Objektplanung - Erweiterung Schulzentrum Hiltrup Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-1144-23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-muenster.de/recht/startseite.html
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung - Erweiterung Schulzentrum Hiltrup
Die Stadt Münster beabsichtigt eine Erweiterung des Schulzentrums Hiltrup. Seit Jahren wachsende Schülerprognosezahlen, neue pädagogische Anforderungen und die Rückkehr der Gymnasien zu G9 haben dazu geführt, dass die vorhandenen Räumlichkeiten nicht mehr ausreichen und für die drei Schulzweige Immanuel-Kant-Gymnasium, Hauptschule Hiltrup und Johannes-Gutenberg-Realschule ausgebaut werden müssen. Da die erforderlichen Raumbedarfe der Schulen nicht vollständig im Gebäudebestand untergebracht werden können, sind bauliche Erweiterungen auf dem Schulgrundstück erforderlich.
Für die Deckung der Sportbedarfe soll auf dem Schulgrundstück neben der vorhandenen aufgeständerten Zweifachsporthalle an der Westfalenstraße eine zusätzliche Dreifachsporthalle errichtet werden. Die dort vorhandenen Stellplätze sind später wieder unter der neuen Sporthalle nachzuweisen und wiederherzustellen.
Darüber hinaus ist im Zusammenhang mit der Schulerweiterung auch die Fassadensanierung der Johannes-Gutenberg-Realschule zu entwickeln. Die derzeit vorhandenen Waschbetonplatten, sowie deren Verankerungen sind teilweise abgängig.
Für den Standort soll ein qualitätsvolles, wirtschaftliches und nachhaltiges Gebäudeensemble entwickelt werden, das auf die städtebaulichen und funktionalen Anforderungen sensibel reagiert und den Gebäudebestand angemessen berücksichtigt.
Gegenstand des Auftrags sind die für das Vorhaben erforderlichen Architektenleistungen zum Leistungsbild Gebäude und Innenräume (Näheres siehe Abschnitt II.2.4).
Münster
Gegenstand des Auftrags sind die Architektenleistungen zum Leistungsbild Gebäude und Innenräume für das in Abschnitt II.1.4 kurz beschriebene und in der Leistungsbeschreibung (abrufbar unter der in Abschnitt I.3 genannten Internetadresse) näher erläuterte Bauvorhaben "Erweiterung Schulzentrum Hiltrup".
Der Auftrag umfasst die Leistungsphasen 1 bis 9, wobei eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen vorgesehen ist (siehe Abschnitt II.2.11).
Neben den weitgehend übertragenen Grundleistungen werden ausgewählte, in der Leistungsbeschreibung näher definierte besondere Leistungen (einschließlich einer täglichen, allerdings nicht notwendigerweise ganztägigen Präsenz auf der Baustelle während der tatsächlichen Bauzeit) übertragen.
II.2.14)
Zusätzliche Angaben
Das in Abschnitt II.2.7 angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft die Fertigstellung des Bauvorhabens gegen Ende der Leistungsphase 8. Restleistungen der Leistungsphase 8 sowie die Leistungen der Leistungsphase 9 sind noch nach diesem Termin zu erbringen.
Das Ende des Auftragszeitraums richtet sich nach dem tatsächlichen Ende des Bauvorhabens. Das angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit bezieht sich auf den Gesamtfertigstellungstermin, der als Planungs- und Überwachungsziel einzuhalten ist.
Verbleiben nach Anwendung evtl. geltender Ausschlussgründe mehr Bewerber, als aufgefordert werden sollen, gelten für die Auswahl folgende Kriterien:
1) Referenzen über vergleichbare Architektenleistungen bei Umbauten und Erweiterungen in den letzten 5 Jahren (Gewicht 70%), Unterkriterien:
1.1) Grundkriterium: Erfüllung der folgenden Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit von Referenzen dieser Referenzkategorie (Gewicht 15%):
a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war ein Umbau oder eine Erweiterung mit unmittelbarem baulichen Anschluss (Anbau oder Aufstockung) bei einem Bestandsgebäude.
b) Für das Vorhaben war bzw. ist die Erteilung einer Baugenehmigung erforderlich.
c) Zum Leistungsbild Objektplanung Gebäude wurde mindestens eine der Leistungsphasen 1 bis 8 bearbeitet und ist abgeschlossen.
d) Das Gebäude entsprach mind. der Honorarzone III gemäß HOAI 2013/2021.
e) Die Summe der Baukosten (KG 300+400 entspr. DIN 276) betrug mind. 4 Mio. EUR ohne MwSt.
f) Die Architektenleistungen wurden nicht vor dem 01.01.2018 beendet und auch eine eventuelle Baufertigstellung lag nicht vor dem 01.01.2018.
1.2) Zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Gegenstand der Referenz war eine Schule (allgemeinbildende Schule oder Berufsschule) (Gewicht 15%).
1.3) Zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Die Bauausführung des Vorhabens fand bei fortdauernder Nutzung des Bestandsgebäudes statt (Gewicht 15%).
