Ambulante Suchthilfe
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DEA2C
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegburg
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53721
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rhein-sieg-kreis.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.rhein-sieg-kreis.de/cms100/buergerservice/aktuelles/beschaffungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Ambulante Suchthilfe
Das Gesundheitsamt hat den gesetzlichen Auftrag, Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen und deren Angehörige zu beraten (§16 ÖGDG) sowie für diese Personengruppe einen sozialpsychiatrischen Dienst (§5 PsychKG NRW) vorzuhalten.
In diesem Zusammenhang ist beabsichtigt – wie in der Vergangenheit - die gesetzlichen Pflichtleistungen nach diesen Gesetzen durch ambulante Suchtberatungsstellen im Rhein - Sieg - Kreis anzubieten.
Zu den Hilfsangeboten der Suchtberatungsstellen gehören:
• ambulant aufsuchender Dienst / Sozialpsychiatrischer Dienst (Leistungen nach PsychKG NRW)
• Hilfen für Kinder suchtkranker Eltern (pädagogische Hilfen für Kinder, Elternberatung, Netzwerkarbeit)
• Allgemeine Suchtberatung (Beratung, Vermittlung in weiterführende Hilfen, etc.)
• Suchtberatung nach SGBII
• Kontaktladen und Drogenkonsumraum (niedrigschwellige Gesundheits- und Überlebenshilfen, Anlaufstelle und Beratungsmöglichkeit, Konsummöglichkeit) (Gilt für Los 2 am Standort Troisdorf)
Ambulante Suchthilfe in den Standorten Siegburg, Rheinbach, Bornheim und Eitorf
- Wilhelmstr. 155-157, 53721 Siegburg
- Pfarrgasse 6, 53359 Rheinbach
- Königstraße 25, 53332 Bornheim
- Siegstraße 81, 53783 Eitorf
Zu den Hilfsangeboten der Suchtberatungsstellen in den Standorten Siegburg, Rheinbach, Bornheim und Eitorf gehören:
• ambulant aufsuchender Dienst / Sozialpsychiatrischer Dienst (Leistungen nach PsychKG NRW)
• Hilfen für Kinder suchtkranker Eltern (pädagogische Hilfen für Kinder, Elternberatung, Netzwerkarbeit)
• Allgemeine Suchtberatung (Beratung, Vermittlung in weiterführende Hilfen, etc.)
• Suchtberatung nach SGBII
Die Suchtberatungsstellen kümmern sich neben der „klassischen Suchtberatung“ - insbesondere im Rahmen des Sozialpsychiatrischen Dienstes (Pflichtleistung des Gesundheitsamtes) und im Kontaktladenbereich – um Personen, die aufgrund mangelnder Krankheitseinsicht und unzureichender Behandlungsbereitschaft von sich aus nicht in das reguläre Versorgungssystem finden und das vorhandene Hilfenetz selbstständig nutzen. Es handelt sich hierbei um ganz überwiegend schwerst- und chronisch abhängige Personen sowie Klient*Innen mit Mehrfachdiagnosen
Die Suchtberatungsstellen haben die Aufgabe mit diesem besonders schwierigen Klientel Kontakt aufzunehmen, Vertrauen aufzubauen sowie Beziehungs- und Motivationsarbeit zu leisten und bei Bedarf in weiterführende Hilfen zu vermitteln. Es handelt sich hierbei um ein niedrigschwelliges Kontaktangebot mit überlebenssichernden und gesundheitssichernden Angeboten sowie der Möglichkeit der Beratung. Das Angebot richtet sich an schwerstabhängigen Personen, die ansonsten keinen Zugang zum Hilfesystem hätten.
Die Suchtberatungsstellen bieten als weitere Bausteine Angebote der Eingliederungshilfe (Begleitbetreuung für Substituierte, Betreutes Wohnen) und der Jugendhilfe (SPFH) an.
