Transformationspotenziale großflächiger Parkplätze für den nachhaltigen Stadtumbau Referenznummer der Bekanntmachung: 10.04.04-22.050
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bbsr.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Transformationspotenziale großflächiger Parkplätze für den nachhaltigen Stadtumbau
Das Forschungsvorhaben zielt zum einen auf eine Analyse großflächiger Parkplätze in städtischen Bereichen (sowie ggf. auch außerhalb größerer Bebauungszusammenhänge) und den künftigen Umgang damit. Neben der Entwicklung methodischer Ansätze zur quantitativen Flächenermittlung soll zugleich eine Kategorisierung zur systematischen Einordnung und qualitativen Bewertung großflächiger Parkplätze in unterschiedlichen städtebau-lichen Zusammenhängen erarbeitet werden. Auf dieser Basis sollen die Transformationspotenziale für künftige städtebauliche Planungen, für integrierte städtebauliche Entwicklungskonzepte (ISEK) etc. benannt werden.
Zum anderen sollen ergänzend zur qualitativen Kategorisierung von großflächigen Parkplätzen Best-Practice-Beispiele recherchiert, anschaulich beschrieben und bewertet werden, die heute schon gute städtebauliche Lö-sungen für die Umnutzung von Parkplatzflächen aufzeigen bzw. auch Lösungen, bei denen die Parkplatznutzung grundsätzlich erhalten bleibt und durch andere Nutzungen ergänzt wird.
Das Projekt umfasst folgende fünf Leistungsbausteine:
1. Methodische Ansätze und Verfahren zur Ermittlung und Erfassung großflächiger Parkplätze
2. Kategorisierung großflächiger Parkplätze zur Ermittlung von Flächenpotenzialen
3. Darstellung und Bewertung von Beispielen aus der Praxis
4. Fachöffentliche Kommunikation
5. Berichterstattung
siehe "Leistungsbeschreibung"
siehe "Leistungsbeschreibung"
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
siehe "Eignungskriterien"
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
weitere verbindliche Regelungen siehe "Informationen zur Vergabe"
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.