Tragwerksplanungsleistung Erweiterung, Umbau und Sanierung Sozial- und Jugendzentrum Breisacher Hof Referenznummer der Bekanntmachung: 2022006389

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg im Breisgau
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79106
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/7ffbafac-c60b-42c2-9119-9350dc477e61
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Tragwerksplanungsleistung Erweiterung, Umbau und Sanierung Sozial- und Jugendzentrum Breisacher Hof

Referenznummer der Bekanntmachung: 2022006389
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Stadt Freiburg beabsichtigt das bestehende Sozial- und Jugendzentrum in 79110 Freiburg, Breisacher Straße 76 zu erweitern und zu sanieren. Hierfür wurde eine Machbarkeitsstudie durchgeführt, die die vorherrschenden Herausforderungen erkannt und im Ergebnis gut gelöst hat. Die Planung dieser Machbarkeitsstudie sieht einen zweigeschossigen Anbau an den Bestand an der westlichen Giebelseite vor. Hierzu wird ein Teilabbruch des Bestands im Bereich der bestehenden Dachterrasse vorgeschlagen.

Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Leistungen der Tragwerksplanung für die Erweiterung, den Umbau und die Sanierung.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

Freiburg im Breisgau

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Stadt Freiburg beabsichtigt das bestehende Sozial- und Jugendzentrum in der Breisacher Straße 76 zu erweitern und zu sanieren.

Das 2 Vollgeschosse, Dach- und Kellergeschoss umfassende, in den zehner Jahren des letzten Jahrhunderts erbaute Bestandsgebäude gehört zum Ensemble der ehemaligen Kasernengebäude Breisacher Hof, die heute als Wohngebäude genutzt sind. Aufgrund der erheblichen Umbaumaßnahmen im Inneren der Gebäude stehen diese allerdings nicht unter Denkmalschutz. Das städtebauliche Ensemble wird u.a. durch den großzügigen Innenhof und dem erhaltenswerten Baumbestand des ehemaligen Exerzierplatzes gekennzeichnet. Die Innenhoffläche bietet vielfältige Sport-, Spiel- und nachbarschaftliche Begegnungsmöglichkeiten.

Das Sozial- und Jugendzentrum beinhaltet eine Kita mit zwei Gruppen, einen Jugendtreff, Nachmittagsbetreuung, einen Seniorentreff sowie andere soziale Einrichtungen und Verwaltung. Der Träger der Einrichtung bietet sowohl für Kinder und Jugendliche als auch für Eltern und Senioren Aktivitäten und Räume zur Begegnung an. Beide Einrichtungen – Kita und „Flash“ – bilden für die Menschen, die im Quartier „Breisacher Hof“ wohnen, das vertraute soziale Zentrum. Allerdings entsprechen die Räumlichkeiten des um die vorletzte Jahrhundertwende errichteten Gebäudes nicht mehr den Ansprüchen und Erwartungen, die heute an eine Kita oder an eine Einrichtung der offenen Sozialarbeit gestellt werden. Im Rahmen des Städtebauförderungsprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ (SZP) soll das historische Bestandsgebäude erhalten bleiben und sensibel saniert und erweitert werden. Die Kita soll auf zwei U3 und zwei Ü3 Gruppen erweitert werden. Der Flächenbedarf des Sozial- und Jugendzentrums beinhaltet neben den Jugend- und Erwachsenenräumen einen Versammlungsraum und einen Seniorentreff.

Hierfür wurde eine Machbarkeitsstudie durchgeführt, die die vorherrschenden Herausforderungen erkannt und im Ergebnis gut gelöst hat.

Die Planung dieser Machbarkeitsstudie sieht einen zweigeschossigen Anbau an den Bestand an der westlichen Giebelseite vor. Hierzu wird ein Teilabbruch des Bestands im Bereich der bestehenden Dachterrasse vorgeschlagen. Die neue Gesamtgrundfläche beträgt ca. 747 m² bei einer Grundfläche des Bestands von ca. 362 m² und einer Anbaufläche von 385 m². Durch diese Erweiterung um etwa die gleiche Grundfläche wie die des Bestands kann das Grundstück maximal ausgenutzt werden.