Ambulante Suchthilfen in den Standorten Troisdorf, Königswinter, Niederkassel und Eitorf
Poststraße 91, 53840 Troisdorf
Wilhelmstraße 31, 53639 Königswinter
Oberstraße 205, 53859 Niederkassel
Siegstraße 81, 53783 Eitorf
Zu den durch den Rhein-Sieg-Kreis finanzierten Hilfsangeboten der Suchtberatungsstellen in den Standorten Troisdorf, Königswinter, Niederkassel und Eitorf gehören:
• ambulant aufsuchender Dienst / Sozialpsychiatrischer Dienst (Leistungen nach PsychKG NRW)
• Hilfen für Kinder suchtkranker Eltern (pädagogische Hilfen für Kinder, Elternberatung, Netzwerkarbeit)
• Allgemeine Suchtberatung (Beratung, Vermittlung in weiterführende Hilfen, etc.)
• Suchtberatung nach SGBII
• Kontaktladen und Drogenkonsumraum (niedrigschwellige Gesundheits- und Überlebenshilfen, Anlaufstelle und Beratungsmöglichkeit, Konsummöglichkeit) am Standort Troisdorf
Die Suchtberatungsstellen kümmern sich neben der „klassischen Suchtberatung“ - insbesondere im Rahmen des Sozialpsychiatrischen Dienstes (Pflichtleistung des Gesundheitsamtes) und im Kontaktladenbereich – um Personen, die aufgrund mangelnder Krankheitseinsicht und unzureichender Behandlungsbereitschaft von sich aus nicht in das reguläre Versorgungssystem finden und das vorhandene Hilfenetz selbstständig nutzen. Es handelt sich hierbei um ganz überwiegend schwerst- und chronisch abhängige Personen sowie Klient*Innen mit Mehrfachdiagnosen
Die Suchtberatungsstellen haben die Aufgabe mit diesem besonders schwierigen Klientel Kontakt aufzunehmen, Vertrauen aufzubauen sowie Beziehungs- und Motivationsarbeit zu leisten und bei Bedarf in weiterführende Hilfen zu vermitteln. Es handelt sich hierbei um ein niedrigschwelliges Kontaktangebot mit überlebenssichernden und gesundheitssichernden Angeboten sowie der Möglichkeit der Beratung. Das Angebot richtet sich an schwerstabhängigen Personen, die ansonsten keinen Zugang zum Hilfesystem hätten.
Die Suchtberatungsstellen bieten als weitere Bausteine Angebote der Eingliederungshilfe (Begleitbetreuung für Substituierte, Betreutes Wohnen) und der Jugendhilfe (SPFH) an.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
In den Suchtberatungsstellen werden Menschen mit einer Suchterkrankung niederschwellig betreut und beraten.
Die Suchtberatungsstellen kümmern sich neben der „klassischen Suchtberatung“ - insbesondere im Rahmen des Sozialpsychiatrischen Dienstes (Pflichtleistung des Gesundheitsamtes) und im Kontaktladenbereich – um Personen, die aufgrund mangelnder Krankheitseinsicht und unzureichender Behandlungsbereitschaft von sich aus nicht in das reguläre Versorgungssystem finden und das vorhandene Hilfenetz selbstständig nutzen. Hierbei handelt es sich um ganz überwiegend schwerst- und chronisch abhängige Personen sowie Klient*Innen mit Mehrfachdiagnosen. Die Suchtberatungsstellen haben die Aufgabe mit diesem besonders schwierigen Klientel Kontakt aufzunehmen, Vertrauen aufzubauen sowie Beziehungs- und Motivationsarbeit zu leisten und bei Bedarf in weiterführende Hilfen zu vermitteln. Es handelt sich um ein niedrigschwelliges Kontaktangebot mit überlebenssichernden und gesundheitssichernden Angeboten sowie der Möglichkeit der Beratung mit dem Ziel, ins weitere Hilfesystem (z.B. Beratung, Entgiftung) zu vermitteln. Das Angebot wird genutzt von schwerstabhängigen Personen, die ansonsten keinen Zugang zum Hilfesystem hätten.
