LWL - Industriemuseum, Zeche Nachtigall in Witten, Planungswettbewerb Referenznummer der Bekanntmachung: 22-564 PW
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48145
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lwl-blb.de/de/
Abschnitt II: Gegenstand
LWL - Industriemuseum, Zeche Nachtigall in Witten, Planungswettbewerb
Nichtoffener Wettbewerb nach RPW 2013 in Verbindung mit einem VgV-Verfahren.
Neubau eines Besucherzentrums als Erweiterung des Industriemuseums Zeche Nachtigall in Witten
Neubau Besucherzentrum Zeche Nachtigall in Witten sowie
Landschaftsplanerische Neugestaltung und Einbindung der zur Aufgabe und zum Museum zugehörigen Außenbereiche (fußläufig erschlossene Zugangsbereiche, Außengastronomie, Anbindung an das eintrittspflichtige Museumsareal, Andienung durch Anlieferverkehr, Spielplatz, Fahrradabstellplätze, Aufenthaltsflächen)
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe unterhält in Witten das Industriemuseum Zeche Nachtigall. Das Museum liegt unmittelbar am Eingang des Muttentals, einem Seitental der Ruhr. Als "Wiege des Ruhrbergbaus" bezeichnet, begann hier vor rund 300 Jahren der systematische Abbau von Steinkohle. Die Zeche Nachtigall gehört zu den bedeutendsten Industriedenkmälern der frühen Industrialisierung des Ruhrgebiets.
Der Standort erlebt durch akute Raum- und Erschließungsmängel eine substantielle Strukturschwäche. Daher ist geplant, das Museum um einen Neubau zu erweitern und die Erschließungs- und Zugangssituationen wesentlich zu verändern und zu verbessern.
Das LWL-Neubauprojekt, das in enger Zusammenarbeit mit der Stadt Witten durchgeführt wird, ist Teil des IGA 2027 -Kooperationsprojekts "Ruhrfenster Muttental". Dieses Kooperationsprojekt dient der Stärkung des historischen Natur- und Erlebnisraums "Muttental" welches sich in unmittelbarer Umgebung des Museums befindet.
Das besonders sensible Umfeld erfordert ein Bauwerk von hoher architektonischer Qualität, das in herausragender Weise die landschaftliche und bauliche Umgebung aufgreift. Nachhaltigkeit und den schonenden Umgang mit natürlichen Ressourcen ist bei der Bearbeitung der Fragestellungen besondere Beachtung zu schenken. Die Neubaumaßnahme am Standort soll der aktuellen LWL-Gebäudeleitlinie 2030 entsprechen. Eine DGNB Zertifizierung "Gold" ist Zielvorgabe.
Aufgabe des Verfahrens ist der hochbauliche Entwurf des Neubaus sowie der landschaftsplanerische Entwurf für die Freiflächen im Plangebiet.
Die Neubaumaßnahme umfasst etwa 1.200 m² NUF. Die Fläche des Plangebiets beträgt ca. 4.500 m².
Hinweis 1:
Der Wettbewerb richtet sich an Arbeitsgemeinschaften aus Architekten und Landschaftsarchitekten. Hierzu ist zunächst ausschließlich die Bewerbung von Architekturbüros erforderlich, die im Falle der Zusage zur Teilnahme eine Bietergemeinschaft mit einem Büro für Landschaftsarchitektur eingehen müssen.
Hinweis 2:
Der Wettbewerb wird mit besonderer Berücksichtigung der Thematik "Nachhaltiges Bauen" und mit qualifizierten Preisrichtern mit Erfahrungen im Bereich des Nachhaltigen Bauens durchgeführt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Zahl der Wettbewerbsteilnehmer wird auf 15 Teilnehmer begrenzt, davon 7 gesetzte und 8 zugeloste Teilnehmer (nach EU-Bekanntmachung).
Bei mehr als 8 Bewerbern mit der geforderten Qualifikation entscheidet das Los. Die ermittelten Teilnehmer werden umgehend im Anschluss an das Losverfahren informiert
Das erforderliche Bewerbungsformular steht ebenfalls unter dem angegebenen Link zum Download zur Verfügung.
