Pflegearbeiten an Außenanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 220601.1.1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69120
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Pflegearbeiten an Außenanlagen
Wartung und Instandhaltung Außenanlagen inkl. Wege und Plätze
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Studierendenwerk Heidelberg bietet Studierenden optimale Rahmenbedingungen für die Hochschulausbildung. Rund 600 hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und etwa 300 studentische Hilfskräfte des Studierendenwerks richten all ihre Leistungen auf die Bedürfnisse der Studierenden aus. In fast 70 Wohnheimen finden rund 5000 Studierende eine Unterkunft.
Die Bewohner sollen sich bei uns wohlfühlen und eine gepflegte Außenanlage unterstreicht den Wert und die Ausstrahlung von Gebäuden.
Für die Pflege der Außenanlagen suchen wir einen Dienstleister für die Standort Heidelberg und Umgebung. Gegenstand der Dienstleistung sind insbesondere die Aufgaben rund um die Grünpflege der Außenanlage. Eine nähere Beschreibung des Auftrages kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Nachweise und Erklärungen:
- Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate)
- Eigenerklärungen zur Eignung - Komm EU (D) EigE -
- Verpflichtungserklärung Mindeslohn LTMG-BW - Komm EU (D) VE Tariftreue/Mindestlohn
- Ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft – Komm EU (D) Bieter
- Ggf. Erklärungen bei Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer – Komm EU (D) ErklNachunt
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.