. b VgV, Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb, weil nur ein bestimmtes Unternehmen und aus techn. Gründen kein Wettbewerb
Ausschließlichkeitsgründe:
- Die Oberleitungsanbindung der Prototypenfahrzeuge in BEE baut auf Ergebnissen des Projektfahrzeugs LiVe4 auf und kann aus diesem
Grund nur durch die erneute Zusammenarbeit mit Siemens Mobility erfolgreich verlaufen,
- Siemens Mobility hat sämtliche Aspekte des zu beschaffenen Pantographen sowie des Fahrleitungssystems patentiert, diese Patente stehen im Mittelpunkt der Forschungsarbeiten.
- Das Projektziel des Testings der Fahrzeuge an Oberleitungs-systemen kann aufgrund der Kompatibilität der Komponenten, zu den bereits an der RWTH vorhandenen, mit dem von Siemens entwickelten Fahrleitungssystem erreicht werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Erlangen
NUTS-Code: DE257 Erlangen-Höchstadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNY61DNPK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer
Die Vergabe unterliegt der Nachprüfung durch die zuständige Nachprüfungsbehörde Vergabekammer Rheinland (vgl. §§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit (Nr. 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, (Nr. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (Nr. 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (Nr. 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.