Alle Kita-Bereiche sind im Erdgeschoss von Bestand und Anbau angeordnet, die Räume des Sozial- und Jugendzentrums in den oberen Geschossen sowie im Untergeschoss. Im Untergeschoss ist zusätzlich ein Mehrzweckraum für die Kita geplant. Die Topographie des Geländes ermöglicht für diesen sowie die Personalräume eine natürliche Belichtung.

Der Versammlungs- und Tagungsraum von 200 m² sowie das Stadtteil-Café von 80 m², das als Seniorentreff genutzt wird, werden im Dachgeschoss angesiedelt. Die neue Dachterrasse kann somit als Außenbereich für Café und Jugendzentrum dienen. Es wird daher empfohlen, die Gesamtzahl der Personen im Dachgeschoss auf unter 200 zu begrenzen, um zusätzliche Maßnahmen bzgl. Flucht- und Rettungswegen und Brandschutz (Versammlungsstättenverordnung) zu vermeiden.

Die Adressbildung des Sozial- und Jugendzentrums findet über den neuen Haupteingang an der Breisacher Straße statt. Über einen neuen Erschließungskern werden alle Geschosse barrierefrei angedient. Zusätzlich ist auf der Hofseite ein Eingang für die Kita vorgesehen.

Das gesamte Ensemble soll im Zuge des städtebaulichen Förderprogramms "sozialer Zusammenhalt" saniert werden.

Im Zuge der Vorplanung soll geprüft werden, ob es möglich ist erst den Neubau zu erstellen und anschließend das Bestandsgebäude zu sanieren, damit das Jugend- und Familienzentrum am Standort verbleiben kann. Die Kita soll ausgelagert werden.

Das Gebäude wurde überwiegend in Massivbauweise, mit einer üblichen Dachkonstruktion in Holz errichtet. Die Kellerdecke wurde sowohl als eine gemauerte Gewölbedecke mit kleinen Stützweiten auf Stahlträgern ausgeführt, wie auch zum Teil als eine „preußische Kappendecke“ in Gewölbebeton auf Stahlträgern hergestellt. Die Decken der Obergeschosse sind „Remy-Decken“, teilweise ausbetonierte Bimsbetonhohlkörper, die sowohl als Flachdecken, wie auch im Obergeschoss als Rippendecke zur Ausführung kamen.

Da der Boden des Erdgeschosses hochparterre ist, sind die Stampfbeton-Außenwände des Untergeschosses zu dreiviertel ihrer Höhe erdangeschüttet. Die tragenden Außen- wie Innenwände der Obergeschosse bestehen aus Ziegelmauerwerk. Das Dach, als Holzkonstruktion ein liegender Dachstuhl, bildet ein Hängesprengwerk, es wurde Anfang der neunziger Jahre annähernd komplett erneuert.

Eine ingenieurtechnische Stellungnahme zur Machbarkeitsstudie wurde erstellt. Die Machbarkeit des Anbaus als Holzbau auf massivem Untergeschoss wird als gegeben angesehen.

In der weiteren Planung des Projekts muss, insbesondere beim Bestandsgebäude, auf folgende Punkte besonderes Augenmerk gelegt werden:

- die Erhaltung des Bestandsschutzes, um einen neuen Nachweis für Gründung und Erdbebensicherheit zu vermeiden

- die mögliche Notwendigkeit von Brandschutzmaßnahmen für die Decken

- die Anzahl von Öffnungen in der zentralen Mittelwand, die bzgl. Lastabtragung als ‚voll ausgenutzt‘ eingeschätzt wird

- das Einfügen zweier neuer Tragachsen zur Ertüchtigung der Decke über OG. Dies ermöglicht die geplante Nutzung des Dachgeschosses. Die Lastabtragung dieser Achsen erfolgt über unabhängig gegründete Stahlstützen.

