Gebäudereinigung 2022/II
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heilbronn
NUTS-Code: DE117 Heilbronn, Stadtkreis
Postleitzahl: 74076
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.heilbronn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudereinigung 2022/II
Unterhalts-, Grund- und Fensterreinigung sowieso Kehr- und Winterdienst in städtischen Gebäuden
Kita Neckarbogen
Heilbronn
Unterhalts-, Grund-, Fensterreinigung
Kita Ludwigsburgerstraße 76
Heilbronn
Unterhalts-, Grund- und Fensterrreinigung
TSZ Bauteil A,B,C,F,G
Heilbronn
Unterhalts-, Fenster- und Grundreinigung
TSZ Bauteil H,P,Q,R
Heilbronn
Unterhalts- und Grundreinigung
Sporthalle Heinrich von Kleist Realschule
Heilbronn
Unterhalts- und Grundreinigung
Wollhausstraße 20-22
Heilbronn
Unterhalts-, Grund- und Fensterreinigung
Gemeindehalle Frankenbach
Heilbronn
Unterhalts-, Grund- und Fensterreinigung
Friedhof Böckingen
Heilbronn
Unterhalts- und Fensterreinigung
Kita Bibersteige
Heilbronn
Unterhalts-, Fenster- und Grundreinigung
Kita Helmholtzstraße 49
Heilbronn
Unterhalts-, Grund- und Fensterreinigung sowie Kehr- und Winterdienst
Ordnungsamt Weststraße 53
Heilbronn
Unterhalts- und Fensterreinigung sowie Kehr- und Winterdienst
Olga Jugendzentrum (Waiblinger Haus)
Heilbronn
Unterhalts- und Fensterreinigung
Westfriedhof
Heilbronn
Unterhalts- und Fensterreinigung
Kita Moltkestraße 35 mit Rechtsamt
Heilbronn
Unterhalts- und Fensterreinigung sowies Kehr- und Winterdienst
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kita Neckarbogen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70327
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kita Ludwigsburgerstraße 76
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70327
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
TSZ Bauteil A,B,C,F,G
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70327
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
TSZ Bauteil H,P,Q,R
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigshafen
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 67059
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sporthalle Heinrich von Kleist Realschule
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigshafen
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 67059
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Wollhausstraße 20-22
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70327
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gemeindehalle Frankenbach
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70327
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Friedhof Böckingen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 49084
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kita Bibersteige
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70327
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kita Helmholtzstraße 49
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heilbronn
NUTS-Code: DE117 Heilbronn, Stadtkreis
Postleitzahl: 74080
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ordnungsamt Weststraße 53
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heilbronn
NUTS-Code: DE117 Heilbronn, Stadtkreis
Postleitzahl: 74080
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Olga Jugendzentrum (Waiblinger Haus)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 49084
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Westfriedhof
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 49084
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kita Moltkestraße 35 mit Rechtsamt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 49084
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
§ 135 GWB Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heilbronn
Postleitzahl: 74072
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.heilbronn.de