Patentdienstleistungen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eggenstein-Leopoldshafen
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76344
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kit.edu
Abschnitt II: Gegenstand
Patentdienstleistungen
Aufrechterhaltung der Rechtskräftigkeit von Schutzrechten (Patenten, Gebrauchsmustern) und diesbezüglichen Anmeldungen durch Entrichtung der, in der Regel jeweils jährlich, entspre-chende Gebühren („Aufrechterhaltungsgebühren“, “Jahresgebühren“) bei den betreffenden Pa-tentämtern.
Aufrechterhaltung der Rechtskräftigkeit von Schutzrechten (Patenten, Gebrauchsmustern) und diesbezüglichen Anmeldungen durch Entrichtung der, in der Regel jeweils jährlich, entspre-chende Gebühren („Aufrechterhaltungsgebühren“, “Jahresgebühren“) bei den betreffenden Pa-tentämtern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Patentdienstleistungen
Ort: Starnberg
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Postleitzahl: 82319
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsverfahren kann bei der in Ziff. VI.4.1) genannten Stelle schriftlich mit Begründung (Geltendmachung von Rechtsverletzung, Darlegung von aktuellen oder drohenden Schäden des Antragstellers) unter Angabe eines Empfangsbevollmächtigten im Inland vor der Zuschlagserteilung beantragt werden. Das Verfahren vor der Vergabekammer richtet sich nach den §§ 107 ff. GWB.
Der Antrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland