Erstellung von 2D-Strömungsmodellen an 56 Landespegel für das Hochwasser-Abflussspektrum
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70565
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/Seiten/default.aspx
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigsburg
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71636
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.istw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erstellung von 2D-Strömungsmodellen an 56 Landespegel für das Hochwasser-Abflussspektrum
Es sind für 56 Pegel in Baden-Württemberg auf einer Länge von durchschnittlich ca. 2 ,4 km das HydTERRAIN und hydraulische 2-D-Modelle mit dem Programmpaket Laser_AS-2D / HydroAS aufzustellen. Alle hydraulisch relevanten Strukturen im und am Gewässer und auf den Vorländern (z.B. Bauwerke, Ausleitungen und Gräben) sind zu berücksichtigen.
Grundlage für die Erstellung des HydTERRAIN sind u. a. die Daten der LaserScan Befliegung des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) sowie Daten der terrestrischen Vermessung im Format GPRO. Alle hydraulisch relevanten Strukturen sind in das HydTERRAIN einzubauen.
Die hydraulischen Berechnungen und Ergebnisdarstellungen sind gemäß vorgegebenen Leitungsbeschreibungen durchzuführen.
Erstellung einer Abflusskurve mit Abstimmung mit dem Betreiber und Fach-/Aufsichtsbehörden, endgültige Abflusskurve als Ergebnis der Modellierung.
Erstellung von 2D-Strömungsmodellen an 16 Landespegel im Bereich des RP Freiburg für das Hochwasser-Abflussspektrum
16 Pegelstandorte von hydrologischen Pegeln an Fließgewässern im Regierungsbezirk Freiburg
Ziel: Neue, mit allen Beteiligten abgestimmte, Abflusskurven an 16 hydrologischen Pegeln des Landes Baden-Württemberg im Regierungsbezirk Freiburg.
Die Pegel sind: 00139-Urach-Urach / 00356-Eberfingen-Wutach / 00357-Oberlauchringen-Wutach / 00361-Hölzlebruck-Josbach / 00375-Wehr-Hasel / 380-Untermünstertal-Neumagen / 00390-Schwaibach-Kinzig / 01166-Unterlinach-Linach / 02341-Rielasingen-Radolfzeller Aach / 03304-Zell-Wiese / 03318-Tegernau-Kleine Wiese / 03327-Wahlwies-Stockacher Aach / 03328-Wahlwies-Alte Aach / 60626-Hinterlehengericht-Schiltach / 76173-Aach-Radolfzeller Aach / 76177-Biberach-Kinzig.
Für jeden dieser Pegel ist ein Pegelmodell aufzustellen. Ausnahmen: Für die Pegel 03327-Wahlwies-Stockacher Aach / 03328-Wahlwies-Alte Aach sowie die Pegel 00390-Schwaibach-Kinzig und 76177-Biberach-Kinzig sind jeweils gemeinsame Pegelmodelle aufzustellen.
Vorgehen im Wesentlichen:
- Übernahme und Aufbereitung der zu Verfügung gestellten Geobasis- und Geofachdaten
- Übernahme, Aufbereitung sowie Prüfung der Vermessungsdaten.
- Erstellung des HydTERRAIN. Grundlage für die Erstellung des HydTERRAIN sind u. a. die Daten der LaserScan Befliegung des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) (TIN/TERRAIN, Basis: Laserscan-Daten aus Befliegung 2016 ff) sowie den Daten der terrestrischen Vermessung im Format GPRO. Alle hydraulisch relevanten Strukturen sind in das HydTERRAIN einzubauen.
- Aufbereitung der Daten für die Erstellung der hydraulischen Modelle.
- Es sind hydraulische 2-D-Modelle mit dem Softwarepaket LASER_AS-2D / HydroAS zu erstellen. Alle hydraulisch relevanten Strukturen im und am Gewässer und auf den Vorländern sind zu berücksichtigen.
- Erstellung der Pegelmodelle gemäß der „Erstellung von 2D-Strömungsmodellen für Landespegel in Baden-Württemberg für das Hochwasser-Abflussspektrum Datensatz Gewässer“.
- Berechnung Hydraulik mit HydroAS nach festgelegter Vorgehensweise
- Ergebnisdarstellung gemäß Vorgaben
- Dokumentation und Abstimmung mit den Pegelbetreibern, der LUBW und dem AG.
- Erstellung einer Abflusskurve mit Abstimmung mit dem Betreiber und Fach-/Aufsichtsbehörden, endgültige Abflusskurve als Ergebnis der Modellierung.
Für die Bearbeitung dieses Projekts wird keine Lizenz für HydroAS zur Verfügung gestellt. Die 2D-HN-Berechnungsmodelle HydroAS sind zusammen mit dem Abschlussbericht als SMS-Datensätze lauffähig an den Auftraggeber abzugeben.
Weitere Details siehe: „Beschreibung der für eine Fortschreibung der HWGK notwendigen Anforderungen an das Vorhaben“ – Version 1.6 vom 3.11.2022“ (Entwurf) sowie „Beschreibung der für eine Fortschreibung der HWGK notwendigen Anforderungen an die hydrologische Basismodellierung“.(Entwurf). Beides steht bereits im Teilnahmewettbewerb zur Verfügung, um die Aufgabe besser und eindeutiger zu beschreiben, damit die Komplexität der Aufgabe deutlich wird.
