Gebäudeplanungsleistung Erweiterung, Umbau und Sanierung Sozial- und Jugendzentrum Breisacher Hof Referenznummer der Bekanntmachung: 2022006388
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg im Breisgau
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79106
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudeplanungsleistung Erweiterung, Umbau und Sanierung Sozial- und Jugendzentrum Breisacher Hof
Die Stadt Freiburg beabsichtigt das bestehende Sozial- und Jugendzentrum in 79110 Freiburg, Breisacher Straße 76 zu erweitern und zu sanieren. Hierfür wurde eine Machbarkeitsstudie durchgeführt, die die vorherrschenden Herausforderungen erkannt und im Ergebnis gut gelöst hat. Die Planung dieser Machbarkeitsstudie sieht einen zweigeschossigen Anbau an den Bestand an der westlichen Giebelseite vor. Hierzu wird ein Teilabbruch des Bestands im Bereich der bestehenden Dachterrasse vorgeschlagen.
Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Leistungen der Objektplanung für die Erweiterung, den Umbau und die Sanierung.
Die Stadt Freiburg beabsichtigt das bestehende Sozial- und Jugendzentrum in der Breisacher Straße 76 zu erweitern und zu sanieren.
Das 2 Vollgeschosse, Dach- und Kellergeschoss umfassende, in den zehner Jahren des letzten Jahrhunderts erbaute Bestandsgebäude gehört zum Ensemble der ehemaligen Kasernengebäude Breisacher Hof, die heute als Wohngebäude genutzt sind. Aufgrund der erheblichen Umbaumaßnahmen im Inneren der Gebäude stehen diese allerdings nicht unter Denkmalschutz. Das städtebauliche Ensemble wird u.a. durch den großzügigen Innenhof und dem erhaltenswerten Baumbestand des ehemaligen Exerzierplatzes gekennzeichnet. Die Innenhoffläche bietet vielfältige Sport-, Spiel- und nachbarschaftliche Begegnungsmöglichkeiten.
Das Sozial- und Jugendzentrum beinhaltet eine Kita mit zwei Gruppen, einen Jugendtreff, Nachmittagsbetreuung, einen Seniorentreff sowie andere soziale Einrichtungen und Verwaltung. Der Träger der Einrichtung bietet sowohl für Kinder und Jugendliche als auch für Eltern und Senioren Aktivitäten und Räume zur Begegnung an. Beide Einrichtungen – Kita und „Flash“ – bilden für die Menschen, die im Quartier „Breisacher Hof“ wohnen, das vertraute soziale Zentrum. Allerdings entsprechen die Räumlichkeiten des um die vorletzte Jahrhundertwende errichteten Gebäudes nicht mehr den Ansprüchen und Erwartungen, die heute an eine Kita oder an eine Einrichtung der offenen Sozialarbeit gestellt werden. Im Rahmen des Städtebauförderungsprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ (SZP) soll das historische Bestandsgebäude erhalten bleiben und sensibel saniert und erweitert werden. Die Kita soll auf zwei U3 und zwei Ü3 Gruppen erweitert werden. Der Flächenbedarf des Sozial- und Jugendzentrums beinhaltet neben den Jugend- und Erwachsenenräumen einen Versammlungsraum und einen Seniorentreff.
Hierfür wurde eine Machbarkeitsstudie durchgeführt, die die vorherrschenden Herausforderungen erkannt und im Ergebnis gut gelöst hat.
Die Planung dieser Machbarkeitsstudie sieht einen zweigeschossigen Anbau an den Bestand an der westlichen Giebelseite vor. Hierzu wird ein Teilabbruch des Bestands im Bereich der bestehenden Dachterrasse vorgeschlagen. Die neue Gesamtgrundfläche beträgt ca. 747 m² bei einer Grundfläche des Bestands von ca. 362 m² und einer Anbaufläche von 385 m². Durch diese Erweiterung um etwa die gleiche Grundfläche wie die des Bestands kann das Grundstück maximal ausgenutzt werden.
Alle Kita-Bereiche sind im Erdgeschoss von Bestand und Anbau angeordnet, die Räume des Sozial- und Jugendzentrums in den oberen Geschossen sowie im Untergeschoss. Im Untergeschoss ist zusätzlich ein Mehrzweckraum für die Kita geplant. Die Topographie des Geländes ermöglicht für diesen sowie die Personalräume eine natürliche Belichtung.
Der Versammlungs- und Tagungsraum von 200 m² sowie das Stadtteil-Café von 80 m², das als Seniorentreff genutzt wird, werden im Dachgeschoss angesiedelt. Die neue Dachterrasse kann somit als Außenbereich für Café und Jugendzentrum dienen. Es wird daher empfohlen, die Gesamtzahl der Personen im Dachgeschoss auf unter 200 zu begrenzen, um zusätzliche Maßnahmen bzgl. Flucht- und Rettungswegen und Brandschutz (Versammlungsstättenverordnung) zu vermeiden.