Die Anmerkungen und Empfehlungen der ingenieurtechnischen Stellungnahme sind bei der weiteren Planung zu berücksichtigen. Die Energieleitlinie der Stadt Freiburg ist zugrunde zu legen. Beides wird den Bietern in der 2. Phase des Verfahrens zur Verfügung gestellt.

Der Anbau ist als Neubau mit einem Jahres-Heizwärmebedarf < 15 kWh/m²a geplant. Für das bestehende Gebäude ist die energetische Sanierung von Fassade und Dachfläche sowie eine vollständige Erneuerung der technischen Anlagen vorgesehen.

Die geschätzten Kosten betragen ca. [Betrag gelöscht] Euro brutto für KG 200-700. Der Anteil der KG 300 liegt bei ca. [Betrag gelöscht] Euro brutto, KG 400 ca. [Betrag gelöscht] Euro brutto.

Gesamt 1.763m² Nutzfläche

Planungsbeginn Ende 2. Quartal 2023, Fertigstellung 2027

Für das Projekt werden nun ein Architekt sowie ein Fachplaner für Tragwerksplanung mittels Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gesucht. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen.

Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlichin der 16. KW 2023 statt.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 57
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden maximal 3 Bewerber/Bewerbergemeinschaften.

Gibt es nur 3 oder weniger Bewerber/Bewerbergemeinschaften ohne Ausschlussgründe und mit einem formal ordnungsgemäßen und den Mindestbedingungen entsprechenden Teilnahmeantrag, werden nur diese zugelassen.

Sollten die Voraussetzungen bei mehr als 3 vorliegen, werden die 3 zugelassen, die bei den folgenden Kriterien die höchste Punktzahl erzielen:

1. finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (insgesamt 20%, 100 mögliche Punkte)

Umsätze in den letzten 3 Jahren - 50 Punkte, Personalstruktur - 50 Punkte.

Es soll eine Erklärung über den Gesamtjahresumsatz (netto) des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren und eine Erklärung zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Jahren abgegeben werden.

2. technische Leistungsfähigkeit (insgesamt 80%, 400 mögliche Punkte)

Die qualitative Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit erfolgt auf Grundlage der vorgelegten Referenzblätter und den Angaben in den Formblättern.

Referenz A und B sind zwingend erforderlich.

Mehrfachnennungen sind möglich.

Die Referenzen müssen im Büro des Bewerbers erbracht worden sein.

Die technische Leistungsfähigkeit wird insgesamt mit 80% gewertet, davon die qualitative Bewertung der Referenzprojekte:

max. 200 Punkte für Referenz A (40%),

max. 200 Punkte für Referenz B (40%).

Insgesamt können bei Berücksichtigung aller Kriterien 500 Punkte erreicht werden.

Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Bewerbers aus dem Verfahren. Jedes Auswahlkriterium wird abhängig von den durch den Bewerber gemachten Angaben z.B. mit 0 - 5 Punkte bewertet. Die vom Bewerber bei einem Kriterium erreichte Punktzahl ergibt sich durch Multiplikation der jeweiligen Bewertungsziffer mit der Wichtung des Kriteriums. Die Gesamtpunktzahl des Bewerbers ergibt sich durch Addition aller erreichten Punktzahlen der Einzelkriterien in der Auswahlphase. Es werden die 3 Bewerber mit der höchsten Punktzahl ausgewählt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbliebenen Bewerbern durch Los getroffen.

Referenz A – zwingend:

vergleichbares, realisiertes Projekt, Thema Umbau/Erweiterung, vergleichbar hinsichtlich der Komplexität des Tragwerks, vom Bewerber erbracht

(Kriterien der Vergleichbarkeit: Erweiterung/Umbau eines Gebäudes, 2 Vollgeschosse, Baujahr Bestandsgebäude 1930 oder früher, ca. 600m² BGF)

Referenz B - zwingend:

realisiertes Projekt, Neubau in Holz- oder Holzhybridbauweise, vom Bewerber erbracht (Kriterien der Vergleichbarkeit: Neubau in Holz- oder Holzhybridbauweise, 2 Vollgeschosse, ca. 600m² BGF)

Für alle Referenzen gilt:

Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung.