Die Ergebnisse der HWGK-Ersterstellung sind frei zugänglich und unter https://www.hochwasser.baden-wuerttemberg.de/ abrufbar.
Die Bearbeitung erfolgt in 3 weitestgehend gleich großen Jahrespaketen. Die Datengrundlagen werden teilweise erst zu Beginn des Jahrespakets ausgegeben.
Bearbeitungszeit Teil 1 – 2023:
Beginn: Montag, 05.06.2023 – Ende: Freitag: 28.06.2024
Bearbeitungszeit Teil 2 – 2024:
Beginn: Montag, 01.07.2024 – Ende: Freitag: 01.08.2025
Bearbeitungszeit Teil 3 – 2025:
Beginn: Montag, 04.08.2025 – Ende: Freitag: 07.08.2026
Kriterium 1: Einhaltung der formellen Anforderungen
Kriterium 2: Einhaltung der Mindestanforderungen (siehe III.1 ff.)
Kriterium 3: Fachliche Eignung über die Nennung von vergleichbaren Projekten
In folgender Aufstellung sind die Kriterien zu Nr. 3 nur kurz beschrieben. Die detaillierten Anforderungen, Gewichtung und Bewertung sind im (veröffentlichten) Prüf- und Bewertungsbogen sowie im Antragsmuster dokumentiert.
Die Bewertung der fachlichen Eignung erfolgt über die Nennung von erbrachten vergleichbaren Leistungen / Projekten des Antragstellers für folgende Themen:
1. Hydraulische 2D-HN-Modellierungen für ein Fließgewässer (oder Gewässersystem) (30 %),
2. Erstellung von Pegelmodellen für hydrologische Pegel (30 %)
3. GIS - Bearbeitung von vektorbasierten (unregelmäßig verteilten Geländepunkten und -kanten) Geländeoberflächen (35%),
4. GIS - Bearbeitung von Rasterdaten (5 %),
Grundbedingungen für alle genannten Projekte sind:
- Die Fertigstellung des Projekts war in den vergangenen 5 Jahren
- Bei noch laufenden Projekten müssen mindestens 60 % der beauftragten Leistung erbracht sein.
- Die ausschreibende Stelle behält sich vor die Angaben beim jeweiligen Auftraggeber zu überprüfen. Können die gemachten Angaben vom jeweiligen Auftraggeber auf Nachfrage inhaltlich nicht bestätigt werden kann der Antragsteller vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
- Bei Bewerbergemeinschaften dürfen die Referenzen nur von den Teilnehmern der Bewerbergemeinschaften genannt werden, welche für die Erbringung der (Teil-)Leistung vorgesehen sind.
- Jedes abgefragte Thema wird gesondert bewertet. Ein Projekt, welches die Anforderungen des Themas erfüllt, darf genannt werden. Somit dürfen Projekte im Antrag unter verschiedenen Themen mehrfach genannt werden.
- Zu jedem Thema gehen nur die 3 besten Referenzen in die Bewertung ein.
Entsprechend der genannten Gewichtung können insgesamt maximal 100 Punkte erreicht werden (Details siehe Prüf- und Bewertungsbogen).
Die für einen Bewerber ermittelte Punktzahl ist das Kriterium für die Auswahl von Teilnehmern am Verhandlungsverfahren.
Anträge welche eine Mindestpunktzahl von 30 Punkten nicht erreichen werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Erstellung von 2D-Strömungsmodellen an 14 Landespegel im Bereich des RP Tübingen für das Hochwasser-Abflussspektrum
14 Pegelstandorte von hydrologischen Pegeln an Fließgewässern im Regierungsbezirk Tübingen
Ziel: Neue, mit allen Beteiligten abgestimmte, Abflusskurven an 14 hydrologischen Pegeln des Landes Baden-Württemberg im Regierungsbezirk Tübingen.
Die Pegel sind: 00196-Mägerkingen-Lauchert / 01111-Reichenhofen-Wurzacher Ach / 01120-Unterschmeien-Schmeie / 01131-Laucherthal-Lauchert / 01144-Niederkirch-Riß / 01150-Ertingen-Schwarzach / 01174-Jettkofen-Ostrach / 02489-Tübingen-Steinlach / 03313-Uhldingen-Seefelder Aach / 03314-Fuchstobel-Rotach / 04408-Owingen -Eyach / 16477-Unterkirchberg-Weihung /
17095-Friesenhofen-Eschach / 47834LauterachGroße Lauter.
Für jeden dieser Pegel ist ein Pegelmodell aufzustellen.
Vorgehen im Wesentlichen:
- Übernahme und Aufbereitung der zu Verfügung gestellten Geobasis- und Geofachdaten
- Übernahme, Aufbereitung sowie Prüfung der Vermessungsdaten.
- Erstellung des HydTERRAIN. Grundlage für die Erstellung des HydTERRAIN sind u. a. die Daten der LaserScan Befliegung des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) (TIN/TERRAIN, Basis: Laserscan-Daten aus Befliegung 2016 ff) sowie den Daten der terrestrischen Vermessung im Format GPRO. Alle hydraulisch relevanten Strukturen sind in das HydTERRAIN einzubauen.
