Restplanung, Errichtung eines NGA-Netzes nebst Hausanschlüssen, Hausanschlussmanagement Hinterzarten Referenznummer der Bekanntmachung: 522/22-AZ
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg im Breisgau
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79104
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Restplanung, Errichtung eines NGA-Netzes nebst Hausanschlüssen, Hausanschlussmanagement Hinterzarten
Restplanung und Errichtung eines NGA – Netzes nebst Hausanschlüssen mit Hausanschlussmanagement in Hinterzarten und Oberried
Los 1 - Hinterzarten
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Auftraggeber plant die Errichtung eines NGA-Netzes (FTTB) auf einem Teil der Gemarkung der Verbandsgemeinde Hinterzarten. Ziel ist die Beseitigung dort noch vorhandener weißer Flecken. Das Projekt soll nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ sowie nach der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung) und VWV Breitbandförderung gefördert werden. Der vorläufige Förderbescheid vom 17.12.2019 für das Projekt ist in der Anlage vorläufiger Förderbescheid vom 17.12.2019 beigefügt. Insgesamt sind für den Ausbau des NGA-Netzes (FTTB) Investitionen in einer Gesamthöhe von rund [Betrag gelöscht] EUR netto geplant. Ausführungen und Vorgaben des Fördermittel- bzw. Projektträgers bezüglich des Materialkonzepts sind zu beachten.Für den Ausbau des Backbones sind Investitionen in einer Höhe von rund [Betrag gelöscht] EUR netto geplant. Planungsstand HinterzartenDie aufgeführten Trassenlängen können sich aufgrund von zwischenzeitlich koordinierten Mitverlegungen verringern bzw. verschieben. Backbone Landesförderung Breitband Aktenzeichen 7-8433.3/3823 Trassenneubau (befestigte Oberfläche): 2527 m Trassenneubau (unbefestigte Oberfläche): 335 m Kabeleinzug in bestehendes Leerrohr: 2268 m Schächte: 3 Stk.OrtsnetzBundesförderung Breitband e-Aktenzeichen: 832.5/3-1909BW200196Der aktuell vorliegende Planungsstand entspricht im Wesentlichen der Vorstufe einer Genehmigungsplanung, die auf der vorhandenen Strukturplanung basiert. Insgesamt sind ca. 169 FTTB-Hausanschlüsse vorgesehen. Das Projekt umfasst:- Trassenneubau (befestigte Oberfläche): 11.741 m- Trassenneubau (unbefestigte Oberfläche): 3.948 m- Kabeleinzug in bestehendes Leerrohr: 444 m- FTTB-Verteiler (Schränke und/oder Schächte): 14 Stück- POP-Fertiggebäude und/oder Schränke: 5 Stück Des Weiteren ist der förderfähige Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten und die Anbindung Trassen anliegender hellgrauer Flecken (exklusive Vortriebsadressen) über das Upgrade graue Flecken vorgesehen. Weitere strategisch-funktionale Anbindungen im Rahmen des Upgrades graue Flecken werden vorbehalten.Der Planungsstand wird mit Aufforderung zur Angebotsabgabe im nächsten Verfahrensschritt entsprechend mitgeteilt.
Los 2 - Oberried
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Auftraggeber plant die Errichtung eines NGA-Netzes (FTTB) auf einem Teil der Gemarkung der Verbandsgemeinde Oberried. Ziel ist die Beseitigung dort noch vorhandener weißer Flecken. Das Projekt soll nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ sowie nach der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung) und VWV Breitbandförderung gefördert werden. Der vorläufige Förderbescheid vom 17.02.2020 für das Projekt ist in der Anlage vorläufiger Förderbescheid vom 17.02.2020 beigefügt. Insgesamt sind für den Ausbau des NGA-Netzes (FTTB) Investitionen in einer Gesamthöhe von rund 4.123.230,79 netto geplant.Ausführungen und Vorgaben des Fördermittel- bzw. Projektträgers bezüglich des Materialkonzepts sind zu beachten.Für das Backbone sind Investitionen in einer Höhe von rund [Betrag gelöscht] EUR netto geplant. Planungsstand OberriedDie aufgeführten Trassenlängen können sich aufgrund von zwischenzeitlich koordinierten Mitverlegungen verringern bzw. verschieben.Backbone Landesförderung Breitband Aktenzeichen 7-8433.3/3868 Trassenneubau (befestigte Oberfläche): 857 m Trassenneubau (unbefestigte Oberfläche): 1778 m Kabeleinzug in bestehendes Leerrohr: 243 m Schächte: 5 Stk. OrtsnetzBundesförderung Breitband e-Aktenzeichen: 832.5/3-1909BW200234Der aktuell vorliegende Planungsstand entspricht im Wesentlichen der Vorstufe einer Genehmigungsplanung, die auf der vorhandenen Strukturplanung basiert. Insgesamt sind ca. 49 FTTB-Hausanschlüsse vorgesehen. Das Projekt umfasst:- Trassenneubau (befestigte Oberfläche): 9.572 m- Trassenneubau (unbefestigte Oberfläche): 7.186 m- Kabeleinzug in bestehendes Leerrohr: 763 m- FTTB-Verteiler (Schränke und/oder Schächte): 16 Stück- POP-Fertiggebäude und/oder Schränke: 1 Stück Des Weiteren ist der der förderfähige Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten und die Anbindung Trassen anliegender hellgrauer Flecken (exklusive Vortriebsadressen) über das Upgrade graue Flecken vorgesehen. Weitere strategisch-funktionale Anbindungen im Rahmen des Upgrades graue Flecken werden vorbehalten. Der Planungsstand wird mit Aufforderung zur Angebotsabgabe im nächsten Verfahrensschritt entsprechend mitgeteilt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1 - Hinterzarten
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2 - Oberried
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.