HA22009 Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Tintenpatronen und Toner
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.karlsruhe.de
Abschnitt II: Gegenstand
HA22009 Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Tintenpatronen und Toner
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen über die kostenstellenbezogene Belieferung der Dienststellen, Einrichtungen und einiger städtischer Gesellschaften (im Folgenden Bestellberechtigte genannt) der Stadt Karlsruhe sowie der europäischen Schule mit „Tintenpatronen und Tonern“. Die Stadtverwaltung Karlsruhe ist vertreten durch das Hauptamt, Abt. Zentrale Vergabestelle/ Gesamtstädtischer Einkauf (im Folgenden die Auftraggeberin bzw. die AG). Mit Zuschlag wird zwischen der Stadtverwaltung Karlsruhe und dem/der Auftragnehmer*in (im Folgenden der/die Auftragnehmer*in bzw. der/die AN) für jedes Los eine Rahmenvereinbarung geschlossen, an die sich beide Parteien über einen festgelegten Zeitraum bindend zu halten haben.
Los 1: Tinten und Toner - Originalprodukte,
Los 2: Tinten und Toner - Alternativprodukte
Tintenpatronen und Toner - Originalprodukte
Karlsruhe
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen über die kostenstellenbezogene Belieferung der Dienststellen, Einrichtungen und einiger städtischer Gesellschaften (im Folgenden Bestellberechtigte genannt) der Stadt Karlsruhe sowie der europäischen Schule mit „Tintenpatronen und Tonern“. Die Stadtverwaltung Karlsruhe ist vertreten durch das Hauptamt, Abt. Zentrale Vergabestelle/ Gesamtstädtischer Einkauf (im Folgenden die Auftraggeberin bzw. die AG). Mit Zuschlag wird zwischen der Stadtverwaltung Karlsruhe und dem/der Auftragnehmer*in (im Folgenden der/die Auftragnehmer*in bzw. der/die AN) für jedes Los eine Rahmenvereinbarung geschlossen, an die sich beide Parteien über einen festgelegten Zeitraum bindend zu halten haben.
Los 1: Tintenpatronen und Toner - Originalprodukte des Geräteherstellers,
Alle Anforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Alle in den Vergabeunterlagen geforderten Anforderungen müssen erfüllt werden.
Tintenpatronen und Toner - Alternativprodukte
Karlsruhe
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen über die kostenstellenbezogene Belieferung der Dienststellen, Einrichtungen und einiger städtischer Gesellschaften (im Folgenden Bestellberechtigte genannt) der Stadt Karlsruhe sowie der europäischen Schule mit „Tintenpatronen und Tonern“. Die Stadtverwaltung Karlsruhe ist vertreten durch das Hauptamt, Abt. Zentrale Vergabestelle/ Gesamtstädtischer Einkauf (im Folgenden die Auftraggeberin bzw. die AG). Mit Zuschlag wird zwischen der Stadtverwaltung Karlsruhe und dem/der Auftragnehmer*in (im Folgenden der/die Auftragnehmer*in bzw. der/die AN) für jedes Los eine Rahmenvereinbarung geschlossen, an die sich beide Parteien über einen festgelegten Zeitraum bindend zu halten haben.
Los 2: technisch gleichwertige mit dem jeweiligen Druckermodell kompatible Alternativprodukte,
Alle Anforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Alle in den Vergabeunterlagen geforderten Anforderungen müssen erfüllt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen.
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), dass,
- nachweislich keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen, d.h. keine Person, die als
für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat (auch Überwachung der Geschäftsführung oder sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus den Gründen des § 123 GWB rechtskräftig verurteilt wurde und gegen das Unternehmen auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten aus den Gründen des § 123 GWB rechtskräftig festgesetzt wurde,
- der Bieter seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen
Sozialversicherung nachkommt,
- nachweislich keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
- eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (soweit hierzu eine Eintragungspflicht besteht) vorliegt,
- der Bieter bei der Berufsgenossenschaft angemeldet ist; Begründung soweit keine gesetzliche Verpflichtung
hierzu besteht - der Bieter im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Eignung
abgegeben hat.
Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen.
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), dass,
- eine Betriebshaftpflichtversicherung mit ausreichenden Deckungssummen vorliegt.
Soweit keine Versicherung mit den Deckungssummen vorliegt ist eine Erklärung, dass im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung innerhalb von sieben Tagen abgeschlossen wird. Dem Angebot ist eine Bestätigung eines Versicherers beizufügen, dass im Auftragsfall das Risiko abgesichert wird.
- ggfls. Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen (Formular 235)
Die Eignung ist für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft insgesamt schriftlich nachzuweisen.
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), über;
- Referenzprojekte (Mindestanzahl 3):
Erklärung, dass innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre eine mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Leistungen ausgeführt wurde.
Unter Nennung der Art der ausgeführten Leistung, Ausführungszeitraum, Auftraggeber (Anschrift,
Ansprechpartner, Telefonnummer, Email-Adresse) und Angaben zur Vergleichbarkeit.
- Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb gem. §§56,57 Kreislaufwirtschaftsgesetz in der jeweils gültigen Fassung entsprechend den Vergabeunterlagen (mindestens Abfallschlüsselnummer 08 03 18 für Tonerabfälle gem. Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV)
- Nachweis vom Hersteller der angebotenen Produkte über Zertifizierung nach aktuellen DIN EN ISO 14001:2015 oder
EU Öko-Audit (EMAS) oder ein Umweltmanagementsystem gleichwertiger Art.
- Nachweis vom Hersteller der angebotenen Produkte über Zertifizierung nach aktuellen DIN EN ISO 9001:2015 oder
einem Qualitätsmanagementsystem gleichwertiger Art.
Alle geforderten Anforderungen aus den Vergabeunterlagen müssen erfüllt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform subreport/ELViS (www.subreport.de). Der elektronische Zugang zum Verfahren erfolgt über www.subreport.de/E16556673.
Hierzu ist eine kostenfreie einmalige Registrierung erforderlich.
Wir empfehlen Ihnen sich bereits vor dem Herunterladen der Vergabeunterlagen zu registrieren.
Ohne Registrierung hat die ausschreibende Stelle keine Möglichkeit, Sie über spätere Änderungen an den Vergabeunterlagen zu informieren, bzw. Sie an der Bieterkommunikation teilhaben zu lassen.
Fragen von Bietern oder Bewerbern im Rahmen des Vergabeverfahrens sind ausschließlich elektronisch über subreport/ ELViS an die ausschreibende Stelle zu richten.
Mündliche Auskünfte haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen werden nur die über subreport/ELViS übermittelten Antworten/ Bieterinformationen.
Angebote müssen ausschließlich elektronisch und verschlüsselt über die Vergabeplattform subreport/ELViS hochgeladen werden. Bei technischen Fragen zu subreport/ELViS wenden Sie sich an die Mitarbeiter von subreport kostenlos unter der Telefonnummer: +49 221 985 78-0.
Die Absageschreiben nach § 134 GWB werden ebenfalls über die Vergabeplattform subreport/ELViS versendet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://rp.baden-wuerttemberg.de
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit,
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Nummer 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 3 GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Absatz 3 Nummer 4 GWB).