- Aufbereitung der Daten für die Erstellung der hydraulischen Modelle.
- Es sind hydraulische 2-D-Modelle mit dem Softwarepaket LASER_AS-2D / HydroAS zu erstellen. Alle hydraulisch relevanten Strukturen im und am Gewässer und auf den Vorländern sind zu berücksichtigen.
- Erstellung der Pegelmodelle gemäß der „Erstellung von 2D-Strömungsmodellen für Landespegel in Baden-Württemberg für das Hochwasser-Abflussspektrum Datensatz Gewässer“.
- Berechnung Hydraulik mit HydroAS nach festgelegter Vorgehensweise
- Ergebnisdarstellung gemäß Vorgaben
- Dokumentation und Abstimmung mit den Pegelbetreibern, der LUBW und dem AG.
- Erstellung einer Abflusskurve mit Abstimmung mit dem Betreiber und Fach-/Aufsichtsbehörden, endgültige Abflusskurve als Ergebnis der Modellierung.
Für die Bearbeitung dieses Projekts wird keine Lizenz für HydroAS zur Verfügung gestellt. Die 2D-HN-Berechnungsmodelle HydroAS sind zusammen mit dem Abschlussbericht als SMS-Datensätze lauffähig an den Auftraggeber abzugeben.
Weitere Details siehe: „Beschreibung der für eine Fortschreibung der HWGK notwendigen Anforderungen an das Vorhaben“ – Version 1.6 vom 3.11.2022“ (Entwurf) sowie „Beschreibung der für eine Fortschreibung der HWGK notwendigen Anforderungen an die hydrologische Basismodellierung“.(Entwurf). Beides steht bereits im Teilnahmewettbewerb zur Verfügung, um die Aufgabe besser und eindeutiger zu beschreiben, damit die Komplexität der Aufgabe deutlich wird.
Die Ergebnisse der HWGK-Ersterstellung sind frei zugänglich und unter https://www.hochwasser.baden-wuerttemberg.de/ abrufbar.
Die Bearbeitung erfolgt in 3 weitestgehend gleich großen Jahrespaketen. Die Datengrundlagen werden teilweise erst zu Beginn des Jahrespakets ausgegeben.
Bearbeitungszeit Teil 1 – 2023:
Beginn: Montag, 05.06.2023 – Ende: Freitag: 28.06.2024
Bearbeitungszeit Teil 2 – 2024:
Beginn: Montag, 01.07.2024 – Ende: Freitag: 01.08.2025
Bearbeitungszeit Teil 3 – 2025:
Beginn: Montag, 04.08.2025 – Ende: Freitag: 07.08.2026
Kriterium 1: Einhaltung der formellen Anforderungen
Kriterium 2: Einhaltung der Mindestanforderungen (siehe III.1 ff.)
Kriterium 3: Fachliche Eignung über die Nennung von vergleichbaren Projekten
In folgender Aufstellung sind die Kriterien zu Nr. 3 nur kurz beschrieben. Die detaillierten Anforderungen, Gewichtung und Bewertung sind im (veröffentlichten) Prüf- und Bewertungsbogen sowie im Antragsmuster dokumentiert.
Die Bewertung der fachlichen Eignung erfolgt über die Nennung von erbrachten vergleichbaren Leistungen / Projekten des Antragstellers für folgende Themen:
1. Hydraulische 2D-HN-Modellierungen für ein Fließgewässer (oder Gewässersystem) (30 %),
2. Erstellung von Pegelmodellen für hydrologische Pegel (30 %)
3. GIS - Bearbeitung von vektorbasierten (unregelmäßig verteilten Geländepunkten und -kanten) Geländeoberflächen (35%),
4. GIS - Bearbeitung von Rasterdaten (5 %),
Grundbedingungen für alle genannten Projekte sind:
- Die Fertigstellung des Projekts war in den vergangenen 5 Jahren
- Bei noch laufenden Projekten müssen mindestens 60 % der beauftragten Leistung erbracht sein.
- Die ausschreibende Stelle behält sich vor die Angaben beim jeweiligen Auftraggeber zu überprüfen. Können die gemachten Angaben vom jeweiligen Auftraggeber auf Nachfrage inhaltlich nicht bestätigt werden kann der Antragsteller vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
- Bei Bewerbergemeinschaften dürfen die Referenzen nur von den Teilnehmern der Bewerbergemeinschaften genannt werden, welche für die Erbringung der (Teil-)Leistung vorgesehen sind.
- Jedes abgefragte Thema wird gesondert bewertet. Ein Projekt, welches die Anforderungen des Themas erfüllt, darf genannt werden. Somit dürfen Projekte im Antrag unter verschiedenen Themen mehrfach genannt werden.
— Zu jedem Thema gehen nur die 3 besten Referenzen in die Bewertung ein.
Entsprechend der genannten Gewichtung können insgesamt maximal 100 Punkte erreicht werden (Details siehe Prüf- und Bewertungsbogen).
Die für einen Bewerber ermittelte Punktzahl ist das Kriterium für die Auswahl von Teilnehmern am Verhandlungsverfahren.
Anträge welche eine Mindestpunktzahl von 30 Punkten nicht erreichen werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Erstellung von 2D-Strömungsmodellen an 14 Landespegel im Bereich des RP Stuttgart für das Hochwasser-Abflussspektrum
14 Pegelstandorte von hydrologischen Pegeln an Fließgewässern im Regierungsbezirk Stuttgart
Ziel: Neue, mit allen Beteiligten abgestimmte, Abflusskurven an 14 hydrologischen Pegeln des Landes Baden-Württemberg im Regierungsbezirk Stuttgart.
Die Pegel sind: 00211-Archshofen-Tauber / 00443-Hausen-Zaber / 00473-Abtsgmünd-Lein / 01155-Königsbronn-Brenz / 01472-Schadberg-Blinde Rot / 01500-Unterlenningen-Lauter / 02431-Wendlingen-Lauter / 02440-Böhringsweiler-Fichtenberger Rot / 02444-Mittelrot-Fichtenberger Rot / 03422-Jagstzell-Jagst / 03465-Stein-Kocher / 46358-Hüttlingen-Kocher / 76270 -Kirchheim-Lindach / 76274- Erlenbach- Sulm.
Für jeden dieser Pegel ist ein Pegelmodell aufzustellen.
Vorgehen im Wesentlichen:
- Übernahme und Aufbereitung der zu Verfügung gestellten Geobasis- und Geofachdaten
- Übernahme, Aufbereitung sowie Prüfung der Vermessungsdaten.
- Erstellung des HydTERRAIN. Grundlage für die Erstellung des HydTERRAIN sind u. a. die Daten der LaserScan Befliegung des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) (TIN/TERRAIN, Basis: Laserscan-Daten aus Befliegung 2016 ff) sowie den Daten der terrestrischen Vermessung im Format GPRO. Alle hydraulisch relevanten Strukturen sind in das HydTERRAIN einzubauen.
- Aufbereitung der Daten für die Erstellung der hydraulischen Modelle.
- Es sind hydraulische 2-D-Modelle mit dem Softwarepaket LASER_AS-2D / HydroAS zu erstellen. Alle hydraulisch relevanten Strukturen im und am Gewässer und auf den Vorländern sind zu berücksichtigen.
- Erstellung der Pegelmodelle gemäß der „Erstellung von 2D-Strömungsmodellen für Landespegel in Baden-Württemberg für das Hochwasser-Abflussspektrum Datensatz Gewässer“.
- Berechnung Hydraulik mit HydroAS nach festgelegter Vorgehensweise
- Ergebnisdarstellung gemäß Vorgaben
- Dokumentation und Abstimmung mit den Pegelbetreibern, der LUBW und dem AG.
- Erstellung einer Abflusskurve mit Abstimmung mit dem Betreiber und Fach-/Aufsichtsbehörden, endgültige Abflusskurve als Ergebnis der Modellierung.
Für die Bearbeitung dieses Projekts wird keine Lizenz für HydroAS zur Verfügung gestellt. Die 2D-HN-Berechnungsmodelle HydroAS sind zusammen mit dem Abschlussbericht als SMS-Datensätze lauffähig an den Auftraggeber abzugeben.
Weitere Details siehe: „Beschreibung der für eine Fortschreibung der HWGK notwendigen Anforderungen an das Vorhaben“ – Version 1.6 vom 3.11.2022“ (Entwurf) sowie „Beschreibung der für eine Fortschreibung der HWGK notwendigen Anforderungen an die hydrologische Basismodellierung“.(Entwurf). Beides steht bereits im Teilnahmewettbewerb zur Verfügung, um die Aufgabe besser und eindeutiger zu beschreiben, damit die Komplexität der Aufgabe deutlich wird.
Die Ergebnisse der HWGK-Ersterstellung sind frei zugänglich und unter https://www.hochwasser.baden-wuerttemberg.de/ abrufbar.
Die Bearbeitung erfolgt in 3 weitestgehend gleich großen Jahrespaketen. Die Datengrundlagen werden teilweise erst zu Beginn des Jahrespakets ausgegeben.
Bearbeitungszeit Teil 1 – 2023:
Beginn: Montag, 05.06.2023 – Ende: Freitag: 28.06.2024
Bearbeitungszeit Teil 2 – 2024:
Beginn: Montag, 01.07.2024 – Ende: Freitag: 01.08.2025
Bearbeitungszeit Teil 3 – 2025:
Beginn: Montag, 04.08.2025 – Ende: Freitag: 07.08.2026
Kriterium 1: Einhaltung der formellen Anforderungen
Kriterium 2: Einhaltung der Mindestanforderungen (siehe III.1 ff.)
Kriterium 3: Fachliche Eignung über die Nennung von vergleichbaren Projekten
In folgender Aufstellung sind die Kriterien zu Nr. 3 nur kurz beschrieben. Die detaillierten Anforderungen, Gewichtung und Bewertung sind im (veröffentlichten) Prüf- und Bewertungsbogen sowie im Antragsmuster dokumentiert.
