Rahmenvertrag Patientenbeförderung für die Knappschafts-Klinik in Bad Driburg Referenznummer der Bekanntmachung: ID: 2.110.103
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44799
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kbs.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Patientenbeförderung für die Knappschafts-Klinik in Bad Driburg
Gegenstand der Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag für Patientenbeförderungen für die Knappschafts-Klinik, Georg-Nave-Str.28, 33014 Bad Driburg.
Bad Driburg
Gegenstand des Vertrages ist die Koordinierung, Durchführung, Vergütung und Abrechnung von Patientenfahrten.
a) Einzelfahrten (Oder auch Sonderfahrten/ Abrechnung über Besetzt-Km)
b) Sammel-/ Rundfahrten (Rücktransport und Abholung von Patienten, Stadt- und Besorgungsfahrten / Abrechnung gefahrene Kilometer)
c) Pauschale für Kurzstrecken bis 10 km (Stadt-/ Arzt-/ Besorgungsfahrten)
Warte, Ladezeiten und Leerfahrten werden nicht vergütet.
Eine einvernehmliche Verlängerung ist dreimal für jeweils ein Jahr möglich. Der Vertrag endet spätestens am 28.02.2027, ohne dass es einer schriftlichen Kündigung bedarf.
Wird die in Punkt 2. der Leistungsbeschreibung genannte Höchstgrenze ausgeschöpft, endet der Vertrag vorzeitig.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 1)
- die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung zur Personenversicherung (Anlage 2)
Eine Deckungssumme für Personenschäden von mindestens 8 Mio. Euro je geschädigter Person muss vom Auftragnehmer als Versicherungsschutz gewährleistet werden.
- die den Vergabeunterlagen beigefügte Referenzliste (Anlage 4)
Der Bieter hat einen Nachweis von mind. zwei Referenzen vergleichbarer Aufträge (im Hinblick auf Art und Umfang) ab 2020 zu erbringen.
Der Auftrag darf nur in Verbindung mit einer gültigen Genehmigungsurkunde nach dem Personenbeförderungsgesetz (PbefG) erfüllt werden. Der Bieter hat mit dem Angebot eine Kopie der gültigen Genehmigungsurkunde nach dem Personenbeförderungsgesetz (PbefG) einzureichen. Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See behält sich vor, die Genehmigungsurkunde nach dem Personenbeförderungsgesetz (PbefG) im Original einzusehen. Ferner hat der Bieter dem Angebot seine Urkalkulation beizufügen, aus der mindestens die folgenden Kostenpositionen hervorgehen: Personal, Marge, KFZ-Anteil, Benzinkosten und allgemeine Kosten.
Der Abschluss von Verträgen kann ab sofort nur erfolgen, wenn der Bewerber erklärt, dass im Auftragsfall keine Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die einen Bezug zu Russland im Sinne des Art. 5 k) Abs. 1 VO 2022/576 aufweisen, unmittelbar als Auftragnehmer auftreten oder als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind und mehr als 10 % des Auftragswertes auf das betroffene Unternehmen entfallen. Hierzu ist die Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gegen Russland (Anlage 9) dem Angebot beizufügen.
Zwecks Überprüfung der Einhaltung unter anderem des § 1 Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) fordert die Auftraggeberin für die Bewerber, die einen Zuschlag erhalten sollen, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt von Amts wegen an.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Etwaige Verfahrensrügen sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß §160 Abs. 3 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach insbesondere unzulässig, soweit erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt werden oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der KBS, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.