Preforming-Zelle auf Basis von Einzelfasermanipulation Referenznummer der Bekanntmachung: 22-196
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE 147 794 196
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-stuttgart.de
Nationale Identifikationsnummer: DE 147 794 196
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-stuttgart.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.beschaeftigte.uni-stuttgart.de/uni-services/finanzen/beschaffung/index.html
Abschnitt II: Gegenstand
Preforming-Zelle auf Basis von Einzelfasermanipulation
Für den Forschungsbereich Leichtbau-Simulation und Fertigungstechnik von Hochleistungs-Faserverbundwerkstoffen beschafft das IFB eine integrative Preforming Zelle auf Basis von Einzelfasermanipulation, um zukünftig neue Forschungsansätze für FVK-Strukturen in der Luftfahrt zu erschließen.
Faseraufbereitungsmodul
Universität Stuttgart, Institut für Flugzeugbau Pfaffenwaldring 31 70569 Stuttgart Technikumshalle (EG) im Allmandring 5b, 70569 Stuttgart
Mit Los 1 - dem Faseraufbereitungsmodul - sollen unterschiedliche Verstärkungsfasern von Industriespulen auf unterschiedlichen Spulenträgern aufbereitet werden. Dabei sollen die Fasern zu homogenen gespreizten Tapes mit Hilfe von Pulverbindern fixiert und so anderen Anlagenteilen aus Los 2-4 für die weitere Verarbeitung zur Verfügung gestellt werden. Das Faseraufbereitungsmodul soll während der kontrollierten Konfektionierung der Faserhalbzeuge eine Erfassung und Verarbeitung aller relevanter Prozessdaten ermöglichen.
Hinsichtlich der Details wird auf das losspezifische Leistungsverzeichnis verwiesen.
Flechtmodul mit elektronischen Klöppeln
Universität Stuttgart, Institut für Flugzeugbau Pfaffenwaldring 31 70569 Stuttgart Technikumshalle (EG) im Allmandring 5b, 70569 Stuttgart
Mit Los 2 - dem Flechtmodul mit elektronische geregelten Klöppel - sollen dreidimensionale hohlförmige Faserarchitekturen durch eine neue Spulenträgertechnologie im Flechtprozess geschaffen werden können. Die frei konfigurierbare Einzelfasermanipulation im Radialflechtprozess soll durch den erstmaligen Einsatz elektronischer Klöppeleinheiten, die für diese Zelle entwickelt werden sollen, erzielt werden. Die dadurch im Prozess variabel einstellbare Fadenkraft führt neben einer signifikanten Verschiebung der aktuellen Prozessfenster zu völlig neuen lastgerechten Faserarchitekturen. Durch die im Flechtprozess veränderliche Fadenkraft sowie die Möglichkeit eines gezielten Materialvorschubs und -rückzugs können somit auch bisher nicht-flechtbare Bauteilgeometrien prozessiert werden.
Hinsichtlich der Details wird auf das losspezifische Leistungsverzeichnis verwiesen.
Einzelfaser-Ablage-Modul-AFP-Modul
Universität Stuttgart, Institut für Flugzeugbau Pfaffenwaldring 31 70569 Stuttgart Technikumshalle (EG) im Allmandring 5b, 70569 Stuttgart
Mit Los 3 - dem Automated Fibre Placement (AFP) - Modul, soll die Möglichkeit gegeben werden in einem 2D Legeprozess bebinderte (gespreizte Kohle/Glas/Naturfasern) und vorimprägnierte Tapes auf einfache Weise, prozessstabil und voll automatisch auf einem Transferrahmen ablegen zu können und mittels thermischer Aktivierung zu einer Preform zu verbinden. Die Möglichkeit sehr dünne Einzellagen in beliebiger Orientierung zu erzeugen bietet große Möglichkeiten die Potentiale der Fasern im FVK maximal auszuschöpfen. Zudem soll auch über lediglich lokale Fixierungen der Tapes die Umformbarkeit von AFP Preforms verbessert werden. Um das volle Potential einer solchen Anlage ausnutzen zu können muss der Legeprozess komplett kontrollierbar sein. Eine offene Datenschnittstelle zur Prozessüberwachung und ein transparenter und manipulierbarer Maschinen Code sind hierzu unumgänglich.
