BLB NRW / NL Dortmund / Polizeipräsidium Hagen (WE1666); Neubau und Sanierung - 2. Bauabschnitt Referenznummer der Bekanntmachung: 010-22-VORINFORMATION (1. Verlängerung zu 010-21_VORINFORMATION) PP Hagen_WE1666
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://evergabe.blb.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
BLB NRW / NL Dortmund / Polizeipräsidium Hagen (WE1666); Neubau und Sanierung - 2. Bauabschnitt
Der Neubau des 5-geschossigen Polizeipräsidiums Hagen umfasst ein umbautes Volumen von ca. 44.700 m³ in Massivbauweise.
Das Gebäude hat einen rechteckigen Grundriss mit einem schrägstehenden Gebäudeflügel.
Die maximalen Abmessungen betragen ca. 50 m x 100 m, das Gebäude gruppiert sich um einen Innenhof und schließt im westlichen Teil an ein vorhandenes Hochhaus an. Der 5-geschossige (inkl. Vollunterkellerung) Neubau erreicht eine maximale Höhe von ca. 15,00 m über Gelände.
Polizeipräsidium Hagen Hoheleye 3 58093 Hagen
Folgende Bauleistungen werden in den kommenden Monaten ausgeschrieben:
Kostengruppe - Vergabe-Einheit - Gewerk - voraussichtl. Verfahren:
KG 300
394 - VE 02-1510 - Entkernung - öffentlich
310 - VE 02-1560 - Rohbau - öffentlich
372 - VE 02-1600 - Schlosser - offen
361 - VE 02-2000 - Dachdecker - offen
392 - VE 02-2100 - Gerüst- öffentlich
345 - VE 02-2200 - Innenputz- öffentlich
342- VE 02-2400 - Trockenbau- offen
352 - VE 02-2600 - Estrich - öffentlich
352- VE 02-2700 - Fliesen- offen
352- VE 02-3100 - Bodenbelag - öffentlich
371 - VE 02-3200 - Schreiner - öffentlich
334 - VE 02-3300 - Metallbau (Alufassade, Türen, Fenster etc.) - offen
352 - VE 02-4010 - Maler - öffentlich
344 - VE 02-4200 - Innenmetall - offen
335 - VE 02-4020 - Klinkerfassade (Riemchen) - öffentlich
397 - VE 02-9420 - Bauendreinigung - öffentlich
386 - VE 02-9450 - Beschilderung, taktile Elemente - öffentlich
384 - VE 02-9460 - mechanische Schließanlage - öffentlich
KG 400
440 - VE 02-5300 - Elektro/Starkstrom - offen
450 - VE 02-5400 - Fernmeldetechnik - offen
480 - VE 02-5500 - Gebäudeautomation - offen
420 - VE 02-5700 - Wärmeversorgung (Heizung) - offen
430 - VE 02-5800 - Raumlufttechnische Anlagen - offen
410 - VE 02-5900 - Wasser/Abwasser/Sanitär - offen
410-430 - VE 02-5910 - Technische Isolierungen - offen
460 - VE 02-6000 - Förderanlagen - öffentlich
470 - VE 02-6500 - Küchentechnik - öffentlich
441 - VE 02-9500 - Mittelspannungsversorgung - öffentlich
470 - VE 02-9700 - Labormöbel - offen
KG 500
500 - VE 02-6300 - Außenanlagen - offen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Allgemeine Eignung:
Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene geprüft.
Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene.
Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu prüfen.
Nachunternehmen/andere Unternehmen
Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o.g. Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden.
Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen / anderen Unternehmen zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt wurde.
Allgemeine Eignung:
Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene geprüft.
Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene.
Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu prüfen.
Nachunternehmen/andere Unternehmen
Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o.g. Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden.
Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen / anderen Unternehmen zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt wurde.
Allgemeine Eignung:
Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene geprüft.
Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene.
Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu prüfen.
Nachunternehmen/andere Unternehmen
Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o.g. Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden.
Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen / anderen Unternehmen zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt wurde.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPUYYNYX4E
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/zustaendigkeit_vergabekammer/index.html
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Absendung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege bzw. 15 Kalendertagen nach einer Versendung mit anderen Kommunikationsmitteln gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40470
Land: Deutschland