Die Adressbildung des Sozial- und Jugendzentrums findet über den neuen Haupteingang an der Breisacher Straße statt. Über einen neuen Erschließungskern werden alle Geschosse barrierefrei angedient. Zusätzlich ist auf der Hofseite ein Eingang für die Kita vorgesehen.
Die geschätzten Kosten betragen ca. [Betrag gelöscht] Euro brutto für KG 200-700. Der Anteil der KG 300 liegt bei ca. [Betrag gelöscht] Euro brutto, KG 400 ca. [Betrag gelöscht] Euro brutto.
Gesamt 1.763m² Nutzfläche
Planungsbeginn Ende 2. Quartal 2023, Fertigstellung 2027
Das gesamte Ensemble soll im Zuge des städtebaulichen Förderprogramms "sozialer Zusammenhalt" saniert werden.
Im Zuge der Vorplanung soll geprüft werden, ob es möglich ist, erst den Neubau zu erstellen und anschließend das Bestandsgebäude zu sanieren, damit das Jugend- und Familienzentrum am Standort verbleiben kann. Die Kita soll ausgelagert werden.
Die Energieleitlinie der Stadt Freiburg ist zugrunde zu legen. Diese wird den Bietern in der 2. Phase des Verfahrens als Anlage zum Vertragsentwurf zur Verfügung gestellt.
Der Anbau ist als Neubau mit einem Jahres-Heizwärmebedarf < 15 kWh/m²a geplant. Für das bestehende Gebäude ist die energetische Sanierung von Fassade und Dachfläche sowie eine vollständige Erneuerung der technischen Anlagen vorgesehen
Für das Projekt werden nun ein Architekt sowie ein Fachplaner für Tragwerksplanung mittels Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gesucht.
Für die Planung und Ausführung des Projekts wird ein Architekt für die Leistungsphasen 2-9 gem. HOAI 2021 gesucht. Optional sind folgende Besondere Leistungen Bestandteil des Leistungsbildes:
- Erstellen von Serviceplänen
- Aufmaß
- Leitkonzept
- Pflichten-Lasten-Heft
- Mängelbeseitigung LPH 9
- Ggf weitere
Näherer Angaben erfolgen im Mustervertrag, der mit der Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt wird.
Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen.
Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich in der 16. KW 2023 statt.
Zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden maximal 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften.
Gibt es nur 5 oder weniger Bewerber/Bewerbergemeinschaften ohne Ausschlussgründe und mit einem formal ordnungsgemäßen und den Mindestbedingungen entsprechenden Teilnahmeantrag, werden nur diese zugelassen.
Sollten die Voraussetzungen bei mehr als 5 vorliegen, werden die 5 zugelassen, die bei den unter 1. und 2. im folgenden benannten Kriterien die höchste Punktzahl erzielen (gemäß Wertungsmatrix).
Insgesamt können bei Berücksichtigung aller Kriterien 500 Punkte erreicht werden.
Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Bewerbers aus dem Verfahren. Jedes Auswahlkriterium wird abhängig von den durch den Bewerber gemachten Angaben z.B. mit 0 - 5 Punkte bewertet. Die vom Bewerber bei einem Kriterium erreichte Punktzahl ergibt sich durch Multiplikation der jeweiligen Bewertungsziffer mit der Wichtung des Kriteriums. Die Gesamtpunktzahl des Bewerbers ergibt sich durch Addition aller erreichten Punktzahlen der Einzelkriterien in der Auswahlphase. Es werden die 5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl ausgewählt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbliebenen Bewerbern durch Los getroffen.
1. finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (insgesamt 20%, 100 mögliche Punkte)
Umsätze in den letzten 3 Jahren 50 Punkte, Personalstruktur 50 Punkte.
Es soll eine Erklärung über den Gesamtjahresumsatz (netto) des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren und eine Erklärung zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Jahren abgegeben werden.
2. technische Leistungsfähigkeit (insgesamt 80%, 400 mögliche Punkte)
Die qualitative Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit erfolgt auf Grundlage der vorgelegten Referenzblätter und den Angaben in den Formblättern.
Die Referenzen A, B und C sind zwingend erforderlich.
Mehrfachnennungen sind möglich.
Es gelten die Kriterien in Bezug auf die Referenzen auch dann als erfüllt, wenn die jeweilige Referenz als Projektleiter in einem anderen Büro erbracht worden ist. In dem Fall ist ein Nachweis des anderen Büros über die verantwortliche Projektleitung vorzulegen.