Die Bewertung der fachlichen Eignung erfolgt über die Nennung von erbrachten vergleichbaren Leistungen / Projekten des Antragstellers für folgende Themen:
1. Hydraulische 2D-HN-Modellierungen für ein Fließgewässer (oder Gewässersystem) (30 %),
2. Erstellung von Pegelmodellen für hydrologische Pegel (30 %)
3. GIS - Bearbeitung von vektorbasierten (unregelmäßig verteilten Geländepunkten und -kanten) Geländeoberflächen (35%),
4. GIS - Bearbeitung von Rasterdaten (5 %),
Grundbedingungen für alle genannten Projekte sind:
- Die Fertigstellung des Projekts war in den vergangenen 5 Jahren
- Bei noch laufenden Projekten müssen mindestens 60 % der beauftragten Leistung erbracht sein.
- Die ausschreibende Stelle behält sich vor die Angaben beim jeweiligen Auftraggeber zu überprüfen. Können die gemachten Angaben vom jeweiligen Auftraggeber auf Nachfrage inhaltlich nicht bestätigt werden kann der Antragsteller vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
- Bei Bewerbergemeinschaften dürfen die Referenzen nur von den Teilnehmern der Bewerbergemeinschaften genannt werden, welche für die Erbringung der (Teil-)Leistung vorgesehen sind.
- Jedes abgefragte Thema wird gesondert bewertet. Ein Projekt, welches die Anforderungen des Themas erfüllt, darf genannt werden. Somit dürfen Projekte im Antrag unter verschiedenen Themen mehrfach genannt werden.
— Zu jedem Thema gehen nur die 3 besten Referenzen in die Bewertung ein.
Entsprechend der genannten Gewichtung können insgesamt maximal 100 Punkte erreicht werden (Details siehe Prüf- und Bewertungsbogen).
Die für einen Bewerber ermittelte Punktzahl ist das Kriterium für die Auswahl von Teilnehmern am Verhandlungsverfahren.
Anträge welche eine Mindestpunktzahl von 30 Punkten nicht erreichen werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Erstellung von 2D-Strömungsmodellen an 12 Landespegel im Bereich des RP Karlsruhe für das Hochwasser-Abflussspektrum
12 Pegelstandorte von hydrologischen Pegeln an Fließgewässern im Regierungsbezirk Karlsruhe
Ziel: Neue, mit allen Beteiligten abgestimmte, Abflusskurven an 12 hydrologischen Pegeln des Landes Baden-Württemberg im Regierungsbezirk Karlsruhe.
Die Pegel sind: 00226-Hardheim-Erfa / 00416-Altensteig-Nagold / 00490-Calw-Nagold / 02325-Christophstal-Forbach / 02399-Baden-Baden-Oos / 03302-Schwarzenberg-Murg / 03303-Schönmünzach-Schönmünz / 03311-Baiersbronn-Murg / 03456-Iselshausen-Waldach / 04411-Vörbach-Waldach / 44012-Altschweier-Bühlot / 60682-Berghausen-Pfinz.
Ausnahmen: Für die Pegel 03302-Schwarzenberg-Murg / 03303-Schönmünzach-Schönmünz ist ein gemeinsames Pegelmodell aufzustellen.
Vorgehen im Wesentlichen:
- Übernahme und Aufbereitung der zu Verfügung gestellten Geobasis- und Geofachdaten
- Übernahme, Aufbereitung sowie Prüfung der Vermessungsdaten.
- Erstellung des HydTERRAIN. Grundlage für die Erstellung des HydTERRAIN sind u. a. die Daten der LaserScan Befliegung des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) (TIN/TERRAIN, Basis: Laserscan-Daten aus Befliegung 2016 ff) sowie den Daten der terrestrischen Vermessung im Format GPRO. Alle hydraulisch relevanten Strukturen sind in das HydTERRAIN einzubauen.
- Aufbereitung der Daten für die Erstellung der hydraulischen Modelle.
- Es sind hydraulische 2-D-Modelle mit dem Softwarepaket LASER_AS-2D / HydroAS zu erstellen. Alle hydraulisch relevanten Strukturen im und am Gewässer und auf den Vorländern sind zu berücksichtigen.
- Erstellung der Pegelmodelle gemäß der „Erstellung von 2D-Strömungsmodellen für Landespegel in Baden-Württemberg für das Hochwasser-Abflussspektrum Datensatz Gewässer“.
- Berechnung Hydraulik mit HydroAS nach festgelegter Vorgehensweise
- Ergebnisdarstellung gemäß Vorgaben
- Dokumentation und Abstimmung mit den Pegelbetreibern, der LUBW und dem AG.
- Erstellung einer Abflusskurve mit Abstimmung mit dem Betreiber und Fach-/Aufsichtsbehörden, endgültige Abflusskurve als Ergebnis der Modellierung.
Für die Bearbeitung dieses Projekts wird keine Lizenz für HydroAS zur Verfügung gestellt. Die 2D-HN-Berechnungsmodelle HydroAS sind zusammen mit dem Abschlussbericht als SMS-Datensätze lauffähig an den Auftraggeber abzugeben.
Weitere Details siehe: „Beschreibung der für eine Fortschreibung der HWGK notwendigen Anforderungen an das Vorhaben“ – Version 1.6 vom 3.11.2022“ (Entwurf) sowie „Beschreibung der für eine Fortschreibung der HWGK notwendigen Anforderungen an die hydrologische Basismodellierung“.(Entwurf). Beides steht bereits im Teilnahmewettbewerb zur Verfügung, um die Aufgabe besser und eindeutiger zu beschreiben, damit die Komplexität der Aufgabe deutlich wird.
Die Ergebnisse der HWGK-Ersterstellung sind frei zugänglich und unter https://www.hochwasser.baden-wuerttemberg.de/ abrufbar.
Die Bearbeitung erfolgt in 3 weitestgehend gleich großen Jahrespaketen. Die Datengrundlagen werden teilweise erst zu Beginn des Jahrespakets ausgegeben.
Bearbeitungszeit Teil 1 – 2023:
Beginn: Montag, 05.06.2023 – Ende: Freitag: 28.06.2024
Bearbeitungszeit Teil 2 – 2024:
Beginn: Montag, 01.07.2024 – Ende: Freitag: 01.08.2025
Bearbeitungszeit Teil 3 – 2025:
Beginn: Montag, 04.08.2025 – Ende: Freitag: 07.08.2026
Kriterium 1: Einhaltung der formellen Anforderungen
Kriterium 2: Einhaltung der Mindestanforderungen (siehe III.1 ff.)
Kriterium 3: Fachliche Eignung über die Nennung von vergleichbaren Projekten
In folgender Aufstellung sind die Kriterien zu Nr. 3 nur kurz beschrieben. Die detaillierten Anforderungen, Gewichtung und Bewertung sind im (veröffentlichten) Prüf- und Bewertungsbogen sowie im Antragsmuster dokumentiert.
Die Bewertung der fachlichen Eignung erfolgt über die Nennung von erbrachten vergleichbaren Leistungen / Projekten des Antragstellers für folgende Themen:
1. Hydraulische 2D-HN-Modellierungen für ein Fließgewässer (oder Gewässersystem) (30 %),
2. Erstellung von Pegelmodellen für hydrologische Pegel (30 %)
3. GIS - Bearbeitung von vektorbasierten (unregelmäßig verteilten Geländepunkten und -kanten) Geländeoberflächen (35%),
4. GIS - Bearbeitung von Rasterdaten (5 %),
Grundbedingungen für alle genannten Projekte sind:
- Die Fertigstellung des Projekts war in den vergangenen 5 Jahren
- Bei noch laufenden Projekten müssen mindestens 60 % der beauftragten Leistung erbracht sein.
- Die ausschreibende Stelle behält sich vor die Angaben beim jeweiligen Auftraggeber zu überprüfen. Können die gemachten Angaben vom jeweiligen Auftraggeber auf Nachfrage inhaltlich nicht bestätigt werden kann der Antragsteller vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
- Bei Bewerbergemeinschaften dürfen die Referenzen nur von den Teilnehmern der Bewerbergemeinschaften genannt werden, welche für die Erbringung der (Teil-)Leistung vorgesehen sind.
- Jedes abgefragte Thema wird gesondert bewertet. Ein Projekt, welches die Anforderungen des Themas erfüllt, darf genannt werden. Somit dürfen Projekte im Antrag unter verschiedenen Themen mehrfach genannt werden.
— Zu jedem Thema gehen nur die 3 besten Referenzen in die Bewertung ein.
Entsprechend der genannten Gewichtung können insgesamt maximal 100 Punkte erreicht werden (Details siehe Prüf- und Bewertungsbogen).
Die für einen Bewerber ermittelte Punktzahl ist das Kriterium für die Auswahl von Teilnehmern am Verhandlungsverfahren.
Anträge welche eine Mindestpunktzahl von 30 Punkten nicht erreichen werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) Angabe über die Rechtsform des Antragstellers, der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister und der Person des Antragstellers die den Antrag im Auftrag des Bewerbers abgibt.
Die Person (die Personen) welche den Antrag / die Erklärungen abgibt muss berechtigt sein Rechtsgeschäfte für den Antragsteller zu tätigen.
B) Es ist eine Erklärung vorzulegen (bei Bewerber- / Bietergemeinschaften für jedes Mitglied), dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen (Die vorbereitete Erklärung ist in dem zur Verfügung stehenden Antragsmuster enthalten).
C) Es ist eine Erklärung vorzulegen (bei Bewerber- / Bietergemeinschaften für jedes Mitglied), dass keine Ausschlussgründe gemäß den Verordnungen der EU aus dem Bezug zu Russland bestehen. (Die vorbereitete Erklärung ist in dem zur Verfügung stehenden Antragsmuster enthalten).
Die nachfolgend geforderten Erklärungen der Buchstaben B bis G sind in dem zur Verfügung stehenden Antragsmuster enthalten.
A) Der AN muss über die gesamte Bearbeitungszeit eine Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden sowie für sonstige Schäden haben.
B) Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Fall der Angebotsbearbeitung erklärt wird. Darin sind alle Mitglieder aufzuführen und der bevollmächtigte Vertreter ist zu benennen. Aus der Erklärung muss hervorgehen, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt.
Ein Wechsel der Identität des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren ist nicht zugelassen.
Es wird eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt. Vor Auftragserteilung wird deshalb ein Nachweis über die Rechtsform der Bewerbergemeinschaft und die gesamtschuldnerische Haftung verlangt.
C) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung enthalten, ob der Bewerber den Auftrag mithilfe von Unterauftragnehmern erbringen möchte und, wenn ja, wie die Aufteilung der Leistungserbringung erfolgt. Mit dem Antrag ist durch eine Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer nachzuweisen, dass diese für die Leistungserbringung zur Verfügung stehen.
D) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung enthalten, ob dritte Unternehmen auf Seiten des Antragstellers an der Ausführung beteiligt sein werden (Eignungsleihe). Mit dem Antrag ist durch eine Verpflichtungserklärung der dritten Unternehmen nachzuweisen, dass diese für die Leistungserbringung zur Verfügung stehen und im Rahmen der finanziellen und wirtschaftlichen Eignungsleihe mithaften.
E) Der Teilnahmeantrag muss eine Verpflichtungserklärung zum Mindestentgeld enthalten.
F) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung über den Jahresumsatz (brutto) des Bewerbers in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 2 Geschäftsjahre enthalten.
G) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung über die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten des Bewerbers in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 2 Geschäftsjahre enthalten.
Zu A) Mindest-Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung: 1,5 Mio. EUR bei Personenschäden bei sonstigen Schäden. Die Summen gelten je Schadensfall (zweifach maximiert).
Zu F) Ausschlusskriterium: Geforderter durchschnittlicher Jahresumsatz in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 2 Geschäftsjahre je Los mindestens: [Betrag gelöscht] EUR
Zu G) Ausschlusskriterium: Geforderte durchschnittliche Anzahl von (Vollzeit-) Beschäftigten in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 2 Jahre mindestens 2 Beschäftigte.
Nachweis der fachlichen Eignung über die Angabe von vorhandenen Fach- / Führungskräften, durchgeführten Projekten und vorhandener Softwareausstattung gemäß den nachfolgend genannten Mindestkriterien.
Die nachfolgend geforderten Erklärungen der Buchstaben A bis D sind in dem zur Verfügung stehenden Antragsmuster enthalten.
A) Nachweis von Fachkräften, in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags
B) Nachweis von Führungskräften, in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags.
C) Softwareausstattung
D) Mindestpunktzahl in der Bewertung vergleichbarer Leistungen
Zu A) Nachweis von Fachkräften (die hier nur einmal mehrfach benannt werden dürfen) mit jeweils mindestens 5-jähriger Berufserfahrung in folgenden Bereichen:
- 1 Fachkraft in der Erstellung hydraulischer 2D-HN-Modellierung an Fließgewässern
- 1 Fachkraft im Bereich GIS (ArcGIS, inklusive Spatial Analyst, 3D-Analyst und ESRI-TERRAIN)
Zu B) Nachweis von 1 Fachkraft mit mindestens 5-jähriger Berufserfahrung im Bereich Leitung von Bearbeitungsteams mit unterschiedlichen Bearbeitungsschwerpunkten.
Zu C) Es wird kein Nachweis der Mindestausstattung an Software gefordert.
Die ausschreibende Stelle weist aber darauf hin, dass die nachfolgend genannte Software in der genannten (Mindest-) Version aus deren Sicht aufgrund der vorgegebenen Qualitätsanforderungen und Abgabeformate (siehe LV-Hydraulik – Teil D) als unbedingt notwendig erscheint:
- ArcGIS - Version 10.4; ArcGIS Pro Version 2.9
- ArcGIS Erweiterung Spatial Analyst
- ArcGIS Erweiterung 3D-Analyst
- Surface -Water Modelling System SMS - Version 11.x
- HydroAS - Version 5.5
- Laser_AS-2D - Version 2.x
- MS-ACCESS – Version 2019
Zu D) Mindestpunktzahl in der Bewertung vergleichbarer Leistungen
Bei der Bewertung der Eignung (siehe Ziffer II.2.9) müssen mindestens 30 von 100 möglichen Punkten erreicht werden.
A) Die Sprache im Projekt ist Deutsch. Dies muss vom Auftragnehmer über den gesamten Verlauf der Bearbeitung für die Kommunikation mit dem AG und allen weiteren Beteiligten gewährleistet werden.
B) Allgemeine Vertragsbestimmungen für Architekten-/Ingenieurleistungen – AVB (Boorberg Verlag 03/2021.
C) VOL Teil B - Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)
(vom 5. August 2003)
D) Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (02.11.2020)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A) Alle Fragen zum Verfahren werden ausschließlich digital in Textform über die Ausschreibungsplattform angenommen. Diese werden zentral beantwortet. Alle Fragen und die zugehörigen Antworten werden (anonym) über die Ausschreibungsplattform zur Verfügung gestellt. Dadurch haben alle Interessenten / Bewerber dieselben Informationen / Grundlagen für ihre Antragstellung. Auf anderem Weg eingehende Fragen werden nicht beantwortet, es wird immer auf den aufgezeigten Weg über die Ausschreibungsplattform verwiesen. Interessenten / Bewerber haben sich selbstständig über den aktuellen Stand dieses Dokuments "Fragen und Antworten" zu informieren.
Alle Fragen müssen bis spätestens Freitag, 13.01.2023 – 12:00 Uhr vorliegen, damit die rechtzeitige Beantwortung gewährleistet werden kann. Die letztmalige Aktualisierung dieses Dokuments ist für Dienstag, 17.01.2023 vorgesehen und wird entsprechend gekennzeichnet.
