Grenzüberschreitender Bus Lörrach-Euroairport über Binzen, Haltingen, Palmrain, Saint-Louis Bahnhof,Euroaiport
Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
Abschnitt I: Zuständige Behörde
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lörrach
NUTS-Code: DE139 Lörrach
Postleitzahl: 79539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.loerrach-landkreis.de
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10589
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt II: Gegenstand
Grenzüberschreitender Bus Lörrach-Euroairport über Binzen, Haltingen, Palmrain, Saint-Louis Bahnhof,Euroaiport
Landkreis Lörrach/Saint-Louis Agglomeration
Der Landkreis Lörrach beabsichtigt gem. Art 5 Abs. 3 VO EG 1370/2007 ein wettbewerbliches Vergabeverfahren für einen öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDLA) in Form eines Dienstleistungsauftrags im Busverkehr gemäß Artikel 5 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 (V0 (EG) 1370/2007), Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG); Durchführungintegrierter öffentlicher Personenverkehrsdienste auf der Straße auf der neuen Linie 53 „Lörrach Busbahnhof -Euroairport Basel“. Busverkehr (grenzüberschreitend/regional) durchzuführen.
Die im Rahmen des zu schließenden Vertrags zur Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung zu beachtenden qualitativen und betrieblichen Vorgaben ergeben sich u.a aus den Festsetzungen des Nahverkehrsplans des Landkreis Lörrach (Stand 01.12.2022). Vorgesehen ist ein 1 Stundetakt zw 5 Uhr und 24 Uhr von Mo - So mit Anbindung des SPNV.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit dieser Vorabbekanntmachung kommt der Landkreis der Pflicht gem. Art 7 Abs. 2 VO EG 1370/2007 nach, spätestens ein Jahr vor der Einleitung eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens entsprechende Angaben zu veröffentlichen. Die entsprechenden Vergabeunterlagen werden zum Startzeitpunkt des Vergabeverfahrens im Dezember 2023 veröffentlicht.
Auf die Fristsetzung des § 12 Abs. 6 PBefG wird insoweit hingewiesen, als dass eigenwirtschaftliche Anträge bei der zuständigen Genehmigungsbehörde bis spätestens 3 Monate nach dieser Veröffentlichung gestellt werden müssen. Die Frist beginnt mit Veröffentlichung dieser Vorabbekanntmachung. Nach Ablauf der Frist sind eigenwirtschaftliche Anträge unzulässig. Bei eigenwirtschaftlichen Verkehren sind die Vorgaben des Nahverkehrsplans (Stand 01.12.2022) hinsichtlich Fahrplanumfangs und Qualitativen Standards Kapitel 5 einzuhalten.
Grundsätzlich sind die Förderrichtlinien des Förderprogramms für Regiobusse des Landes Baden Württemberg zu beachten. Der Nahverkehrsplan kann hier (https://www.loerrach-landkreis.de/bus-bahn) heruntergeladen werden.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt:
Vergabekammer Baden-Württemberg Regierungspräsidium Karlsruhe
76247 Karlsruhe
Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht] 8730
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de
Fax: [gelöscht]