Die Bewertung erfolgt durch ein Auswahlgremium.

Die Mindestanforderungen an die Referenzen sind unter III.1.3 formuliert.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen vor. Mit Abschluss des Vertrages für die Tragwerksplanung werden zunächst die Leistungsphasen 2 bis 4 beauftragt.

Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der weiteren bzw. aller Leistungsphasen besteht nicht.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Einzelunternehmen, GbR, GmbH, Bewerbergemeinschaft oder andere mit Angabe der Nr. der Eintragung in einem öffentlichen Register und Registergericht oder Genehmigungsbehörde falls zutreffend.

Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister, falls zutreffend.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärung abgeben:

- § 45 (1) Nr. 3 und (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro Deckungssumme für Personenschäden und in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro Deckungssumme für Sachschäden bzw. Erklärung des Versicherungsunternehmens, dass die Deckungssummen im Auftragsfall angepasst werden.

- § 46 (2) VgV: Eigenerklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt die mit der Ausführung des Auftrages in Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen können.

- Eigenerklärung zur Einhaltung der Sanktionen der EU gegen russische Unternehmen / Personen / Lieferanten (Auftragsverbot).

- § 45 (1) Nr. 1 und (4) Nr. 4 VgV: Eigenerklärung über den Umsatz (netto) im Bereich der zu vergebenden Leistungen in den letzten drei Jahren.

- § 46 (3) Nr. 8 VgV: Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter im Bereich der zu vergebenden Leistungen in den letzten drei Jahren.

Der Auftraggeber wird für die ausgewählten Bewerber bis zur Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150 a Gewerbeordnung) und Wettbewerbsregister anfordern.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- § 46 (2) VgV: Erklärung über wirtschaftliche Verknüpfung mit Unternehmen und relevante, auf den Auftrag bezogene Zusammenarbeit mit anderen.

- § 43 VgV: Nachweis der Zusammensetzung als Erklärung bei Bewerbergemeinschaft.

- § 36 VgV: Eigenerklärung: Vorlage von Verpflichtungserklärungen aller vorgesehenen Nachunternehmer oder Erklärung über alleinige Leistungserbringung.

- § 47 (1) (2) (3) (4) VgV: Eigenerklärung: Vorlage von Verpflichtungserklärungen Eignungsleihe oder Erklärung über alleinige Leistungserbringung.

- Eigenerklärung gemäß § 48 Abs. 1 VgV, dass keine Ausschlussgründe in Anlehnung an §§ 43 bis 47 VgV i.V.m. § 123 und 124 GWB bestehen.

Jeder Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag Eigenerklärungen zu Referenzen abgeben.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Referenz A und B sind zwingend erforderlich.

Mehrfachnennungen sind möglich.

Die Referenzen müssen im Büro des Bewerbers erbracht worden sein.

Für Referenz A gilt folgende Mindestanforderung:

- Nachweis eines realisierten Projektes Thema Umbau/Erweiterung vergleichbar hinsichtlich der Komplexität des Tragwerks

- Gesamtprojektkosten mind. 2 Mio Euro brutto (KG 200-700)

- Leistungszeitraum 2012 - 2022, fertiggestellt

- Durchführung der wesentlichen Leistungsphasen (mind. 2 - 6) im Unternehmen des Bewerbers

Für Referenz B gilt folgende Mindestanforderung:

- Nachweis eines realisierten Projektes in Holz- oder Holzhybridbauweise

- Gesamtprojektkosten mind. 2 Mio Euro brutto (KG 200-700)

- Leistungszeitraum 2012 - 2022, fertiggestellt

- Durchführung der wesentlichen Leistungsphasen (mind. 2 - 6) im Unternehmen des Bewerbers

Für alle Referenzen gilt:

Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung.