B) Der Antragsteller trägt die alleinige Verantwortung, dass sein Antrag / Angebot rechtzeitig bei der ausschreibenden Stelle vorliegt.
C) Alle Erklärungen und Nachweise sind bis zum genannten Schlusstermin vorzulegen. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, nicht eindeutige Informationen/Unterlagen im Zuge einer Aufklärung nachzufordern.
D) Den Bewerbern wird empfohlen das vorbereitete Antragsmuster zu verwenden und diesen mit den notwendigen Anlagen einzureichen. Darin werden alle notwendigen Angaben abgefragt. Das Ausfüllen wird erleichtert und Fehler vermieden.
Unterlagen, die über die ausdrücklich verlangten Angaben und Nachweise hinausgehen, sind nicht erwünscht und werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt;
E) Ergänzung zu III.2.3) „Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal“. Dieses wird im Verhandlungsverfahren abgefragt.
F) Im Teilnahmeantrag und im Angebot muss der Namen der natürlichen Person angegeben werden, welche die Erklärungen im Auftrag des Bewerbers abgibt. Diese Person muss nachweislich berechtigt sind Rechtsgeschäfte für den Bewerber zu tätigen. Anträge ohne diese Angabe werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
G) Alle Angaben haben in deutscher Sprache zu erfolgen. Anderen Nachweisen oder Dokumenten sind Übersetzungen durch amtlich anerkannte Dolmetscher beizufügen. Ohne solche Übersetzungen können diese Unterlagen nicht berücksichtigt werden;
H) Die Antragsunterlagen sind digital in Textform ausschließlich über die o.g. Ausschreibungsplattform einzureichen.
I) Alle Antragsteller werden schriftlich über die Entscheidung zu ihrem Teilnahmeantrag informiert (In der Regel innerhalb von 3 Wochen nach dem Termin für den spätestens Eingang des Antrags).
J) Der Auftraggeber wird für die Bieter deren Angebot beauftragt werden sollen (ggf. also für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, dritte Unternehmen (Eignungsleihe) und Unterauftragnehmer) einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister anfordern.
K) Beteiligte Unternehmen aus früherer Bearbeitung
Im Projektgebiet waren verschiedene Büros an der Ersterstellung der HWGK im jeweiligen EZG beteiligt. Von diesen wurden aber weder das HydTERRAIN erstellt, noch wurden Pegelmodelle erstellt. Es gab damals auch noch keine Vorgabe zu den Berechnungsprogrammen. Aus diesem Grund sind keine Vorteile für diese Büros vorhanden die ausgeglichen werden könnten oder müssten.
Aus der Bearbeitungen der Ersterstellung sind die HWGK entstanden, die heute auf verschiedenen Wegen allgemein zur Verfügung stehen. (https://www.hochwasser.baden-wuerttemberg.de/). Deshalb ist keine gesonderte Ausgabe der erarbeiteten Daten zur Gleichstellung aller Bieter erforderlich.
Alle damals beteiligten Büros werden nicht vom Verfahren ausgeschlossen, unterliegen ansonsten aber allen Regelungen dieses Vergabeverfahren.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Auszug aus: „Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer“ der Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom 07.01.2022:
„2. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe /Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
3. Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB). Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners mit Anschrift, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten. Es ist auch darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 161 Abs. 1 und 2 i.V. m. § 97 Abs. 6 GWB) und dass gegenüber dem Auftraggeber ordnungsgemäß gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 GWB). Die sonstigen
Beteiligten sollen, soweit bekannt, benannt werden (§ 161 Abs. 2 GBW).
4. Einen bereits erteilten Zuschlag kann die Kammer nicht wieder aufheben (§ 168 Abs. 2 GWB). Allerdings kann ein Zuschlag bzw. Vertrag unwirksam und damit ein Nachprüfungsverfahren zulässig sein, wenn ein förmliches Vergabeverfahren gar nicht durchgeführt wurde oder der Auftraggeber die Bieter oder Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, vor Auftragserteilung hiervon nicht informiert hat. Einzelheiten hierzu, auch zu Fristen und Inhalt der Information finden sich in den §§ 134, 135 GWB. In der Regel darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information bzw. 10 Kalendertage bei Versand auf elektronischem Wege geschlossen werden.
5. Die Durchführung des Verfahrens löst nach § 182 GWB Gebühren aus, die in der Regel mindestens 2.500 und höchstens 50.000 € betragen. Voraussetzung für eine Verfahrenseinleitung ist die Zahlung eines Vorschusses von mindestens 2.500,00 €. Soweit ein Verfahrensbeteiligter unterliegt, hat er die Kosten einschließlich der gegnerischen notwendigen Aufwendungen und ggf. die Kosten der Beigeladenen zu tragen. Hierzu können auch Rechtsanwaltskosten zählen, wenn die Beiziehung eines Bevollmächtigten notwendig war.
6. Die Partei, die unterliegt, kann mit der sofortigen Beschwerde das Oberlandesgericht Karlsruhe anrufen (§ 171 Abs. 3 GWB). Die Beteiligten müssen sich dort grundsätzlich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen (§ 172 Abs. 3 GWB).“
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html