Hinsichtlich der Details wird auf das losspezifische Leistungsverzeichnis verwiesen.
Einzelfaser-Ablage-Modul- TFP Modul
Universität Stuttgart, Institut für Flugzeugbau Pfaffenwaldring 31 70569 Stuttgart Technikumshalle (EG) im Allmandring 5b, 70569 Stuttgart
Mit Los 4 - dem Tailored Fibre Placement (TFP) - Modul, soll die Möglichkeit gegeben werden, variabel axiale 2D Faserarchitekturen zu erzeugen, welchen den hohen Ansprüchen an moderne Preforms gerecht werden. Hierzu zählen die automatisierte Optimierung und Manipulierung jedes einzelnen Stichs, die Zuführung von Endlosfasern und die Funktionalisierung durch Bestickung mit funktionellen Garnen oder das Aufsticken von elektronischen Komponenten zur Prozesskontrolle und Bauteilüberwachung (Health Monitoring). Eine offene Datenschnittstelle zur Prozessüberwachung und ein transparenter und manipulierbarer Maschinen Code sind hierzu unumgänglich.
Hinsichtlich der Details wird auf das losspezifische Leistungsverzeichnis verwiesen.
IoT-Plattform
Universität Stuttgart, Institut für Flugzeugbau Pfaffenwaldring 31 70569 Stuttgart Technikumshalle (EG) im Allmandring 5b, 70569 Stuttgart
Mit Los 5 - der IoT Plattform - sollen die vier Anlagenmodule (Lose 1-4) digital miteinander verknüpft werden. Die Plattform soll neben der vollen Konnektivität, durch die Unterstützung unterschiedlicher Schnittstellenprotokolle (OPC-UA, CAN-BUS, MQTT, etc.), eine Cloud-Unabhängigkeit mitbringen, dabei eine Modularität und die Erweiterbarkeit sowie die zukünftige Flexibilität (Unterstützung auch von open-source Software) in der Auswahl an Services über eine einheitliche Softwareschnittstelle ermöglichen.
Hinsichtlich der Details wird auf das losspezifische Leistungsverzeichnis verwiesen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB,
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB,
Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister,
Eigenerklärung EU RUS Sanktionen
Eigenerklärung über den Umsatz mit vergleichbaren Lieferleistungen im Zusammenhang mit Preforming-Zellen auf Basis von Einzelfasermanipulation.
Eigenerklärung aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl in den letzten drei Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021) ersichtlich sind.
Eigenerklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungs-summe in Höhe von mind. 2 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden bzw. Eigenerklärung, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
gemäß Verfahrensleitfaden , sowie dem Anhang 1 - Angebotsformular
Eigenerklärung über erbrachte Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind aus den letzten drei Geschäftsjahren
Die Erklärung über Referenzleistungen muss jeweils folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags
- Auftraggeber (Anschrift, Kontaktmöglichkeit, Funktionsmail)
- Angaben über Art der ausgeführten Leistungen
- Leistungszeitraum
- Auftragssumme
Pro Los ist eine spezifische Eigenerklärung über mindestens 1 geeignetes Referenzprojekt über erbrachte vergleichbare Leistungen des Unternehmens aus den letzten drei Geschäftsjahren entsprechend der in dieser Ziff. genannten Anforderungen zu erbringen.
Die Vorlage von mehr als drei Referenzen je Los ist nicht erwünscht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen sind ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal unter Bezugnahme auf den jeweiligen Anhang sowie unter Nennung des jeweiligen Abschnitts bzw. des Paragraphen zu stellen. Verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen werden nur die über das Vergabeportal erteilten Antworten. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit.
Die Zahlungsbedingungen sind in § 7 der AGB der Universität Stuttgart geregelt. Eine Vorauszahlung muss mittels selbstschuldnerischer Bankbürgschaft oder einer vergleichbaren Sicherheit abgesichert sein. Die Kosten für eine solche Bürgschaft trägt der Auftragnehmer.
Support und Beratung zum Vergabeportal:
Anleitungen und Tutorials: https://support.cosinex.de/
Beratung: [gelöscht]
Information zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) an der Universität Stuttgart
Bekanntmachungs-ID: CXUEYY8YWG4J6J09
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.uni-stuttgart.de