Die Bewertung erfolgt durch ein Auswahlgremium.

Die objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl an Bewerbern, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, sind unter II.2.9 aufgeführt.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Nachweis des besonderen Berufsstandes gemäß § 75 (1) und (3) VgV.

Bei natürlichen Personen ist die fachliche Anforderung erfüllt, wenn ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstiger Befähigungsnachweis für Planungsleistungen vorgelegt werden kann, dessen Anerkennung den Vorgaben von Berufsqualifikationen entspricht und berechtigen in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur_in tätig zu werden.

Nachweis bei Bewerbern mit Sitz in einem EU-Staat durch Vorlage durch das nach dem Recht des Herkunftsstaates des Bewerbers maßgeblichen Dokuments gem. Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU.

Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Leistungen gehören, die der anstehenden Aufgabe entsprechen und wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß den Anforderungen, die an natürliche Personen gestellt werden, benennen.

III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Es wird darauf hingewiesen, dass das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenen Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.

Der Auftraggeber behält sich vor, bis zur Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Eigenerklärungen wahrheitsgemäß eingereicht worden sind. Akzeptiert wird auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), soweit darin die geforderten Angaben und Nachweise enthalten sind. Bei ausländischen Unternehmen werden gleichwertige Nachweise zuglassen.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 25/01/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 2 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Der Bezug der Vergabeunterlagen erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal.

Zum Bezug der Teilnahmeunterlagen besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform (s.I.3). Über Änderungen der Vergabeunterlagen, Bewerberfragen und Antworten wird der Bewerber jedoch nur bei Registrierung automatisch unterrichtet. Andernfalls ist der Bewerber verpflichtet, sich eigenständig über Mitteilungen der Vergabestelle zu informieren. Daher wird empfohlen, sich vor dem Bezug der Unterlagen zu registrieren. Vom Bewerber ist sicherzustellen, dass bei einer Registrierung eine gültige E-Mail-Adresse hinterlegt ist, über welche die Kommunikation ausschließlich im eVergabe-Portal erfolgt.

Die Abgabe der Bewerbung und der Angebote darf ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform erfolgen. Die geforderten Anlagen und Nachweisen sind elektronisch im Projekt hochzuladen. Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.

Der Auftraggeber behält sich vor, bis zur Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Eigenerklärungen wahrheitsgemäß eingereicht worden sind.

Für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen werden den Bewerbern keine Kosten erstattet (in Anlehnung an § 77 Absatz 1 VgV).

Es ist beabsichtigt für die 2. Stufe des Verfahrens insbesondere folgende Unterlagen zur Verfügung zu stellen:

Sämtliche planungsrelevanten Informationen, wie

• Machbarkeitsstudie

• Ingenieurtechnische Stellungnahme

• Bestandspläne

• Angebotsformular

• Vertragsentwürfe inkl. Anlagen

• Anforderungen zu bes. Leistung "Servicepläne"

Mehrfachbewerbungen sind grundsätzlich nicht zulässig (siehe VgV-Teilnahmebedingungen Stadt Freiburg). Mehrfachbeteiligungen von Nachunternehmen sind zulässig, sofern diese keinen maßgeblichen Einfluss auf die Angebotsgestaltung haben.

Enthalten die Teilnahmeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er die Auftraggeberin vor Abgabe der Bewerbung unverzüglich schriftlich über das Vergabeportal darauf hinzuweisen.

Bewerberanfragen sind bis spätestens 16.01.2023, 12.00 Uhr, über das Verfahren im Vergabeportal im Angebotsassistenten über „Nachrichten“ möglich. Es erfolgt schnellstmöglich eine Beantwortung an alle Bewerber.

Bei Fragen zur Bedienung des Systems können Sie sich gerne an die technische Hotline der Deutschen eVergabe wenden: E-Mail: [gelöscht] oder telefonisch: 0611 / 949106-83.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB – unzulässig, soweit:

1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155-184 GWB wird verwiesen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/12/2022

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