Die technische Leistungsfähigkeit wird insgesamt mit 80% gewertet, davon die qualitative Bewertung der Referenzprojekte:
max. 200 Punkte für Referenz A (40%),
max. 100 Punkte für Referenz B (20%),
max. 100 Punkte für Referenz C (20%).
Referenz A - zwingend:
Nachweis eines vergleichbaren, realisierten Projektes, Thema Kita oder sonstige soziale Einrichtung
(Kriterien der Vergleichbarkeit: Neu- oder Umbau Kita, Neu- oder Umbau sonstige soziale Einrichtung, Kita wird höher bewertet)
Referenz B - zwingend:
Nachweis eines vergleichbaren, realisierten Projektes, Thema Holz- oder Holzhybridbauweise (Neubau oder Erweiterung/Umbau)
(Kriterien der Vergleichbarkeit: Holz- oder Holzhybridbauweise, ca. 400 m² BGF)
Referenz C - zwingend:
Nachweis eines vergleichbaren, realisierten Projektes, Thema Umbau/Sanierung/Erweiterung
(Kriterien der Vergleichbarkeit: Umbau/Sanierung/Erweiterung, ca. 600m² BGF)
Für alle Referenzen gilt:
Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung.
Die Bewertung erfolgt durch ein Auswahlgremium.
Die Mindestanforderungen an die Referenzen sind unter III.1.3 formuliert.
Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen vor. Mit Abschluss des Vertrages für die Gebäudeplanung werden zunächst die Leistungsphasen 2 bis 4 beauftragt.
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der weiteren bzw. aller Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso behält sich der Aufraggeber vor, einzelne Leistungen innerhalb einer Leistungsstufe selbst zu erbringen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzelunternehmen, GbR, GmbH, Bewerbergemeinschaft oder andere mit Angabe der Nr. der Eintragung in einem öffentlichen Register und Registergericht oder Genehmigungsbehörde falls zutreffend.
Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister, falls zutreffend.
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärung abgeben:
- § 45 (1) Nr. 3 und (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro Deckungssumme für Personenschäden und in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro Deckungssumme für Sachschäden bzw. Erklärung des Versicherungsunternehmens, dass die Deckungssummen im Auftragsfall angepasst werden.
- § 46 (2) VgV: Eigenerklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt die mit der Ausführung des Auftrages in Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen können.
- Eigenerklärung zur Einhaltung der Sanktionen der EU gegen russische Unternehmen / Personen / Lieferanten (Auftragsverbot).
- § 45 (1) Nr. 1 und (4) Nr. 4 VgV: Eigenerklärung über den Umsatz (netto) im Bereich der zu vergebenden Leistungen in den letzten drei Jahren.
- § 46 (3) Nr. 8 VgV: Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeitenden im Bereich der zu vergebenden Leistungen in den letzten drei Jahren.
Der Auftraggeber wird für die ausgewählten Bewerber bis zur Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150 a Gewerbeordnung) und Wettbewerbsregister anfordern.
- § 46 (2) VgV: Erklärung über wirtschaftliche Verknüpfung mit Unternehmen und relevante, auf den Auftrag bezogene Zusammenarbeit mit anderen.
- § 43 VgV: Nachweis der Zusammensetzung als Erklärung bei Bewerbergemeinschaft.
- § 36 VgV: Eigenerklärung: Vorlage von Verpflichtungserklärungen aller vorgesehenen Nachunternehmer oder Erklärung über alleinige Leistungserbringung.
- § 47 (1) (2) (3) (4) VgV: Eigenerklärung: Vorlage von Verpflichtungserklärungen Eignungsleihe oder Erklärung über alleinige Leistungserbringung.
- Eigenerklärung gemäß § 48 Abs. 1 VgV, dass keine Ausschlussgründe in Anlehnung an §§ 43 bis 47 VgV i.V.m. § 123 und 124 GWB bestehen.
Jeder Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag Eigenerklärungen zu Referenzen abgeben.
Die Referenzen A, B und C sind zwingend erforderlich.
Mehrfachnennungen sind möglich.
Es gelten die Kriterien in Bezug auf die Referenzen auch dann als erfüllt, wenn die jeweilige Referenz als Projektleiter in einem anderen Büro erbracht worden ist. In dem Fall ist ein Nachweis des anderen Büros über die verantwortliche Projektleitung vorzulegen.
Für Referenz A gilt folgende Mindestanforderung:
- Nachweis eines vergleichbaren, realisierten Projektes, Thema Kita, soziale Einrichtung oder vergleichbar
- Gesamtprojektkosten (KG 200-700) mind. 2 Mio Euro brutto
- Leistungszeitraum 2012 - 2022 (LPH 5 abgeschlossen)
- Durchführung der wesentlichen Leistungsphasen (mind. 2 - 5)
Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung.