1.4) Zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Umfang der bearbeiteten und abgeschlossenen Leistungsphasen (Gewicht 15%).
1.5) Zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Höheres Baukostenvolumen netto ohne MwSt. und Nebenkosten (Gewicht 5%).
1.6) Zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Durchführung der Bauvergaben entsprechend VOB/A bzw. vergleichbaren öffentlichen Vergabebestimmungen eines anderen EU/EWR-Mitgliedstaats (Gewicht 5%).
2. Referenzen über vergleichbare Architektenleistungen zum Neubau von Sporthallen in den letzten 5 Jahren (Gewicht 15%), Unterkriterien:
2.1) Grundkriterium: Erfüllung der folgenden Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit von Referenzen dieser Referenzkategorie (Gewicht 5%):
a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war der Neubau einer Sporthalle.
b) Zum Leistungsbild Objektplanung Gebäude wurde mindestens eine der Leistungsphasen 1 bis 8 bearbeitet und ist abgeschlossen.
c) Die Architektenleistungen wurden nicht vor dem 01.01.2018 beendet und auch eine eventuelle Baufertigstellung lag nicht vor dem 01.01.2018.
2.2) Zusätzlich zum Grundkriterium 2.1: Gegenstand der Referenz war eine (mindestens) Dreifach-Sporthalle (Gewicht 5%).
2.3) Zusätzlich zum Grundkriterium 2.1: Umfang der bearbeiteten und abgeschlossenen Leistungsphasen (Gewicht 5%).
3) Personelle Leistungsfähigkeit (Gewicht 10%) mit den Unterkriterien:
3.1) aktuelle Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit Zulassung als Architekt/in oder der Befugnis, in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden (Gewicht 5%);
3.2) aktuelle Gesamtanzahl aller Mitarbeiter/innen mit Studienabschluss der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen oder einer vergleichbaren Fachrichtung (Gewicht 5%).
4) Finanzielle Leistungsfähigkeit (Gewicht 5%) mit den Unterkriterien:
4.1) durchschnittlicher Jahresgesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Gewicht 3%);
4.2) Jahresgesamtumsatz im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr (Gewicht 2%).
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungen bis zur Leistungsphase 2 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Berufsqualifikation als Architekt/in (siehe Abschnitt III.2.1.).
Zur Nachweisführung genügt die Vorlage eines entsprechenden Qualifikationsnachweises in Kopie; der Auftraggeber behält sich vor, in Zweifelsfällen die Vorlage des Originals zu verlangen.
Eignungskriterium für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind die Jahresgesamtumsätze des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bewerbungsformular.
Eignungskriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind:
1. Referenzen über vergleichbare Architektenleistungen bei Umbauten und Erweiterungen in den letzten 5 Jahren, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war ein Umbau oder eine Erweiterung mit unmittelbarem baulichen Anschluss (Anbau oder Aufstockung) bei einem Bestandsgebäude.
b) Für das Vorhaben war bzw. ist die Erteilung einer Baugenehmigung erforderlich.
c) Zum Leistungsbild Objektplanung Gebäude wurde mindestens eine der Leistungsphasen 1 bis 8 bearbeitet und ist abgeschlossen.
d) Das Gebäude entsprach mind. der Honorarzone III gemäß HOAI 2013/2021.
e) Die Summe der Baukosten (KG 300+400 entspr. DIN 276) betrug mind. 4 Mio. EUR ohne MwSt.
f) Die Architektenleistungen wurden nicht vor dem 01.01.2018 beendet und auch eine eventuelle Baufertigstellung lag nicht vor dem 01.01.2018.
2. Referenzen über vergleichbare Architektenleistungen zum Neubau von Sporthallen in den letzten 5 Jahren, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war der Neubau einer Sporthalle.
b) Zum Leistungsbild Objektplanung Gebäude wurde mindestens eine der Leistungsphasen 1 bis 8 bearbeitet und ist abgeschlossen.
c) Die Architektenleistungen wurden nicht vor dem 01.01.2018 beendet und auch eine eventuelle Baufertigstellung lag nicht vor dem 01.01.2018.
3. Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit Zulassung als Architekt/in bzw. der Befugnis, in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden, sowie sonstiger fester Mitarbeiter/innen mit Studienabschluss der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen oder einer vergleichbaren Fachrichtung, jeweils durchschnittlich für die Jahre 2020, 2021 und 2022 sowie aktuell.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bewerbungsformular.
Die zu Ziffer 1 nachgewiesenen Referenzen, die sämtliche unter Ziffer 1 genannten Anforderungen erfüllen, müssen zumindest in Summe die Leistungsphasen 1 bis 8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude abdecken, sonst gilt der Bewerber als nicht hinreichend geeignet. Berücksichtigt werden bei jeder Referenz jeweils nur Leistungsphasen, die abschließend bearbeitet worden sind. Als Abschluss einer Leistungsphase gilt dabei jeweils die vollständige Erbringung aller Leistungen (deren Abnahme ist nicht entscheidend); abweichend hiervon genügt als Abschluss bei LPh 4 bereits die Einreichung des vollständigen Genehmigungsantrags, bei LPh 5 die Fertigstellung der ausführungsreifen Planung unter Integration der Fachplanung (auch bei noch ausstehender Fortschreibung der Ausführungsplanung während der Objektausführung) und bei LPh 8 die Fertigstellung der Bauausführung, d. h. die werkvertragliche Abnahme des letzten Ausführungsgewerks durch den Bauherrn (auch bei Abnahme unter Mängelvorbehalt).
