Detailed-Engineering und Aufbau sowie Lieferung einer transportable Hochdruck-Elektrolyse-Anlage in einem 40-Fuß Container Referenznummer der Bekanntmachung: Kennziffer 421/2022/6608128
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA2 Köln
Postleitzahl: 51147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dlr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Detailed-Engineering und Aufbau sowie Lieferung einer transportable Hochdruck-Elektrolyse-Anlage in einem 40-Fuß Container
Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) plant im Projekt den Aufbau einer Hochdruck-Elektrolyse-Anlage in einem transportablen 40-Fuß-Container zur Herstellung von Synthesegas unter verschiedenen Betriebsbedingungen. In der Anlage soll Elektrolyse mittels Festoxidzellen (SOC: solid oxide cells) erforscht werden. Dazu wird ein Elektrolysemodul mit einem elektrischen Leistungseingang von bis zu 15 kW genutzt, um bei einem Betriebsdruck von bis zu 50 bar(g) aus Wasserdampf und CO2 elektrochemisch ein Synthesegas zu erzeugen. Dieses Synthesegas besteht hauptsächlich aus H2 und CO und enthält weitere Anteile von H2O, CO2, CH4 und verschiedenen Kohlenwasserstoffen. Die notwendige elektrische Leistung für weitere Peripheriegeräte ist dabei nicht berücksichtigt. Den Anforderungen entsprechend soll die Anlage geplant, gefertigt und montiert werden.
Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) plant im Projekt den Aufbau einer Hochdruck-Elektrolyse-Anlage in einem transportablen 40-Fuß-Container zur Herstellung von Synthesegas unter verschiedenen Betriebsbedingungen. In der Anlage soll Elektrolyse mittels Festoxidzellen (SOC: solid oxide cells) erforscht werden. Dazu wird ein Elektrolysemodul mit einem elektrischen Leistungseingang von bis zu 15 kW genutzt, um bei einem Betriebsdruck von bis zu 50 bar(g) aus Wasserdampf und CO2 elektrochemisch ein Synthesegas zu erzeugen. Dieses Synthesegas besteht hauptsächlich aus H2 und CO und enthält weitere Anteile von H2O, CO2, CH4 und verschiedenen Kohlenwasserstoffen. Die notwendige elektrische Leistung für weitere Peripheriegeräte ist dabei nicht berücksichtigt. Den Anforderungen entsprechend soll die Anlage geplant, gefertigt und montiert werden.
Eventuell kann das Aufbauvolumen durch einen zweiten, ca. 20m³ Container, ergänzt werden um die Bauraumenge zu vermindern. Dieser zweite Container muss als Option mit angeboten werden, wobei offen bleibt, ob diese Option genutzt wird oder nicht.
Geschätzter Auftragswert: Der Auftraggeber ist zur Bekanntgabe des geschätzten Auftragswerts nicht verpflichtet. Die vorgenommene Eintragung gibt den Auftragswert nicht wieder. Sie beruht ausschließlich auf technischen Gründen, weil die verwendeten elektronischen Systeme Auftragsbekanntmachungen nicht verarbeiten, wenn das Feld II.2.6) nicht ausgefüllt wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn * der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegenVergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat,
* der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
* der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
* nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2020/S 026-059398 Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Ort: Bonn
Land: Deutschland