FE 29.0453/2023/BASt - Zustandserfassung und -bewertung (ZEB) der Fahrbahnen der Bundesfernstraßen; Zustandserfassung auf Bundesstraßen mit schnellfahrenden Messsystemen 2023/2024, Teilprojekt 0 und Teilprojekt 4 Referenznummer der Bekanntmachung: Z2g - FE 29.0453/2023/BASt
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 29.0453/2023/BASt - Zustandserfassung und -bewertung (ZEB) der Fahrbahnen der Bundesfernstraßen; Zustandserfassung auf Bundesstraßen mit schnellfahrenden Messsystemen 2023/2024, Teilprojekt 0 und Teilprojekt 4
FE 29.0453/2023/BASt - Zustandserfassung und -bewertung (ZEB) der Fahrbahnen der Bundesfernstraßen; Zustandserfassung auf Bundesstraßen mit schnellfahrenden Messsystemen 2023/2024, Teilprojekt 0 und Teilprojekt 4
51427 Bergisch Gladbach, Brüderstrasse 53
Kern des Forschungsvorhabens ist die Qualitätssicherung der in der ZEB 2023 und 2024 erfassten Daten, deren Bewertung und Darstellung. Die Aufgaben lassen sich in die folgenden Bereiche a.) bis o.) einteilen:
a.) Erstellung und Pflege des Ablaufplans
Darstellung der Eckdaten und der Abläufe aller Leistungsinhalte in einem Ablaufplan.
b.) Beschreibung der Grunddaten
c.) Prüfung der ZEB Grunddaten
Prüfung der durch den zuständigen Straßenbaulastträger (Länder oder Autobahn GmbH des Bundes) erstellten ZEB-Grunddaten und MapInfo-Relationen.
d.) Erstellung der Unterlagen für die Erfassung
Zugriff über IT Portal des AN TP4.
e.) Online Datenkontrolle
Bereitstellung eines Online Visualisierungsdienstes.
f.) Schnellprüfung der Rohdaten zum 50% und 100% Termin
Prüfung der Erfassungsleistungen der AN TP 1 bis 3.
g.) Vollprüfung der Rohdaten zum 50% und 100% Termin
Prüfung der Erfassungsleistungen der AN TP 1 bis 3.
h.) Prüfung der Front und TP3 Oberflächenbilder
i.) Netzzuordnung
Zuordnung der Geo Rohdaten zum Auftragsnetz mittels der ZEB Standardprogramme.
j.) Zustandsbewertung
Erstellung der Ergebnisdateien, Berechnung der Zustandsgrößen und werte.
Die Zustandsbewertung erfolgt auf der Grundlage der Rohdaten und ist mittels der Standardauswerteprogramme der BASt durchzuführen.
k.) Erstellung der Sofortdokumentation
Darstellung der statistischen Auswerteergebnisse der jeweiligen ZEB Jahresmessung.
l.) Lieferung der Rohdaten, der Front und Oberflächenbilder
Die Frontbilder sind mit einem Dateinamen zu versehen, der durch eine Stationierungsangabe eine Zuordnung zum Netz ermöglicht.
m.) Digitale Darstellung der Zustandsgrößen und werte
Erzeugung von Summenhäufigkeitsdiagrammen und Häufigkeitsverteilungen der bewertungsrelevanten Zustandsgrößen, Zustandswerte, Teilwerte sowie des Gebrauchs, Substanz und Gesamtwertes.
Visualisierung der Zustandsdaten, Zustandsprofile und Zustandsbänder.
n.) Vergleich der ZEB Ergebnisse aus den Jahren 2019/2020 und 2023/2024
o.) Erstellung der Jahres und Zweijahresdokumentationen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
FE 29.0453/2023/BASt - Zustandserfassung und -bewertung (ZEB) der Fahrbahnen der Bundesfernstraßen; Zustandserfassung auf Bundesstraßen mit schnellfahrenden Messsystemen 2023/2024, Teilprojekt 0 und Teilprojekt 4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64293
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.