Die Suchtberatungsstellen sind somit Einrichtungen mit einem komplexen Hilfsangebot, auch über die bereits oben genannten Leistungen hinaus und bieten als weitere Bausteine beispielsweise Angebote der Eingliederungshilfe (Begleitbetreuung für Substituierte, Betreutes Wohnen) und der Jugendhilfe (SPFH) an. Dadurch ist gewährleistet, dass die Klienten umfassend in ihrem Hilfebedarf aufgefangen werden können und eine passgenaue Hilfe aus einer Hand erhalten können. Dies gilt auch für Leistungsbausteine, die nicht vom RSK finanziert werden.
Aufgrund des gesundheitlich erheblich beeinträchtigten Zustandes und der ohnehin mangelnden Behandlungsbereitschaft des betroffenen Klientels und den ohnehin durch den Umgang mit der kranken / behinderten Person schon übermäßig belasteten Angehörigen ist die Kontinuität der Leistungserbringung zur Erzielung des Maßnahmenerfolgs und einer nachhaltigen Verbesserung der Lebenssituation der Betroffenen durch einen identischen Personenkreis und – beim Maßnahmenwechsel – zur Vermeidung von „Betreuungsbrüchen“ in der gleichen Einrichtung unabdingbar. Darüber hinaus können die einzelnen Maßnahmen besser aufeinander abgestimmt und im „schleichenden“ Übergang fortgesetzt werden.
Die Kontinuität der Beratung und Betreuung des betroffenen Klientels kann nur durch eine weitere Übertragung der oben genannten Aufgaben an die vorgesehenen Träger (Auftragnehmer) bzw. dessen Personal gewährleistet werden.
Die ambulante Suchthilfe wurde in den vergangenen Jahren in enger fachlicher Abstimmung mit den genannten Trägern kontinuierlich weiterentwickelt und den jeweiligen Bedarfen angepasst.
Entstanden ist ein flächendeckendes ambulantes Versorgungssystem, welches jeweils einheitliche Komplexleistungen anbietet und den Bürger*Innen des Rhein-Sieg-Kreises gleichermaßen zur Verfügung steht.
Nach Kenntnis des Aufraggebers ist derzeit keine andere Einrichtung bzw. kein anderer Träger aktuell in der Lage, diese Erfahrungen in der Region und die vereinbarten Qualitätsstandards zeitnah zu erfüllen oder die bestehende Vernetzungs- und Kooperationsstruktur, die zu einer qualitativ hochwertigen Aufgabenerfüllung erforderlich ist, herzustellen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ambulante Suchthilfe in Siegburg, Rheinbach;Bornheim und Eitorf
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegburg
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53721
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ambulante Suchthilfe in Troisdorf,Königswinter,Niederkassel und Eitorf
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegburg
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53721
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es handellt sich vorliegend um eine freiwillige Ex-Ante Transparentbekanntmachung. Die Leistungsvereinbarungen wurden noch nicht geschlossen. Der Vertragsabschluss soll frühestens nach Ablauf von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, erfolgen. Unter Ziffer V.2.1 wurde das Datum dieser Bekanntmachung eingetragen, da das Formular keine Eintragung von Daten in der Zukunft zulässt und eine Angabe zwingend erfolgen muss.
Aufgrund einer Plausibilitätsprüfung in der für die Erstellung dieser Bekanntmachung verwendeten Software mussten zudem zwingend Auftragswerte in dieser Bekanntmachung angegeben werden. Aus den in § 39 Abs. 6 Ziffern 3 und 4 VgV genannten Gründen wurden nicht die geschätzten bzw. die tatsächlichen Auftragswerte angegeben, sondern fiktive, die keinesfalls den ordnungsgemäß geschätzten bzw. den tatsächlichen Auftragswerten entsprechen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Das Verfahren für Verstöße gegen das Vergaberecht richtet sich im vorliegenden Fall nach den Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter bzw. einem Bewerber ein Sch-den entstanden ist oder zu entstehen droht, können von diesem mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Im Falle eines Antrages auf Feststellung der Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB gelten die Regelungen zu § 160 Abs. 3 GWB nicht.
Unter Berücksichtigung dieser Bekanntmachung und der Regelung nach § 135 Abs. 3 GWB, nach dem die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB dann nicht eintritt, wenn:
— der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
— der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen und
— der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde,
müsste ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens somit innerhalb der genannten Frist von 10 Kalendertagen gestellt sein.