Lager-/Logistik Dienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-07-WWN
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herford
NUTS-Code: DEA43 Herford
Postleitzahl: 32051
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.westfalenweser.com
Abschnitt II: Gegenstand
Lager-/Logistik Dienstleistungen
Lagerlogistikdienstleistungen als Full-Service-Dienstleistung:
Lager- und Logistikdienstleistungen für den Betrieb eines Zentrallagers (nachfolgend auch "Hauptlager" genannt) für Netzbau-Materialien der Westfalen Weser Netz GmbH (WWN).
Westfalen Weser Netz GmbH Bielefelder Straße 3 32051 Herford Lagerlogistikdienstleistungen als Full-Service-Dienstleistung:
Lager- und Logistikdienstleistungen für den Betrieb eines Zentrallagers für Netzbau-Materialien in den Sparten Strom, Gas, Wasser und Sonstiges der Westfalen Weser Netz GmbH (WWN).
Die Lager- und Logistikdienstleistungen werden innerhalb eines Betriebsführungsvertrages vom Dienstleister für die WWN erbracht.
Die Leistungserbringung erfolgt dabei auf Grund der regionalen Tätigkeiten und Aktivitäten hauptsächlich im bzw. in unmittelbarer Nähe des Netzgebiet(es) der Westfalen Weser Netz GmbH
Der Betrieb eines Materiallagers für Strom-, Gas- Wasser- und Telekommunikationsmaterialien umfasst die Hauptprozesse Disposition, Wareneingang, Lagerung, Kommissionierung, Bereitstellung, Warenausgangsbuchungen.
OPTIONAL ist die Dienstleistung "Belieferung der Nebenlagerstandorte sowie Baustellen-Direktbelieferungen mit Material aus dem Hauptlager" anzubieten.
D...
Lager- und Logistikdienstleistungen
Die Westfalen Weser Netz GmbH [WWN bzw. Auftraggeber (AG)] beabsichtigt die Auftragsvergabe eines Rahmenvertrages/Kontraktes an ein auf Lagermanagement spezialisiertes Unternehmen für die Lagerverwaltung, Bestandsführung, Einlagerung, Auslagerung, Kommissionierung, die kaufmännische Abwicklung sowie gegebenenfalls weitere im Einzelnen zu definierenden logistische Dienstleistungen hinsichtlich zu bevorratenden Artikel in eigener Verantwortung.
Die Einsatzorte befinden sich innerhalb der Außengrenzen des bestehenden Netzgebiets des Auftraggebers.
Das Material bleibt vollständig im Eigentum der Westfalen Weser Netz GmbH.
Die Leistungen im Regelbetrieb sind an folgenden Werktagen: (Montag bis Donnerstag) in der Zeit von 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Freitag von 07:00 bis 14:00 Uhr zu erbringen. Für Störfälle außerhalb der Regelarbeitszeit ist ein Ruf-/Bereitschaftsdienst durch den Auftraggebers zur Verfügung zu stellen.
Für die Behebung von gängigen Störfällen erforderliche Materialien werden vom AG gesondert gelistet und dem Dienstleister zu Gestaltung einer diesbezüglichen Störfallorganisation zur Verfügung gestellt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lager-Logistikdienstleistungen für den Betreib eines Zentrallagers für Netzbau-Materialien
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9E6EJE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Westfalen (bei der Bezirksregierung Münster) gestellt werden, solange der Auftraggeber noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt),
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (§ 160 Abs. 3 GWB)