Ausschr. Verkehrssicherheitskonferenz Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/2310
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nvbw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschr. Verkehrssicherheitskonferenz
Im Rahmen der Verkehrssicherheitsarbeit des Landes haben sich Innen- und Verkehrsministerium auf die Ausrichtung einer gemeinsamen Verkehrssicherheitskonferenz alle zwei Jahre, erstmals 2024, verständigt. Die federführende Organisation für die Konferenz im Jahr 2024 liegt beim Ministerium für Verkehr. Für die organisatorische und inhaltich-methodische Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Fachkonferenz im Jahr 2024 wird ein externer Dienstleister gesucht.
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg Dorotheenstraße 8 70173 Stuttgart Die Vertragslaufzeit beginnt mit der Auftragserteilung am 18.12.2022 und endet am 31.12.2024 sowie ggfls. erforderliche Nacharbeiten im Jahr 2025.
Ort der Leistungserbringung und Gerichtsstand ist Stuttgart
siehe oben
siehe Leistungsbeschreibung
Abschnitt IV: Verfahren
digitale Abgabe der Angebote
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftrag
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70329
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
3. Ausschreibungsbedingungen
3.1 Grundlagen
Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Auftragswert den Schwellenwert für Leistungen nach § 106 GWB überschreitet. Es wird eine europaweite Ausschreibung im offenen Verfahren gemäß § 119 GWB durchgeführt.
Die Verdingungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebotes verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht gestattet.
Der Bieter hat, auch nach Beendigung der Angebotsphase, über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen geschäftlichen Angelegenheiten des Verkehrsministeriums und der NVBW Verschwiegenheit zu wahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung und Vorbereitung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter*innen zu verpflichten. Ebenso verpflichten sich die NVBW und das Verkehrsministerium alle Angebotsunterlagen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Die Regelungen zum Datenschutz sind auf der Webseite der NVBW veröffentlicht.
4. Formale Anforderungen an die Angebote:
4.1. Abgabe in deutscher Sprache: Das Angebot sind in allen Bestandteilen, inklusive aller geforderten
Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache abzufassen,
4.2. Notwendiger Inhalt Das Angebot muss den in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Inhalt umfassen,
dabei ist die vorgegebene Gliederung einzuhalten,
4.3. Vollständigkeit des Angebotes: Das Angebot muss vollständig sein
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNB6EQ6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Zuständig für die Nachprüfung der Vergabe dieses Auftrags im Verfahren nach §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist die Vergabekammer Baden-Württemberg, beim Regierungspräsidium Karlsruhe. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 160 Abs. 3 GWB unverzüglich rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.