Der Nachweis von Referenzen, die sämtliche zu Ziffer 2 genannten Anforderungen erfüllen, ist keine Mindestanforderung an die Eignung.
Die Anzahl fester Mitarbeiter/innen (umgerechnet in Vollzeitstellen) mit Zulassung als Architekt/in (bzw. Befugnis zu entsprechender Betätigung in der Bundesrepublik Deutschland) darf sowohl aktuell als auch im Durchschnitt der Jahre 2020 bis 2022 nicht unter 2,00 (Vollzeitstellen-Äquivalent) liegen.
Außerdem darf die Anzahl aller Mitarbeiter/innen mit Studienabschluss der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder vergleichbarer Fachrichtung (umgerechnet in Vollzeitstellen) sowohl aktuell als auch im Durchschnitt der Jahre 2020 bis 2022 nicht unter 5,00 (Vollzeitstellen-Äquivalent) liegen.
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt/in zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Landschaftsarchitekt/in tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
- Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilnahmeanträge sind unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Bewerbungsformulars zu stellen; das Formular ist unter der in Abschnitt I.3 angegebenen Internetadresse abrufbar.
Rückfragen werden nur über den Vergabemarktplatz NRW (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen.
Hinweise zur Datenverarbeitung nach Artikel 13 bzw. 14 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Kontaktdaten der für die Verarbeitung verantwortlichen Stelle: Stadt Münster, Zentrale Rechtsdienstleistungen und Vergabemanagement, Zentrales Vergabemanagement, 48127 Münster, E-Mail: [gelöscht]
Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten: Die behördliche Datenschutzbeauftragte der Stadtverwaltung Münster ist zu erreichen unter der Anschrift Stadt Münster, 48127 Münster, bzw. unter [gelöscht]
Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage: Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen im Sinne des Artikels 6 Abs. 1 Buchstabe b) DSGVO. Für die gesetzlich gebotene transparente und diskriminierungsfreie Auswahl des günstigsten Anbieters der von der Stadt nachgefragten Waren, Werke oder Dienste ist es zwingend notwendig, die personenbezogenen Daten der Bieter (bei Unternehmen: deren Vertreter) zu speichern und zu verwenden.
Datenkategorien und Datenherkunft:
- Anrede, Vorname, Nachname, ggfs. Unternehmensbezeichnung
- ggf. gültige E-Mail-Adresse,
- Anschrift,
- Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobilfunk),
vollständige Angebots- oder Teilnahmeanträge
- Weitere Informationen, die für die Bearbeitung Ihrer Anfrage/ Ihres Angebots / Ihres Teilnahmeantrags notwendig sind,
Zu einer Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte kann es kommen, wenn Bieter Beschwerden gegen die Entscheidung erheben, mit wem die Stadt Münster den Vertrag schließen will.
Dauer der Speicherung: Bis zum Abschluss des im Wettbewerb stehenden Vertrags. Ggf. länger, wenn die Stadt Münster nach spezialgesetzlichen Vorschriften zu einer längeren Speicherung verpflichtet ist oder Bieter in eine darüber hinaus gehende Speicherung nach Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 a) DSGVO eingewilligt haben.
Rechte der betroffenen Person:
Bei entsprechendem Identitätsnachweis können Interessenten bzw. Bieter bei der eingangs genannten Stelle jederzeit:
1) Auskunft darüber verlangen, welche personenbezogenen Daten wir von Ihnen für welchen Zweck und für welche voraussichtliche Dauer verarbeiten;
2) Berichtigung verlangen, sofern Ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten,
3) Löschung der zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen, sofern sie für den Zweck, zu dem sie erhoben wurden, oder zur Verteidigung von Rechten der Stadt Münster nicht mehr notwendig sind. Das Recht zur Löschung besteht nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gem. Art. 18 DSGVO.
4) Einschränkung der Datenverarbeitung nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO verlangen;
5) Verlangen, personenbezogenen Daten, die uns bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder an einen anderen Verantwortlichen zu übermitteln
6) Widerspruch gegen bestimmte Datenverarbeitungen nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO einlegen.
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde:
Wer der Ansicht ist, dass seine personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig verarbeitet werden, kann sich mit einer Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden.
Die Kontaktdaten der für die Stadt Münster zuständigen Aufsichtsbehörde lauten:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf (Hausanschrift: Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf), Tel. 0211/38424-0, Fax 0211/38424-10, E-Mail: [gelöscht]
Bekanntmachungs-ID: CXTDYYDYW8XTHHMM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.stadt-muenster.de/recht/startseite.html