Für Referenz B gilt folgende Mindestanforderung:
- Nachweis eines vergleichbaren, realisierten Projektes, Thema Holz- oder Holzhybridbauweise
- Gesamtprojektkosten (KG 200-700) mind. 2 Mio Euro brutto
- Leistungszeitraum 2012 - 2022, (LPH 5 abgeschlossen)
- Durchführung der wesentlichen Leistungsphasen (mind. 2 - 5)
Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung.
Für Referenz C gilt folgende Mindestanforderung:
- Nachweis eines vergleichbaren, realisierten Projektes, Thema Umbau/Sanierung/Erweiterung
- Gesamtprojektkosten (KG 200-700) mind. 2 Mio Euro brutto
- Leistungszeitraum 2012 - 2022, fertiggestellt
- Durchführung der wesentlichen Leistungsphasen (mind. 2 - 8)
Für alle Referenzen gilt:
Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung.
Die Bewertung erfolgt durch ein Auswahlgremium.
Die objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl an Bewerbern, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, sind unter II.2.9 aufgeführt.
Nachweis des besonderen Berufsstandes gemäß § 75 (1) und (3) VgV.
Bei natürlichen Personen ist die fachliche Anforderung erfüllt, wenn ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstiger Befähigungsnachweis für Planungsleistungen vorgelegt werden kann, dessen Anerkennung den Vorgaben von Berufsqualifikationen entspricht und berechtigen in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt_in tätig zu werden.
Nachweis bei Bewerbern mit Sitz in einem EU-Staat durch Vorlage durch das nach dem Recht des Herkunftsstaates des Bewerbers maßgeblichen Dokuments gem. Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Leistungen gehören, die der anstehenden Aufgabe entsprechen und wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß den Anforderungen, die an natürliche Personen gestellt werden, benennen.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenen Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Der Auftraggeber behält sich vor, bis zur Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Eigenerklärungen wahrheitsgemäß eingereicht worden sind. Akzeptiert wird auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), soweit darin die geforderten Angaben und Nachweise enthalten sind. Bei ausländischen Unternehmen werden gleichwertige Nachweise zuglassen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bezug der Vergabeunterlagen erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal.
Zum Bezug der Teilnahmeunterlagen besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform (s.I.3). Über Änderungen der Vergabeunterlagen, Bewerberfragen und Antworten wird der Bewerber jedoch nur bei Registrierung automatisch unterrichtet. Andernfalls ist der Bewerber verpflichtet, sich eigenständig über Mitteilungen der Vergabestelle zu informieren. Daher wird empfohlen, sich vor dem Bezug der Unterlagen zu registrieren. Vom Bewerber ist sicherzustellen, dass bei einer Registrierung eine gültige E-Mail-Adresse hinterlegt ist, über welche die Kommunikation ausschließlich im eVergabe-Portal erfolgt.
Die Abgabe der Bewerbung und der Angebote darf ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform erfolgen. Die geforderten Anlagen und Nachweisen sind elektronisch im Projekt hochzuladen. Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Der Auftraggeber behält sich vor, bis zur Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Eigenerklärungen wahrheitsgemäß eingereicht worden sind.
Für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen werden den Bewerbern keine Kosten erstattet (in Anlehnung an § 77 Absatz 1 VgV).
Es ist beabsichtigt für die 2. Stufe des Verfahrens insbesondere folgende Unterlagen zur Verfügung zu stellen:
Sämtliche planungsrelevanten Informationen, wie
• Machbarkeitsstudie
• Ingenieurtechnische Stellungnahme
• Bestandspläne
• Angebotsformular
• Vertragsentwürfe inkl. Anlagen
• Anforderungen zu bes. Leistung "Servicepläne"
Mehrfachbewerbungen sind grundsätzlich nicht zulässig (siehe VgV-Teilnahmebedingungen Stadt Freiburg). Mehrfachbeteiligungen von Nachunternehmen sind zulässig, sofern diese keinen maßgeblichen Einfluss auf die Angebotsgestaltung haben.
Enthalten die Teilnahmeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er die Auftraggeberin vor Abgabe der Bewerbung unverzüglich schriftlich über das Vergabeportal darauf hinzuweisen.
Bewerberanfragen sind bis spätestens 16.01.2023, 12.00 Uhr, über das Verfahren im Vergabeportal im Angebotsassistenten über „Nachrichten“ möglich. Es erfolgt schnellstmöglich eine Beantwortung an alle Bewerber.
Bei Fragen zur Bedienung des Systems können Sie sich an die technische Hotline der Deutschen eVergabe wenden: E-Mail: [gelöscht] oder telefonisch: 0611 / 949106-83.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB – unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155-184 GWB wird verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de