Alle Bewerbungen, die fristgerecht über den angegebenen digitalen datenraum eingehen und die formalen Kriterien sowie die Mindestanforderungen erfüllen, werden zum Losverfahren zugelassen.
Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig.
Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt.
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben, ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
Geforderte Mindestanforderungen und Nachweise:
- Ausgefülltes und vom Bewerber rechtsverbindlich unterschriebenes Bewerbungsformular
- Nachweis zur Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung durch beigefügte Kopie der Eintragungsurkunde in die Architektenkammer
- Nachweis der Berufshaftpflicht
- Verbindliche Erklärung, dass keine Ausschlusskriterien gemäß §§ 124, 124 GWB bestehen (Verwendung Bewerberformular)
Das Bewerbungsformular ist entsprechend der genannten Frist [Ziffer IV.2.2)] ausschließlich über den Vergabemarktplatz des Landes NRW in Textform einzureichen (s. Pkt. 1.3). Hierzu ist eine kostenlose Registrierung erforderlich.
Informationen zu den verwendeten elektronischen Mitteln und den technischen Parametern zur Einreichung der Bewerbungsunterlagen entnehmen Sie bitte den auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW hinterlegten Nutzungsbedingungen.
Architekt:innen
Abschnitt IV: Verfahren
Die Wettbewerbsarbeiten sollen vor allem beurteilt werden in Hinsicht auf:
- Programmerfüllung (Umsetzung der Konzeption, Raumprogramm, Wettbewerbsleistungen)
- Städtebauliche und architektonische Qualität der Planung (innere und äußere Gestaltung)
- Erschließung, Funktionszuordnungen und Nutzung
- Funktionale und architektonische Anbindung der denkmalgeschützten Bausubstanz
- Realisierbarkeit, Wirtschaftlichkeit bei der Erstellung und Unterhaltung
- Durchführbarkeit im Hinblick auf bauordnungsrechtliche sowie organisatorische Belange
- Berücksichtigung ökologischer Belange bei der Erstellung und Unterhaltung
Gesamtpreissumme: 65.000,00 EUR (inklusive Nebenkosten und MWSt.)
Preisgeld
1. Preis: 26.000,00 EUR
2. Preis: 16.000,00 EUR
3. Preis: 10.000,00 EUR
Anerkennungen (2)13.000,00 EUR
Die Preisgelder werden nach Entscheidung des Preisgerichtes gegen Rechnung (an die Ausloberin via
Vorprüfung) ausgezahlt.
Über die Ausschüttung des Preisgeldes und die pauschalen Aufwandsentschädigungen hinaus erfolgt keine
weitere Kostenerstattung.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Voraussichtliche Terminketten im Wettbewerbsverfahren
50. KW 22 EU Bekanntmachung
03. KW 23 Auslosung der Teilnehmer nach Bewerbung
03. KW 23 Aufforderung zur Benennung Landschaftsarchitekten (Bietergemeinschaft)
05. KW 23 Versand Auslobung
07. KW 23 Kolloquium und Preisrichtervorbesprechung
13. KW 23 Abgabe Planunterlagen
15. KW 23 Abgabe Modelle
24. KW 23 Preisgerichtssitzung (13.06.23)
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§ 47 Abs. 1 bis 4 VgV
1) Ein Bewerber oder Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber oder Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bewerber oder Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigkeitsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
2) Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Legt der Bewerber oder Bieter eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 vor, so muss diese auch die Angaben enthalten, die für die Überprüfung nach Satz 1 erforderlich sind. Der öffentliche Auftraggeber schreibt vor, dass die Bewerber oder Bieter ein Unternehmen, das das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen, ersetzen muss. Er kann vorschreiben, dass der Bewerber oder Bieter auch ein Unternehmen, bei dem fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, ersetzen muss. Der öffentliche Auftraggeber kann dem Bewerber oder Bieter dafür eine Frist setzen.
3) Nimmt ein Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so kann der öffentliche Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYYG9TCX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 10 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingehen.