Siebdruckanlage zur Herstellung von Dichtungen Referenznummer der Bekanntmachung: HyFaB_06
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89081
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zsw-bw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Siebdruckanlage zur Herstellung von Dichtungen
Lieferung und Aufstellung einer Siebdruckanlage zur Herstellung von Dichtungen für metallische und graphitische Bipolarplatten (BPP).
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung und Aufstellung einer Siebdruckanlage zur Herstellung von Dichtungen für metallische und graphitische Bipolarplatten (BPP). Das zu beschaffende Gerät soll die grundlegenden Aufgaben in höchstem Maße erfüllen:1. Auftrag von Dichtungen auf BPP 2. Beschickung der Anlage mit graphitischen und metallischen BPP3. Siebdruckauftragsbereich von 465x148mm 4. Automatische Ausrichtung der BPP in der Anlage 5. Identifikation des Substrats6. Inline Transport der BPP7. Möglichkeit bereitstellen um in Zukunft den Automatisierungsgrad der Anlage zu erhöhen.
Projektnummer oder -referenz: P-100659-HyFab_6 GERÄTE_REACT-EU
Aktenzeichen: EVI_2397400
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Bönnigheim
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 74357
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.