EX-post: Selektive Datenmigration für die Einführung von SAP S/4HANA Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/469
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Reutlingen
NUTS-Code: DE141 Reutlingen
Postleitzahl: 72770
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://civillent.de/start
Abschnitt II: Gegenstand
EX-post: Selektive Datenmigration für die Einführung von SAP S/4HANA
Selektive Datenmigration für die Einführung SAP S/4HANA
Die Auftraggeberin begleitet ihre Kunden auf dem Weg in eine zunehmend technologiebasierte Zukunft mit eigenen cloudbasierten Lösungen zum Nutzen der Bürger und der Gesellschaft.
Das Produkt Kommunalmaster(R) Finanzen (KM-Finanzen) ist eine branchenspezifische Ausprägung von SAP mit zahlreichen Eigenentwicklungen für die öffentliche Verwaltung in Baden-Württemberg, welche derzeit ebenfalls bei Kunden auf dem Markt Deutschland angewendet wird.
Der KM-Finanzen ist derzeit bei ca. 1000 Mandanten auf dem Markt Baden-Württemberg im Einsatz. Außerhalb Baden-Württembergs findet das Produkt auf dem Markt Deutschland bei über 50 Mandanten Anwendung. Zu diesen Kunden gehören auch kommunale Dienstleister, die wiederum diese Infrastruktur ihren Kunden zur Verfügung stellen.
Für das aktuell eingesetzte SAP Produkt SAP ERP ECC 6.0 wurde die mainstream-Wartung zum 31.12.2027 gekündigt. Somit ist für alle KM-Finanzen Kunden bis zum 31.12.2027 eine Transformation von SAP ERP ECC 6.0 auf S/4HANA erforderlich. Ausgeschrieben wird für den Zeitraum bis 30.06.2028:
- Die mietweise Überlassung einer Migrationssoftware zur selektiven Datenmigration
(nachfolgend "Migrationssoftware" genannt) auf den Systemen des Auftraggebers für
den Markt Baden-Württemberg sowie auf Kundensystemen im Markt Deutschland.
- IT- Dienstleistungen zur Beratung und Qualifizierung der Mitarbeiter des Auftraggebers,
zur selbständigen Nutzung der Migrationssoftware auf dem Markt Baden-Württemberg.
- IT-Dienstleistungen bei der Durchführung von individuellen Kundenprojekten auf dem
Markt Baden-Württemberg. Bei diesen Projekten ist davon auszugehen, dass 80% durch
den Auftragnehmer und 20% durch den Auftraggeber durchgeführt werden.
- IT-Dienstleistungen zur Projektdurchführung auf dem Markt Deutschland.
Sämtliche vorgenannten IT-Dienstleistungen sind in deutscher Sprache in Wort und Schrift zu
erbringen.
Die Migrationssoftware muss dem Auftraggeber die Umstellung seiner Multimandantensysteme auf dem Markt Baden-Württemberg mit ihren branchenspezifischen Ausprägungen und Eigenentwicklungen ermöglichen. Des Weiteren muss dem Auftraggeber anhand der Migrationssoftware ermöglicht werden, den Großteil der Mitglieder auf dem Markt Baden-Württemberg auf Basis von Migrationstemplates selbständig zu migrieren. Auf dem Markt Deutschland muss dem Auftraggeber ermöglicht werden, als Generalunternehmer seinen Kunden die selektive Datenmigration mittels der ausgeschriebenen Migrationssoftware sowie den dafür erforderlichen IT-Dienstleistungen als Pfad nach SAP S/4HANA
in Projektform anzubieten.
Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang sind in der Leistungsbeschreibung enthalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Selektive Datenmigration für die Einführung von SAP S/4HANA
Ort: Walldorf
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 69190
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Unter Ziff. II.1.7) "Gesamtwert der Beschaffung" sowie unter Ziff. V.2.4) "Gesamtwert des Auftrags/Loses" wurde aus Gründen des Geheimwettbewerbs und des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen jeweils ein fiktiver Wert angegeben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ6EQ7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.